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Beantragung WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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august
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von august » Sa 27. Aug 2011, 16:01

Hallo,

@haunclesam:
Danke für die ausführliche Antwort. Aber so wie es lese ist das meißte ein sogenannter Gummi-Paragraph!
Auch bei dem Waffenführerschein habe ich diese Punkte gefragt. da war es in etwa genau so.

Daher ist dein Rat "besser in eine Safe aufzubewahren als geladen neben dem Bett" die beste Variante.
Mein Frau hat genau so wie ich den Antrag auf eine WBK ausgefüllt und die Vorgeschichten erledigt.
Daher sind beide berechtigt Zugang zum Tresor zu haben.

Ich glaube mit Flinten gibt es nach Schusswechsel innerhalb dem Haus weniger Probleme ;-)

Thanks
LG
august

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warbird
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von warbird » Sa 27. Aug 2011, 16:49

Ich würde die Pistole ja entspannen, gespannt ist dann außer der Magfeder eigentlich nix und Doubleaction geht dann ja trotzdem noch...

Natürlich geht das mit Glock und co so nicht, das hab ich nicht bedacht.
Bild,

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von Warnschuss » Sa 27. Aug 2011, 17:31

Waffen sollten zwar grundsätzlich immer vor unberechtigtem Zugriff gesichert sein, doch wenn auch kleine Kinder im Haus sind, halte ich persönlich eine halbgeladene Pistole für viel gescheiter als einen geladenen Revolver. Bei der Pistole wissen kleine Kinder nämlich nicht, wie man sie durchlädt und selbst wenn doch, wären sie viel zu schwach dafür, den Schlitten zurückzuziehen. Somit ist der halbgeladene Zustand eine Art zusätzliche Kindersicherung für sich. Beim Revolver bliebe nur das hohe Abzugsgewicht als allerletzte Hürde über, wenn das Kind doch unglücklicherweise an die Waffe gelangen sollte.

Die halbgeladene Pistole ist für solche Fälle natürlich auch der gesicherten durchgeladenen Pistole vorzuziehen.

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von gewo » Sa 27. Aug 2011, 20:08

Vintageologist hat geschrieben:Aha! ZGONC hab ich gleich in der Nähe... suche eh schon die ganze Zeit nach einem Ammo/Zubehörschrank, weil mein Hauptschrank schon so übervoll ist.


hallo

hab mir den heute auch angesehen
gefaellt mir auch besser als die version von den baumaerkten

und preislich ident mit 29,90 fuer den kleinsten ...
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von haunclesam » Sa 27. Aug 2011, 23:01

gewo hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Aha! ZGONC hab ich gleich in der Nähe... suche eh schon die ganze Zeit nach einem Ammo/Zubehörschrank, weil mein Hauptschrank schon so übervoll ist.


hallo

hab mir den heute auch angesehen
gefaellt mir auch besser als die version von den baumaerkten

und preislich ident mit 29,90 fuer den kleinsten ...

d.h. du bist wieder im Lande? ;)
Ab wann kann man bei dir im Shop vorbeischauen`? :-D

back to topic: hatte Anfangs nen 29,90 Baumarkt safe mit Zahlenschloss, jetzt habe ich für direkt neben dem Bett nen 49,90 Safe mit Fingerabdruckschloss,geht bisl schneller und is bisl geräumiger für 2 Kat B stückeln ; bin mit beiden sehr zufrieden und reichen vollkommen aus für 2 fullsize Pistolen +bisl was an Muni

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von gewo » So 28. Aug 2011, 08:26

haunclesam hat geschrieben:d.h. du bist wieder im Lande? ;)
Ab wann kann man bei dir im Shop vorbeischauen`? :-D


hallo

jederzeit zu den geschaeftszeiten

die website kennst eh, oder?
;-)
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von OC Tom » Di 20. Sep 2011, 16:29

august hat geschrieben:Hallo,

@haunclesam:
Daher ist dein Rat "besser in eine Safe aufzubewahren als geladen neben dem Bett" die beste Variante.
Mein Frau hat genau so wie ich den Antrag auf eine WBK ausgefüllt und die Vorgeschichten erledigt.
Daher sind beide berechtigt Zugang zum Tresor zu haben.



Deine Frau und du sind beide berechtigt Zugang zu haben aaaaatsch nicht immer.........

Wenn Ihr beide eine WBK für 2 Plätze habt Du aber 2ei Waffen hast und Sie 1ne ist es vorbei mit gemeinsam lagern, da DU immer nur zu 2 Waffen gleichzeitig Zugang haben darfst, nicht zu 3 oder mehr.
(Wir reden hier nur rein theoretisch von einem Problem trotzdem bei einer Überprüfung kann das nicht so Theoretisch bleiben)

Ich und meine Frau haben die WBK auch fast gleichzeitig gemacht (wie ich fertig war hat sie begonnen somit musste sie nicht mehr alles rausfinden ;) ) eben damit wir beide mit der/den Waffe/n was tun können und man die auch mal liegen lassen kann wenn man sie putzt und auf das WC muss...

Aber wir haben uns gleich einen besseren Tresor gekauft nicht nur wegen den Waffen aber dieser hat innen nochmal 2 Fächer für die man einen Schlüssel braucht so kann ich meine Waffen verstauen Sie ihre und jeder hat nur zu seiner max. Zahl Zugang da wir jetzt schon 3 haben ist das Sinnvoll bei nur 2 Plätzen je Person.

Oder man kauft halt 2 30€ Tresor vom Bauhaus und es ist auch Ruhe (Das mit dem Zugang ist dann in einer EHE sicher aaa sagen wir anders)

PS: Vergiss nicht bei den kleinen Bauhaustresoren das da mal mehr drin ist als nur die Waffe die Munition braucht auch ganz schön Platz dachte ich am Anfang nicht aber jetzt habe ich um die 3000 Schuss drin und so ein "kleiner" Tresor wäre schon 2x voll. Und das ich mal "so viel" Munition daheim habe hätte ich mir nie gedacht doch wenn Sie gerade günstig ist denkt man bald anders


Edit: OK meine Aussage ist nicht richtig was die Verwahrung betrifft siehe unten
Ich lösche es aber mal nicht sonst geben die untern Posts keinen Sinn
Zuletzt geändert von OC Tom am Di 20. Sep 2011, 16:58, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von Stickhead » Di 20. Sep 2011, 16:37

Und woher nimmst du die Info?

Runderlass des BMI zur 2. WaffV hat geschrieben:Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffenm in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu genehmigungspflichtigen Schusswaffen haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der genehmigungspflichtigen Schusswaffen durch berechtigte Ehegaetten in einem Tresor ohne Verwendung von Stahlkassetten erfolgt.


Die Verwahrung in einem gemeinsamen Tresor ist daher (auf jeden Fall für Ehepartner) zulässig.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von gewo » Di 20. Sep 2011, 16:41

Stickhead hat geschrieben:Die Verwahrung in einem gemeinsamen Tresor ist daher (auf jeden Fall für Ehepartner) zulässig.


absolut

spannend ist das thema dann wieder bei eltern-(erwachsene) kinder oder bruder-schwester
man koennte annehmen dass das selbe gilt wie unter ehepartnern, aber sicher ist das nicht
kann einem vermutlich nur der jeweils zustaendige referent sagen

bei lebensgefaehrten wuerde ich nicht automatisch davon ausgehen dass die gemeinsame verwahrung zulaessig ist, zumindestens nicht bevor mir mein SB auf der waffenbehoerde das ausdruecklich bestaetigt
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von OC Tom » Di 20. Sep 2011, 16:55

Stickhead hat geschrieben:Und woher nimmst du die Info?

Runderlass des BMI zur 2. WaffV hat geschrieben:Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffenm in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu genehmigungspflichtigen Schusswaffen haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der genehmigungspflichtigen Schusswaffen durch berechtigte Ehegaetten in einem Tresor ohne Verwendung von Stahlkassetten erfolgt.


Die Verwahrung in einem gemeinsamen Tresor ist daher (auf jeden Fall für Ehepartner) zulässig.


OK wusste ich nicht... Sorry
Aber wenn man nicht verheiratet ist ist es sicher ein Problem.

Aber da steht nix wie das ist wenn es mehr Waffen sind als man in der WBK hat. Ist es jetzt so das ich alle 3 Waffen so in den Tresor legen kann auch wenn ich nur 2 Besitzen darf :?:
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von gewo » Di 20. Sep 2011, 17:03

OC Tom hat geschrieben:Aber da steht nix wie das ist wenn es mehr Waffen sind als man in der WBK hat. Ist es jetzt so das ich alle 3 Waffen so in den Tresor legen kann auch wenn ich nur 2 Besitzen darf :?:


hi

das steht dann im volltext der durchfuehrungsverordnung
der anlassfall war eine verwahrungskontrolle bei einem ehepaar die gemeinsam in einem tresor verwahrt hatten
zuerst anzeige, dann verfahren
endgueltiges urteil war dann -> ist unter ehepartnern ok

also definitiv ja, zwischen (ehe)mann und frau darf das sein
ansonsten nicht
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von OC Tom » Di 20. Sep 2011, 17:17

OK danke gewo

wusste ich nicht beim Waffenführerschein haben uns 2 unterschiedliche Händler jeweils meine Version erzählt und das ist keine 6 Monate her.
So "nein darf man nicht egal ob Verheiratet oder nicht da is man die WBK gleich los etc. etc."
Naja mir ist es egal mein Tresor hat genug Platz und Fächer (ist ja eigentlich für wichtige Unterlagen :D )
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von Centershot » Di 20. Sep 2011, 17:24

Genau so ist es...!
Wir haben unsere Waffen gemeinsam in einem stabilen Mauertresor...ich habe "mehrere" - mein Frauchen jene 2 Stück die lt. ihrer WBK für sie möglich sind.
Munition und Magazine lagern wir "freiwillig" in einem zweiten Tresor...mit dieser Aufbewahrung haben wir bisher bei Überprüfungen nur Anerkennung gefunden.
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von Promo » Di 20. Sep 2011, 20:30

Sichere Verwahrung, § 3 Abs. 3.:
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

Das WaffG spricht also eindeutig von Personen die nicht befugt sind diese zu verwenden. Hat ein Mitbewohner das Recht dazu, so muss die Waffe nicht so verwahrt werden dass dieser keinen Zugriff hätte.

Darüber hinaus:
[..] Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.

Im Gegenzug dazu heißt es explizit dann getrennte Verwahrung wenn
Liegen besondere Umstände vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen, ist – unabhängig davon, ob die Behörde Kenntnis dieser Umstände hat - eine getrennte Verwahrung der Schusswaffen jedenfalls erforderlich.

Wenn du also sagst du traust deiner Frau nicht, dann musst du getrennt verwahren :D .
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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