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Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 11:45
von Wiegl
Ich bin kurz davor mir per eGun eine Steinschloßpistole mit gezogenem Lauf zu kaufen, bin mir aber bei den rechtlichen Einzelheiten nicht ganz sicher. Soweit ich weiß sind Vorderlader nicht registrierungspflichtig aber muss ich beim Kauf aus dem Ausland irgendetwas spezielles beachten oder funktioniert es in diesem Fall wie bei einem "normalen Kauf"? Noch dazu bin ich 19 und da es sich um eine Pistole handelt bin ich mir nicht sicher ob ich sie überhaupt besitzen darf?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 11:57
von mastercrash
EDIT: KEINE WAFFE DER KAT B, DA STEINSCHLOSSWAFFEN UNTER DIE AUSNAHME FALLEN, SIEHE BEITRAG VON GRUMBACH.

So eine Pistole müsste bei uns hier eine Waffe der Kategorie B sein und damit WBK/WP-pflichtig.

Begründung:
Die Waffe entspricht der Definition einer Faustfeuerwaffe (§ 3 WaffG):
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Und damit fallen diese unter § 19 WaffG:
(1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Und damit sind sie Waffen der Kategorie B. Damit würdest eine Straftat nach dem WaffG begehen, wenn diese Waffe hier in Österreich importierst und/oder besitzt. Und da sich eine bedingte Freiheitsstrafe nicht sehr gut in deinem Führungszeugnis macht, bist du hoffentlich nicht mehr kurz davor, in Österreich ohne WBK eine Faustfeuerwaffe zu importieren oder zu besitzen.

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 12:18
von Grumbach
Bevor wir hier jemanden eine bedingten Freiheitsstrafe aufbrummen, wollen wir doch lieber im WaffG noch ein bisschen weiterlesen. Konkret bis zum 8. Abschnitt, §45 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen):
WaffG §45 hat geschrieben:§ 45. Auf
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,

2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,

3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,

4. Zimmerstutzen und

5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
:whistle:

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 12:56
von mastercrash
Grumbach, du hast Recht, ich habe den Beitrag oben editiert.

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 13:28
von Wiegl
Vielen Dank!
Das heißt also, dass ich mir keine Gedanken machen muss oder? Denn es wird nicht expliziert gesagt, dass SteinschloßPISTOLEN legal sind, so verschachtelt wie das österreichische Waffenrecht ist, könnte es ja sein, dass damit nur "minderwirksame" (Rad, Lunten, Steinschloß) Langwaffen gemeint sind.

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 13:36
von stefan82
Vielleicht solltest du noch wissen dass bei Bewerben nur glattläufige Steinschlosspistolen erlaubt sind.
Falls du mit dem Gedanken spielst mal Wettkämpfe zu schießen

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 13:39
von mastercrash
Da die Ausnahme allgemein von "Schusswaffen" mit Steinschlosszündung spricht, werden auch Faustfeuerwaffen davon umfasst sein.

Unter Umständen sind Importformalitäten zu beachten und die Waffe darf natürlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, denn die Vorschriften betreffend das Führen sind weiterhin anzuwenden.

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 15:04
von Wiegl
mastercrash hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 13:39
Da die Ausnahme allgemein von "Schusswaffen" mit Steinschlosszündung spricht, werden auch Faustfeuerwaffen davon umfasst sein.

Unter Umständen sind Importformalitäten zu beachten und die Waffe darf natürlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, denn die Vorschriften betreffend das Führen sind weiterhin anzuwenden.
Wie kann ich herausfinden ob es eventuelle Importregeln gibt?

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 16:37
von Steyrer
Ich verweise einmal zu einem älteren Thread zum Import von Luftdruckgewehren:
viewtopic.php?t=2845

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 17:13
von Wiegl
Steyrer hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 16:37
Ich verweise einmal zu einem älteren Thread zum Import von Luftdruckgewehren:
viewtopic.php?t=2845
Also kurzgesagt sollte ich einfach in meinem Bezirk bei der Bezirkshauptmannschaft nachfragen was zu machen ist? Wäre an sich kein Problem aber heute ist Sonntag und die Auktion endet in wenigen Minuten. Wenn ich der Höchstbieter bin und sich herausstellt, dass ich die Pistole nicht nehmen kann, bin ich trotzdem verpflichtet die Pistole zu bezahlen?

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 19:14
von mastercrash
Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 21:32
von Salem
mastercrash hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 19:14
Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).
Ich wollte in diesem Unterforum eigentlich nix mehr posten, aber bei solch an den Haaren herbeigezogenen Theorien krieg ich Zahnweh. Verbreitets nicht immer solche Falschmeldungen, erhellende Lektüre: §37 WaffG. und der führt uns zu: §7 WaffG Durchführungsverordnung.
Bitte lests Euch die Gesetze und Verordnungen ganz durch, nicht nur den "spannenden" Teil. Und vor dem Posten noch mal überlegen wäre auch nett.
In Kurzform: Import von Waffen die im §45 erwähnt werden geht ohne Behörden-Papierkram OK, Altersnachweis an den Verkäufer reicht. Wer wissen will warum muß es selber lesen. Ist aber so.

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 21:55
von gewo
Salem hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 21:32
mastercrash hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 19:14
Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).
Ich wollte in diesem Unterforum eigentlich nix mehr posten, aber bei solch an den Haaren herbeigezogenen Theorien krieg ich Zahnweh. Verbreitets nicht immer solche Falschmeldungen, erhellende Lektüre: §37 WaffG. und der führt uns zu: §7 WaffG Durchführungsverordnung.
Bitte lests Euch die Gesetze und Verordnungen ganz durch, nicht nur den "spannenden" Teil. Und vor dem Posten noch mal überlegen wäre auch nett.
In Kurzform: Import von Waffen die im §45 erwähnt werden geht ohne Behörden-Papierkram OK, Altersnachweis an den Verkäufer reicht. Wer wissen will warum muß es selber lesen. Ist aber so.
hast du das schon mal gemacht?
fuer AT hast du recht
aber die rechtslage in DE ist da schon auch von bedeutung

ist die waffe in DE komplett frei ....erscheint mir unwahrscheinlich
wenn nein
bekommt der deutsche vorbesitzer die waffe einfach so aus seinen dokumenten?
normal verlangt die DE behoerde dazu eine einfuhrerlaubnis des empfaengerstaates ...

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 22:03
von rhodium
@gewo

Einschüssige Vorderladerkurzwaffen sind in D ab 18 solange sie sein historisches Vorbild haben. Was WBK erfordert ist z.B. ein Perkussionsderringer ohne Vorbild wie die modernen Typen aus Tschechien oder ein Ardesa Pocket Vest (suche ich schon lange) ...

Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?

Verfasst: So 20. Sep 2020, 22:04
von Salem
gewo hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 21:55
Salem hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 21:32
mastercrash hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 19:14
Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).
Ich wollte in diesem Unterforum eigentlich nix mehr posten, aber bei solch an den Haaren herbeigezogenen Theorien krieg ich Zahnweh. Verbreitets nicht immer solche Falschmeldungen, erhellende Lektüre: §37 WaffG. und der führt uns zu: §7 WaffG Durchführungsverordnung.
Bitte lests Euch die Gesetze und Verordnungen ganz durch, nicht nur den "spannenden" Teil. Und vor dem Posten noch mal überlegen wäre auch nett.
In Kurzform: Import von Waffen die im §45 erwähnt werden geht ohne Behörden-Papierkram OK, Altersnachweis an den Verkäufer reicht. Wer wissen will warum muß es selber lesen. Ist aber so.
hast du das schon mal gemacht?
Ja, habe ich. Mehrfach. Rechtlich kein Problem.
fuer AT hast du recht
aber die rechtslage in DE ist da schon auch von bedeutung
Natürlich. Ist dort frei ab 18, wie bei uns auch.
ist die waffe in DE komplett frei ....erscheint mir unwahrscheinlich
wenn nein
bekommt der deutsche vorbesitzer die waffe einfach so aus seinen dokumenten?
normal verlangt die DE behoerde dazu eine einfuhrerlaubnis des empfaengerstaates ...
Wie gesagt: Ist dort auch frei ab 18 (Wenn einschüssig!), Export von D nach A mit Altersnachweis und gut ist. Haben auch schon viele Kollegen importiert, nie Stress, warum auch: Wenn unsere Obertanen schon für Steinschloßspielzeug eine Verbringungserlaubnis sehen wollen sollten wir uns echte Sorgen machen...