Also aushändigen ist nicht der Fall.gewo hat geschrieben:hi
dort steht auch dass
- der beamte verpflichtet waere den dienstausweis auszuhaendigen (was ich persoenlich mir ned gut vorstellen kann) und
- dass dem beamten vor der sicheren abklaerung seiner identitaet keinesfalls waffen auszuhaendigen sind
im prinzip eine saubloede situation
auf der einen seite ist man, spaetestens wenn der beamte einem die entsprechende weisung erteilt verpflichtet die waffe (sofort) auszuhaendigen, auf der anderen seite kann es sich beiem dienstausweis ja um eine faelschung handeln und man ist seine waffe und evt auch seine waffendokumente los wenn die knarre weg ist ....
§ 4. (1) Die in Uniform Dienst versehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres haben entsprechend der Bestimmungen der Richtlinienverordnung die Dienstnummer bekannt zu geben und sich auf Verlangen mit dem Dienstausweis auszuweisen.
(2) Bei der Dienstverrichtung in Zivilkleidung haben sich die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres mit dem Dienstabzeichen (Kokarde) oder mit dem Dienstausweis bzw. auf Verlangen jedenfalls mit dem Dienstausweis auszuweisen.
(3) Eine Ausweisleistung nach Abs. 1 und 2 kann unterbleiben, sofern dadurch die Erfüllung der Aufgabe oder der Zweck des Einschreitens gefährdet ist.
Aber wie du schon gesagt hast, eine Saublöde Situation. Ich würde meine Waffe keinem Beamten in Zivil geben, ohne vorher mit der Dienststelle gesprochen zu haben. Soviel Zeit muss sein. Übrigens auf dem Dienstausweis steht hinten der Name drauf. Die meisten Leute wissen ja gar nicht wie ein echter aussieht, woher auch.
Was ich auch schon gesehen habe, dass zu einer Zivilstreife ein normaler Streifenwagen hinzu geholt wurde, um die Echtheit der Beamten zu bestätigen.
Mal davon abgesehen, dass es sowieso vollkommen sinnlos ist auf einem Schießstand eine Waffenkontrolle durchzuführen, da dort das WaffG nicht oder nur sehr eingeschränkt gilt.