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Steinschloßpistole aus Deutschland?
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Steinschloßpistole aus Deutschland?
Ich bin kurz davor mir per eGun eine Steinschloßpistole mit gezogenem Lauf zu kaufen, bin mir aber bei den rechtlichen Einzelheiten nicht ganz sicher. Soweit ich weiß sind Vorderlader nicht registrierungspflichtig aber muss ich beim Kauf aus dem Ausland irgendetwas spezielles beachten oder funktioniert es in diesem Fall wie bei einem "normalen Kauf"? Noch dazu bin ich 19 und da es sich um eine Pistole handelt bin ich mir nicht sicher ob ich sie überhaupt besitzen darf?
Vielen Dank im Voraus!
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
EDIT: KEINE WAFFE DER KAT B, DA STEINSCHLOSSWAFFEN UNTER DIE AUSNAHME FALLEN, SIEHE BEITRAG VON GRUMBACH.
So eine Pistole müsste bei uns hier eine Waffe der Kategorie B sein und damit WBK/WP-pflichtig.
Begründung:
Die Waffe entspricht der Definition einer Faustfeuerwaffe (§ 3 WaffG):
So eine Pistole müsste bei uns hier eine Waffe der Kategorie B sein und damit WBK/WP-pflichtig.
Begründung:
Die Waffe entspricht der Definition einer Faustfeuerwaffe (§ 3 WaffG):
Und damit fallen diese unter § 19 WaffG:§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Und damit sind sie Waffen der Kategorie B. Damit würdest eine Straftat nach dem WaffG begehen, wenn diese Waffe hier in Österreich importierst und/oder besitzt. Und da sich eine bedingte Freiheitsstrafe nicht sehr gut in deinem Führungszeugnis macht, bist du hoffentlich nicht mehr kurz davor, in Österreich ohne WBK eine Faustfeuerwaffe zu importieren oder zu besitzen.(1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Zuletzt geändert von mastercrash am So 20. Sep 2020, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Bevor wir hier jemanden eine bedingten Freiheitsstrafe aufbrummen, wollen wir doch lieber im WaffG noch ein bisschen weiterlesen. Konkret bis zum 8. Abschnitt, §45 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen):

WaffG §45 hat geschrieben:§ 45. Auf
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Grumbach, du hast Recht, ich habe den Beitrag oben editiert.
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Vielen Dank!
Das heißt also, dass ich mir keine Gedanken machen muss oder? Denn es wird nicht expliziert gesagt, dass SteinschloßPISTOLEN legal sind, so verschachtelt wie das österreichische Waffenrecht ist, könnte es ja sein, dass damit nur "minderwirksame" (Rad, Lunten, Steinschloß) Langwaffen gemeint sind.
Das heißt also, dass ich mir keine Gedanken machen muss oder? Denn es wird nicht expliziert gesagt, dass SteinschloßPISTOLEN legal sind, so verschachtelt wie das österreichische Waffenrecht ist, könnte es ja sein, dass damit nur "minderwirksame" (Rad, Lunten, Steinschloß) Langwaffen gemeint sind.
Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Vielleicht solltest du noch wissen dass bei Bewerben nur glattläufige Steinschlosspistolen erlaubt sind.
Falls du mit dem Gedanken spielst mal Wettkämpfe zu schießen
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Da die Ausnahme allgemein von "Schusswaffen" mit Steinschlosszündung spricht, werden auch Faustfeuerwaffen davon umfasst sein.
Unter Umständen sind Importformalitäten zu beachten und die Waffe darf natürlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, denn die Vorschriften betreffend das Führen sind weiterhin anzuwenden.
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Wie kann ich herausfinden ob es eventuelle Importregeln gibt?mastercrash hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 13:39Da die Ausnahme allgemein von "Schusswaffen" mit Steinschlosszündung spricht, werden auch Faustfeuerwaffen davon umfasst sein.
Unter Umständen sind Importformalitäten zu beachten und die Waffe darf natürlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, denn die Vorschriften betreffend das Führen sind weiterhin anzuwenden.
Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Ich verweise einmal zu einem älteren Thread zum Import von Luftdruckgewehren:
viewtopic.php?t=2845
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Also kurzgesagt sollte ich einfach in meinem Bezirk bei der Bezirkshauptmannschaft nachfragen was zu machen ist? Wäre an sich kein Problem aber heute ist Sonntag und die Auktion endet in wenigen Minuten. Wenn ich der Höchstbieter bin und sich herausstellt, dass ich die Pistole nicht nehmen kann, bin ich trotzdem verpflichtet die Pistole zu bezahlen?Steyrer hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 16:37Ich verweise einmal zu einem älteren Thread zum Import von Luftdruckgewehren:
viewtopic.php?t=2845
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).
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- Salem
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
Ich wollte in diesem Unterforum eigentlich nix mehr posten, aber bei solch an den Haaren herbeigezogenen Theorien krieg ich Zahnweh. Verbreitets nicht immer solche Falschmeldungen, erhellende Lektüre: §37 WaffG. und der führt uns zu: §7 WaffG Durchführungsverordnung.mastercrash hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 19:14Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).
Bitte lests Euch die Gesetze und Verordnungen ganz durch, nicht nur den "spannenden" Teil. Und vor dem Posten noch mal überlegen wäre auch nett.
In Kurzform: Import von Waffen die im §45 erwähnt werden geht ohne Behörden-Papierkram OK, Altersnachweis an den Verkäufer reicht. Wer wissen will warum muß es selber lesen. Ist aber so.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
hast du das schon mal gemacht?Salem hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 21:32Ich wollte in diesem Unterforum eigentlich nix mehr posten, aber bei solch an den Haaren herbeigezogenen Theorien krieg ich Zahnweh. Verbreitets nicht immer solche Falschmeldungen, erhellende Lektüre: §37 WaffG. und der führt uns zu: §7 WaffG Durchführungsverordnung.mastercrash hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 19:14Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).
Bitte lests Euch die Gesetze und Verordnungen ganz durch, nicht nur den "spannenden" Teil. Und vor dem Posten noch mal überlegen wäre auch nett.
In Kurzform: Import von Waffen die im §45 erwähnt werden geht ohne Behörden-Papierkram OK, Altersnachweis an den Verkäufer reicht. Wer wissen will warum muß es selber lesen. Ist aber so.
fuer AT hast du recht
aber die rechtslage in DE ist da schon auch von bedeutung
ist die waffe in DE komplett frei ....erscheint mir unwahrscheinlich
wenn nein
bekommt der deutsche vorbesitzer die waffe einfach so aus seinen dokumenten?
normal verlangt die DE behoerde dazu eine einfuhrerlaubnis des empfaengerstaates ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
@gewo
Einschüssige Vorderladerkurzwaffen sind in D ab 18 solange sie sein historisches Vorbild haben. Was WBK erfordert ist z.B. ein Perkussionsderringer ohne Vorbild wie die modernen Typen aus Tschechien oder ein Ardesa Pocket Vest (suche ich schon lange) ...
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- Salem
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Re: Steinschloßpistole aus Deutschland?
gewo hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 21:55hast du das schon mal gemacht?Salem hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 21:32Ich wollte in diesem Unterforum eigentlich nix mehr posten, aber bei solch an den Haaren herbeigezogenen Theorien krieg ich Zahnweh. Verbreitets nicht immer solche Falschmeldungen, erhellende Lektüre: §37 WaffG. und der führt uns zu: §7 WaffG Durchführungsverordnung.mastercrash hat geschrieben: ↑So 20. Sep 2020, 19:14Du kannst die Waffe nehmen, nur sind Formalitäten für den Import zu beachten die auch einen guten Fuffy kosten, soweit ich weiß (da es ja scheinbar die gleichen Formalitäten wie für den Import einer Kat B sind, sprich Einfuhrgenehmigung).
Bitte lests Euch die Gesetze und Verordnungen ganz durch, nicht nur den "spannenden" Teil. Und vor dem Posten noch mal überlegen wäre auch nett.
In Kurzform: Import von Waffen die im §45 erwähnt werden geht ohne Behörden-Papierkram OK, Altersnachweis an den Verkäufer reicht. Wer wissen will warum muß es selber lesen. Ist aber so.
Ja, habe ich. Mehrfach. Rechtlich kein Problem.
fuer AT hast du recht
aber die rechtslage in DE ist da schon auch von bedeutung
Natürlich. Ist dort frei ab 18, wie bei uns auch.
ist die waffe in DE komplett frei ....erscheint mir unwahrscheinlich
wenn nein
bekommt der deutsche vorbesitzer die waffe einfach so aus seinen dokumenten?
normal verlangt die DE behoerde dazu eine einfuhrerlaubnis des empfaengerstaates ...
Wie gesagt: Ist dort auch frei ab 18 (Wenn einschüssig!), Export von D nach A mit Altersnachweis und gut ist. Haben auch schon viele Kollegen importiert, nie Stress, warum auch: Wenn unsere Obertanen schon für Steinschloßspielzeug eine Verbringungserlaubnis sehen wollen sollten wir uns echte Sorgen machen...
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
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