Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

"Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
BlackAce
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 274
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 13:03
Wohnort: Bludenz

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von BlackAce » Fr 26. Aug 2011, 10:24

gewo hat geschrieben:hi


dort steht auch dass
- der beamte verpflichtet waere den dienstausweis auszuhaendigen (was ich persoenlich mir ned gut vorstellen kann) und
- dass dem beamten vor der sicheren abklaerung seiner identitaet keinesfalls waffen auszuhaendigen sind

im prinzip eine saubloede situation

auf der einen seite ist man, spaetestens wenn der beamte einem die entsprechende weisung erteilt verpflichtet die waffe (sofort) auszuhaendigen, auf der anderen seite kann es sich beiem dienstausweis ja um eine faelschung handeln und man ist seine waffe und evt auch seine waffendokumente los wenn die knarre weg ist ....
Also aushändigen ist nicht der Fall.

§ 4. (1) Die in Uniform Dienst versehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres haben entsprechend der Bestimmungen der Richtlinienverordnung die Dienstnummer bekannt zu geben und sich auf Verlangen mit dem Dienstausweis auszuweisen.

(2) Bei der Dienstverrichtung in Zivilkleidung haben sich die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres mit dem Dienstabzeichen (Kokarde) oder mit dem Dienstausweis bzw. auf Verlangen jedenfalls mit dem Dienstausweis auszuweisen.

(3) Eine Ausweisleistung nach Abs. 1 und 2 kann unterbleiben, sofern dadurch die Erfüllung der Aufgabe oder der Zweck des Einschreitens gefährdet ist.

Aber wie du schon gesagt hast, eine Saublöde Situation. Ich würde meine Waffe keinem Beamten in Zivil geben, ohne vorher mit der Dienststelle gesprochen zu haben. Soviel Zeit muss sein. Übrigens auf dem Dienstausweis steht hinten der Name drauf. Die meisten Leute wissen ja gar nicht wie ein echter aussieht, woher auch.
Was ich auch schon gesehen habe, dass zu einer Zivilstreife ein normaler Streifenwagen hinzu geholt wurde, um die Echtheit der Beamten zu bestätigen.

Mal davon abgesehen, dass es sowieso vollkommen sinnlos ist auf einem Schießstand eine Waffenkontrolle durchzuführen, da dort das WaffG nicht oder nur sehr eingeschränkt gilt.

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von rubylaser694 » Fr 26. Aug 2011, 12:24

hier in wien auf einem grossen oeffentlichem schiessstand hat sich vor ca einem jahr mehrfach eine person im zivil am schiesstand als polizist ausgegeben und versucht an waffen der anwesenden schuetzen zu kommen
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Oeffentlic ... zisten.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Die Polizei rät, sich von Personen einen
Dienstausweis zeigen zu lassen,
die behaupten von der Polizei zu sein.
Vor allem, wenn der Unbekannte keine
Polizeiuniform trägt. In der Regel weisen
Kriminalpolizisten ihre Dienstkokarde
und/oder ihren Dienstausweis
vor. Uniformierte Polizisten, die als Zivilstreife
unterwegs sind, weisen sich
mit ihrem Dienstausweis aus.
der sich nicht sicher ist, ob
er echten Polizisten gegenübersteht,
soll die Nummer 133 anrufen. Hier
wird in den meisten Fällen schnell aufgeklärt,
ob die Streife echt ist.
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von alfacorse » Fr 26. Aug 2011, 16:37

BlackAce hat geschrieben:Da wirst angezeigt und dann soll das die Behörde entscheiden.
...weswegen sollte ich angezeigt werden? Kann ich mir jetzt mal garnicht vorstellen! :lol:

Tja und dass ich als nicht-Beamter nicht alle § auswendig im Kopf hab ist klar - danke fürs reinstellen des genauen Textes! Habs mir eben nur SINNGEMÄSS gemerkt, so wie sich halt sehr viele Beamten das Waffengesetz merken - sehr grob sinngemäss!

BlackAce
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 274
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 13:03
Wohnort: Bludenz

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von BlackAce » Fr 26. Aug 2011, 17:41

Man kann nicht alle § kennen, weder als Polizist noch als Bürger, das geht einfach nicht.
Aber die Sache mit dem Recht auf den Namen gibt immer wieder unnötigen Ärger.

Varminter

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Varminter » Mi 31. Aug 2011, 12:43

Was mich interessiert:

darf ein Bürger einen amtshandelnden Polizisten fotografieren oder filmen?
Zuletzt geändert von Varminter am Mi 31. Aug 2011, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
aus8
Supporter .17 HMR
Supporter .17 HMR
Beiträge: 583
Registriert: Di 25. Mai 2010, 14:56
Wohnort: nähe Wien

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von aus8 » Mi 31. Aug 2011, 13:06

also zu Polizei und Kontrollen möchte ich sagen:

Ich habe noch nie wirklich schlechte Erfahrungen mit der Polizei gehabt, bei mir lief alles was ich mit der Exekutive zu tun hatte in meinem Leben ordentlich und sachlich ab. zu 95% wurde ich imer freundlich behandelt.

Auf anderen Staatlichen-Ämtern habe ich schon eher einige unfreundliche Behandlungen usw. genossen.

.........möchte der Polizei im grossen und ganzen einmal ein Lob aussprechen, immer weniger Polizisten müssen dank Eu-Vorgaben und Öffnungen immer mehr Verbrecher dingfest machen und sie machen ihr möglichstes, das sollte man auch mal sagen.

mfg aus8
Bild

Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind! :o
und "Fanzer" für Frieden, genau mein Humor! :violin:

Benutzeravatar
slasher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 763
Registriert: Do 27. Jan 2011, 23:21
Wohnort: Kärnten

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von slasher » Mi 31. Aug 2011, 20:47

aus8 hat geschrieben:also zu Polizei und Kontrollen möchte ich sagen:

Ich habe noch nie wirklich schlechte Erfahrungen mit der Polizei gehabt, bei mir lief alles was ich mit der Exekutive zu tun hatte in meinem Leben ordentlich und sachlich ab. zu 95% wurde ich imer freundlich behandelt.

Auf anderen Staatlichen-Ämtern habe ich schon eher einige unfreundliche Behandlungen usw. genossen.

.........möchte der Polizei im grossen und ganzen einmal ein Lob aussprechen, immer weniger Polizisten müssen dank Eu-Vorgaben und Öffnungen immer mehr Verbrecher dingfest machen und sie machen ihr möglichstes, das sollte man auch mal sagen.

mfg aus8
confirmed!
Glock - Built to go, not for Show!

gertbley
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 616
Registriert: Do 27. Jan 2011, 15:19

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von gertbley » Mi 31. Aug 2011, 20:58

@aus8

+1

Kann mich auch nicht über die Polizei beschwehren - und wie bei allen größeren Institutionen wird es natürlich immer ein paar schwarze Schafe geben, das bleibt nicht aus, aber die Polizisten mit denen ich zu tun hatte waren immer korrekt und freundlich.
Gruß
gertbley

Centershot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2278
Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
Wohnort: Graz

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Centershot » Mo 5. Sep 2011, 23:29

Auch von mir ein +1 !
Bei jeder Art von Kontrolle bleibe ich höflich und ruhig, die Beamten machen lediglich ihren Job...allerdings würde ich mir wünschen dass vermehrt das Augenmerk auf unsere lieben "Ost-Fladerer/Schlepper" gelenkt würde... :!:
Schlechte Erfahrungen bei Anhaltungen habe ich bisher noch nie machen müssen.
Centershot

sponsi
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 304
Registriert: Fr 16. Jul 2010, 03:59
Wohnort: Linzdorf

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von sponsi » Di 6. Sep 2011, 00:12

gewo hat geschrieben:hi

hier in wien auf einem grossen oeffentlichem schiessstand hat sich vor ca einem jahr mehrfach eine person im zivil am schiesstand als polizist ausgegeben und versucht an waffen der anwesenden schuetzen zu kommen (waffenkontrolle...)

ob der dann am ende wirklich mit einigen waffen verschwunden ist oder nicht weisss ich ned, dazu gibt es unterschiedliche interpretationen, es haengen seitdem aber auf allen staenden infoblaetter mit kopien von muster polizei dienstausweisen bei uns rum auf denen sinngemaess steht dass falls nochmal wer in der art auftaucht dieser zu befragen ist nach
- seinem auftrag
- seiner dienststelle
- seinem direkten vorgesetzten
und dieser umgehend sofort zu kontaktieren ist

dort steht auch dass
- der beamte verpflichtet waere den dienstausweis auszuhaendigen (was ich persoenlich mir ned gut vorstellen kann) und
- dass dem beamten vor der sicheren abklaerung seiner identitaet keinesfalls waffen auszuhaendigen sind

im prinzip eine saubloede situation

auf der einen seite ist man, spaetestens wenn der beamte einem die entsprechende weisung erteilt verpflichtet die waffe (sofort) auszuhaendigen, auf der anderen seite kann es sich beiem dienstausweis ja um eine faelschung handeln und man ist seine waffe und evt auch seine waffendokumente los wenn die knarre weg ist ....
Interessante Geschichte.
Grundsätzlich kommen ja immer 2 Beamte, gibt aber immer wieder Ausnahmen wo nur 1er unterwegs ist.
Dienstausweis aushändigen spielts nicht, gebe regelmäßig ein Theater, wenn der Betreffende den Dienstausweis nicht mehr zurückgeben will...
Also ich würde die Waffe nicht so schnell aus der Hand geben, mache ich auch bei Waffenüberprüfungen nicht.
Bei Zivilen immer vorsichtig sein, gibt auch immer wieder Schurken.

sponsi
- 22 lr - 7,65 mm Browning - 9 mm Luger - 357 Mag - 10 mm Auto - 45 ACP - 45 WinMag - 6,5x55 - 7x57 - 30 Carbine - 7,5x54 French - 7,5x55 Swiss - 308 Win - 7,62x54R - 8x50R - 8x56R - 8x57IS - 12/76 Mag -

Benutzeravatar
Expat
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1635
Registriert: So 9. Mai 2010, 12:35

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Expat » Di 6. Sep 2011, 00:20

Bei mir in Wien war zuletzt ein Einzelner in zivil - jedoch zum vereinbarten Termin, von daher kein Thema.
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Revierler_old » Di 6. Sep 2011, 08:07

Also mir ist immer lieber, wenn der Waffenbesitzer seine Waffen auf den Tisch legt und ich sie mir in Ruhe ansehen kann, Sicherheit überprüfen, Nummern abgleichen, etc...
Was ich hasse, ist, wenn die Leute hektisch mit dem Entladen anfangen und ich dann dazwischenrufen muss - "Bitte vorher das Magazin abnehmen" oder der Lauf immer in meine Richtung schaut... da mach ich das lieber selbst.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von doc steel » Di 13. Sep 2011, 14:50

Varminter hat geschrieben:Was mich interessiert:

darf ein Bürger einen amtshandelnden Polizisten fotografieren oder filmen?
nur wennst vorher eidesstattlich erklärst, dass da ned sowas wie der jungbauernkalender draus wird! :lol:

na ohne schmäh jetzt:
bei fotografieren von personen gilt das öffentlichkeitsrecht.
d.h. wenn jemand permanent in der öffentlichkeit steht (z.b. der bundesheinzi) so muss er damit rechnen, dass von ihm fotos gemacht werden.
wenn jemand allerdings von irgendjemand (z.b. strassenmusikant in der fuzo) ein foto macht, kann er auf wahrung der privatsphäre bestehen und in weiterer folge eine zustimmung zur veröffentlichung verweigern.
wobei gerade der strassenmusikant ein strittiges thema ist. einerseits produziert er sich in der öffentlichkeit, was ihn wieder vom öffentlichkeitsrecht enthebt, andererseits ist er kein promi usw.....
eindeutig ist es aber wenn z.b. ein lokalbericht vom fitnesslauf in untergurgelharmannsdorf in der zeitung erscheint u. auf einem bild die frau vom stoascheisser karl eindeutig erkennbar ist. dann kann die frau stoascheisser auf verletzung der privatsphäre klagen und wird entweder übers copyright ihre rechte gegen geld abtreten oder ewig ummanandzahn, schlussendlich aber recht und geld bekommen. wobei i ma beim letzten nimmer so sicher bin.

das märchen vom polizisten ist ein nicht endenwollendes.
bei einer amtshandlung darf der polizist selbstverständlich fotografiert werden, wenn er seine einwilligung dazu abgibt.
problem: einer allein kann nicht amtshandeln. meistens gibts an zweiten der grad fett sein führerschein abgibt oder einen der grad renitent is usw. den müsste man dann auch fragen.
"tschuidigens herr inschpekta, wanns den vabrecha fertig vahoft ham, derfat ma dann vo ihna a büdl mochn?
und se, herr eibrecha, sans aa dabei oder soi ihner da herr inspekta dawäu bei da latern aubindn?"....
kommt irgendwie schlecht!
mit meiner fotografenerfahrung tät ich sagen: amtshandlungen sind nicht so interessant, dass man sie fotografieren müsste. als beweismittel kannst es sowieso kübeln. des geht nur in hollywood.

Varminter

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Varminter » Mi 14. Sep 2011, 10:31

doc steel hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Was mich interessiert:

darf ein Bürger einen amtshandelnden Polizisten fotografieren oder filmen?
nur wennst vorher eidesstattlich erklärst, dass da ned sowas wie der jungbauernkalender draus wird! :lol:

na ohne schmäh jetzt:
bei fotografieren von personen gilt das öffentlichkeitsrecht.
d.h. wenn jemand permanent in der öffentlichkeit steht (z.b. der bundesheinzi) so muss er damit rechnen, dass von ihm fotos gemacht werden.
wenn jemand allerdings von irgendjemand (z.b. strassenmusikant in der fuzo) ein foto macht, kann er auf wahrung der privatsphäre bestehen und in weiterer folge eine zustimmung zur veröffentlichung verweigern.
wobei gerade der strassenmusikant ein strittiges thema ist. einerseits produziert er sich in der öffentlichkeit, was ihn wieder vom öffentlichkeitsrecht enthebt, andererseits ist er kein promi usw.....
eindeutig ist es aber wenn z.b. ein lokalbericht vom fitnesslauf in untergurgelharmannsdorf in der zeitung erscheint u. auf einem bild die frau vom stoascheisser karl eindeutig erkennbar ist. dann kann die frau stoascheisser auf verletzung der privatsphäre klagen und wird entweder übers copyright ihre rechte gegen geld abtreten oder ewig ummanandzahn, schlussendlich aber recht und geld bekommen. wobei i ma beim letzten nimmer so sicher bin.

das märchen vom polizisten ist ein nicht endenwollendes.
bei einer amtshandlung darf der polizist selbstverständlich fotografiert werden, wenn er seine einwilligung dazu abgibt.
problem: einer allein kann nicht amtshandeln. meistens gibts an zweiten der grad fett sein führerschein abgibt oder einen der grad renitent is usw. den müsste man dann auch fragen.
"tschuidigens herr inschpekta, wanns den vabrecha fertig vahoft ham, derfat ma dann vo ihna a büdl mochn?
und se, herr eibrecha, sans aa dabei oder soi ihner da herr inspekta dawäu bei da latern aubindn?"....
kommt irgendwie schlecht!
mit meiner fotografenerfahrung tät ich sagen: amtshandlungen sind nicht so interessant, dass man sie fotografieren müsste. als beweismittel kannst es sowieso kübeln. des geht nur in hollywood.

Denk an eine Situation, die strittig wird und wo jemand auf die Idee kommt, eine Cam auf ein kleines Stativ zu setzen und die gesamte Amtshandlung mitzufilmen... Art und Weise der Amtshandlung wären für die Vorgesetzten des Beamten oder den eigenen Anwalt unmissverständlich ersichtlich.

Es muss dabei gar nicht die Person sein, bei der "amtsgehandelt" wird, es kann die Frau oder Freundin oder ein Kumpel mitfilmen und mich interessiert´s halt, ob erlaubt oder nicht.

Was sagen die User von der Polizei dazu?

Benutzeravatar
Expat
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1635
Registriert: So 9. Mai 2010, 12:35

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Expat » Mi 14. Sep 2011, 10:38

Interessantes Thema, Stichwort: Dash Cam.
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

Antworten