OC Tom hat geschrieben:kommt drauf anyoda hat geschrieben:Mit 75 und ohne Schusswaffe kannst dich maximal im Klo einsperren und hoffen das die Polizei schnell da ist.
und wenn hier das alter stimmt war der mit 75 gerade mal eingelaufen wie a Glock nach 10.000 Schuss
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=Tf6LfRf0 ... re=related[/youtube]
(hab nur kann text ob das stimmt)
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SV-Muni im Ernstfall
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: SV-Muni im Ernstfall
Re: SV-Muni im Ernstfall
hiDirtyHarriett hat geschrieben: 00er Buck im Kastenmagazin, und auf der Picatinnyschiene dann einen Zielbestrahler. Allerdings, wenn man das Ding wirklich einsetzten müßte, gäbe es wohl ne riesige Sauerei.
bei uns hier ned
laser darfst dran machen
aber keinen scheinwerfer
langwaffe + scheinwerfer = NO
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: SV-Muni im Ernstfall
So werte Herr- und Damenschaften
Ich hab heute mit einem Kollegen getratscht und da eben auch das Thema Teilmantelhohlspitz angesprochen. Der meinte sinngemäß "Mein behördliches waffenrechtliches Dokument ermächtigt mich zum Kauf von Munition. Ein Schützenpass ist kein behördliches Dokument und zählt somit 11e."
Jetzt will ichs genau wissen. Wo steht das, daß ich ohne einen Schützenpass keine Teilmantelhohlspitz kaufen kann. Ist das gesetzlich verankert? Ich hab bezüglich diesem Thema keinerlei rechtsgültigen Verordnungen oÄ gefunden.
Ich will das jetzt ein für alle Mal geklärt haben. Mich ärgert das inzwischen schon so derb, daß bei diesen vermaledeiten Gummiparagraphen jeder was anderes behauptet und jeder meint er hätte Recht und alles andere ist Nonsense.
Ab jetzt nur mehr offizielle Quellen -.-
Oder ich ruf gleich bei einem Anwalt an der sich im Waffenrecht auskennt und auf dem neuesten Stand ist.
ein verärgerter Chester

Ich hab heute mit einem Kollegen getratscht und da eben auch das Thema Teilmantelhohlspitz angesprochen. Der meinte sinngemäß "Mein behördliches waffenrechtliches Dokument ermächtigt mich zum Kauf von Munition. Ein Schützenpass ist kein behördliches Dokument und zählt somit 11e."
Jetzt will ichs genau wissen. Wo steht das, daß ich ohne einen Schützenpass keine Teilmantelhohlspitz kaufen kann. Ist das gesetzlich verankert? Ich hab bezüglich diesem Thema keinerlei rechtsgültigen Verordnungen oÄ gefunden.
Ich will das jetzt ein für alle Mal geklärt haben. Mich ärgert das inzwischen schon so derb, daß bei diesen vermaledeiten Gummiparagraphen jeder was anderes behauptet und jeder meint er hätte Recht und alles andere ist Nonsense.
Ab jetzt nur mehr offizielle Quellen -.-
Oder ich ruf gleich bei einem Anwalt an der sich im Waffenrecht auskennt und auf dem neuesten Stand ist.
ein verärgerter Chester
Re: SV-Muni im Ernstfall
Hallo!
Ganz ruhig.
Mit ein bisschen Nachforschung im Internet findet man dazu den Runderlass GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 des BMI vom 29.05.2008:
Unter Absatzt 2. liest man dort folgendes, bitte beachte vor allem die fett/unterstrichenen, hervorgehobenen Abschnitte:
"2. Expansivmunition
Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.4.2005, Zl. 2005/03/0031,
festgestellt, dass diese Regelung zwar nicht gesetzwidrig ist, aber man ihr nicht den Inhalt
unterstellen dürfe, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen umfasse.
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Bemerkt wird, dass die in § 24 WaffG genannte Munition nur Inhabern eines Waffenpasses
oder einer Waffenbesitzkarte überlassen und nur von diesen besessen werden darf.
Hinzuweisen ist, dass die obigen Ausführungen nicht für sonstige verbotene Munition
gemäß § 6 der 1. WaffV gelten und sich nicht auf Munition erstreckt, die Kriegsmaterial
darstellt."
Alles klar jetzt?
Mit Schützenpass oder Jagdkarte kannst du Teilmanteholhspitz Geschosse sowie Fabriksmunition kaufen/besitzen. Ohne eben nicht.
Grüsse,
Marc
Chester hat geschrieben: Jetzt will ichs genau wissen. Wo steht das, daß ich ohne einen Schützenpass keine Teilmantelhohlspitz kaufen kann. Ist das gesetzlich verankert? Ich hab bezüglich diesem Thema keinerlei rechtsgültigen Verordnungen oÄ gefunden.
Ich will das jetzt ein für alle Mal geklärt haben. Mich ärgert das inzwischen schon so derb, daß bei diesen vermaledeiten Gummiparagraphen jeder was anderes behauptet und jeder meint er hätte Recht und alles andere ist Nonsense.
Ab jetzt nur mehr offizielle Quellen -.-
Oder ich ruf gleich bei einem Anwalt an der sich im Waffenrecht auskennt und auf dem neuesten Stand ist.
ein verärgerter Chester
Ganz ruhig.
Mit ein bisschen Nachforschung im Internet findet man dazu den Runderlass GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 des BMI vom 29.05.2008:
Unter Absatzt 2. liest man dort folgendes, bitte beachte vor allem die fett/unterstrichenen, hervorgehobenen Abschnitte:
"2. Expansivmunition
Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.4.2005, Zl. 2005/03/0031,
festgestellt, dass diese Regelung zwar nicht gesetzwidrig ist, aber man ihr nicht den Inhalt
unterstellen dürfe, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen umfasse.
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Bemerkt wird, dass die in § 24 WaffG genannte Munition nur Inhabern eines Waffenpasses
oder einer Waffenbesitzkarte überlassen und nur von diesen besessen werden darf.
Hinzuweisen ist, dass die obigen Ausführungen nicht für sonstige verbotene Munition
gemäß § 6 der 1. WaffV gelten und sich nicht auf Munition erstreckt, die Kriegsmaterial
darstellt."
Alles klar jetzt?
Mit Schützenpass oder Jagdkarte kannst du Teilmanteholhspitz Geschosse sowie Fabriksmunition kaufen/besitzen. Ohne eben nicht.
Grüsse,
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Re: SV-Muni im Ernstfall
Chester hat geschrieben:So werte Herr- und Damenschaften![]()
Ich hab heute mit einem Kollegen getratscht und da eben auch das Thema Teilmantelhohlspitz angesprochen. Der meinte sinngemäß "Mein behördliches waffenrechtliches Dokument ermächtigt mich zum Kauf von Munition. Ein Schützenpass ist kein behördliches Dokument und zählt somit 11e."
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Hallo Chester,
Warum denn verärgert? Über dich das du nicht gefragt hast was ich 12 Seiten vorher mit Runderlass gemeint habe?

Marc hat es dir jetzt aber eh rausgesucht, hoffe alle Fragen wurden geklärt
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: SV-Muni im Ernstfall
halloMarc hat geschrieben:.... der Besitz und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind[/b].
weil wir es grad so schoen hier stehen haben ...
was darf man sich unter einem GESCHLOSSENEM hohlspitz vorstellen ?
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Re: SV-Muni im Ernstfall
Die Lapua Cepp hat glaub ich so einen "Geschlossenen Hohlspitz"


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Re: SV-Muni im Ernstfall
Und wie sind die verkupferten H&N Hohlspitzgeschosse einzustufen?
Re: SV-Muni im Ernstfall
hirubylaser694 hat geschrieben:Die Lapua Cepp hat glaub ich so einen "Geschlossenen Hohlspitz"
weiss ned
fuer mich sieht das NICHT nach einem TEILmantelgeschoss aus
das teil ist VOLLmantel, oder?
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Re: SV-Muni im Ernstfall
So hätte ich das auch eingestuft ... ist für mich Vollmantel mit Hollowpoint.gewo hat geschrieben:hirubylaser694 hat geschrieben:Die Lapua Cepp hat glaub ich so einen "Geschlossenen Hohlspitz"
weiss ned
fuer mich sieht das NICHT nach einem TEILmantelgeschoss aus
das teil ist VOLLmantel, oder?
Ein TM mit geschlossenen HP ist meiner Meinung nach dann eine TM-HP mit nem Kunststoffkeil oä drinnen, wie es auch oft bei Jagdpatronen in verwendung ist.
Zuletzt geändert von KGR84 am Di 31. Jan 2012, 23:36, insgesamt 2-mal geändert.

Re: SV-Muni im Ernstfall
Hallo!
Meine Meinung dazu:
Es sind aber eben keine Teilmantelgeschosse, da der Bleikern nicht freiliegt.
Deswegen fallen sie nicht unter das Verbot/Ausnahmgenehmigungen für der Teilmantel-Hohlspitz Geschosse. Ist ebenso analog mit nichtverkupferten reinblei Hohlspitzgeschossen.
Grüsse,
Marc
Meine Meinung dazu:
Es sind definitiv Hohlspitzgeschosse.Charles hat geschrieben:Und wie sind die verkupferten H&N Hohlspitzgeschosse einzustufen?
Es sind aber eben keine Teilmantelgeschosse, da der Bleikern nicht freiliegt.
Deswegen fallen sie nicht unter das Verbot/Ausnahmgenehmigungen für der Teilmantel-Hohlspitz Geschosse. Ist ebenso analog mit nichtverkupferten reinblei Hohlspitzgeschossen.
Grüsse,
Marc
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IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR
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Re: SV-Muni im Ernstfall
@ Marc: Danke vielmals
*räusper* Ja, das mit dem Runderlass hätt ich auch googlen können


*räusper* Ja, das mit dem Runderlass hätt ich auch googlen können


- Das_Frettchen
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- Beiträge: 581
- Registriert: Mi 8. Sep 2010, 19:36
- Wohnort: ÖsterReich
Re: SV-Muni im Ernstfall
rubylaser694 hat geschrieben:Das bedeutet für mich du liest nicht viel!piflintstone hat geschrieben:Wobei ich auch noch nie darüber gelesen hätte, dass soetwas wie oben beschrieben überhaupt schon mal passiert wäre...von wegen Einbruch mit Verletzten/Gefesselten/Geknebelten etc.
.
.
.
google.at (in Anführungsstrichen)
"im Haus überfallen" 130000 Einträge
"ehepaar gefesselt" 2460 Einträge!
"ehepaar ausgeraubt" 837 Einträge!
hier nur ein klitzekleiner Auszug!
http://www.abendblatt.de/vermischtes/ar ... raubt.html" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten ... 6/index.do" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.nw-news.de/owl/5488857_Ehepa ... raubt.html" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.traiskirchenonline.at/traisk ... sp?ID=4518" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.bz-berlin.de/tatorte/renter- ... 47535.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Jaja sowas passiert ja ni....
http://www.krone.at/Oberoesterreich/Bew ... ory-310521" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: SV-Muni im Ernstfall
Nach dem Studium des mittlerweile 18 Seiten lang Threads kommt der interessierte Waffenanfänger (also ich
) zu folgenden Schlüssen:
* Vollmantelgeschoss sind für die SV zwar nutzbar wird aber ziemlich viel kaputt machen, das Ziel und das was dahinter ist durchschlagen oder es wird zu schiarchen Querschlägern kommen können. Sollte man allerdings nichts Anderes zur Verfügung haben wird man sie natürlich auch trotz der Nachteile verwenden bevor man sein Leben in Gefahr bringen lässt durch einen potentiellen Angreifer. Diese Munition ist für Inhaber einer WBK einfach erwerbbar und Qualität scheint so ziemlich bei allen Herstellern ausreichen zu sein.
* Interessanter für die SV ist jedoch die Expansiv Munition (da sich diese im weichen Ziel verformt, dabei Ihre Energie abgibt und niemand mehr gefährdet). Wenn man allerdings nicht trifft rotzt das Projektil trotzdem auch durch Wände durch (dicke Kleidung wie zB im Winter ist wohl auch ein Problem)
* Mit WBK/WP darfst du folgende Expansiv Munition sicher erwerben:
Fiocchi EMP
Federal EFMJ
Dann kommt noch der Runderlass vom BMI zum Tragen, wo diverse Expansivgeschosse wiederum nur für Jäger/Sportschützen zugänglich sind. Hier wird es für den Laien ziemlich schwer nun herauszufinden was er nun legal erwerben kann in Österreich bzw. ob er nun einen Schützenpass braucht oder nicht.
Gibt es eigentlich wo eine (möglichst vollständige) Auflistung der in Österreich erhältlichen Expansiv Munition und ob diese nun frei mit WBK erhältlich sind oder nicht?
Zusätzlich wäre auch Interessant zu wissen inwiefern diese sich dann tatsächlich eignet um im Rahmen der SV eingesetzt zu werden. Lt. den unzähligen Threads, Videos im Internet etc. lässt sich imho nichts eindeutiges sagen. Die einen meinen die EMB ist die beste Munition weils ja auch die Cobra hat, die anderen haben wieder dreckige Boxen von der EMB wo sich die Geschosse von den Hülsen lösen. Andere meinen die Critical Defense/Duty sind die besten bzw. taugen gar nix und die EMB ist viel besser. Etwas verwirrend das Ganze und meiner Meinung nach hätte ich nicht die Möglichkeit das einfach selber zu erarbeiten, da mir der Schießstand im Keller dazu fehlt mit einem Testaufbau. Es wäre ja durchwegs interessant sich von allem verfügbaren GEschossen in AT ein Päckchen zu besorgen und zu testen (nur da die Schießstandbetreiber wohl eher blöd schauen wenn du auf der Bahn einen Testaufbau montierst wird das wohl eher nichts).
Oder hat sich das schon mal wer hier angetan? Bzw. gibt’s eh schon einen Thread dazu? Ich seh immer nur: User X fragt nach Munition Y und User A-N plappern wild durcheinander dazu. Am Schluss stehen dann viele Meinungen wo man sich dann etwas raussuchen kann was man gerne hören möchte

* Vollmantelgeschoss sind für die SV zwar nutzbar wird aber ziemlich viel kaputt machen, das Ziel und das was dahinter ist durchschlagen oder es wird zu schiarchen Querschlägern kommen können. Sollte man allerdings nichts Anderes zur Verfügung haben wird man sie natürlich auch trotz der Nachteile verwenden bevor man sein Leben in Gefahr bringen lässt durch einen potentiellen Angreifer. Diese Munition ist für Inhaber einer WBK einfach erwerbbar und Qualität scheint so ziemlich bei allen Herstellern ausreichen zu sein.
* Interessanter für die SV ist jedoch die Expansiv Munition (da sich diese im weichen Ziel verformt, dabei Ihre Energie abgibt und niemand mehr gefährdet). Wenn man allerdings nicht trifft rotzt das Projektil trotzdem auch durch Wände durch (dicke Kleidung wie zB im Winter ist wohl auch ein Problem)
* Mit WBK/WP darfst du folgende Expansiv Munition sicher erwerben:
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Dann kommt noch der Runderlass vom BMI zum Tragen, wo diverse Expansivgeschosse wiederum nur für Jäger/Sportschützen zugänglich sind. Hier wird es für den Laien ziemlich schwer nun herauszufinden was er nun legal erwerben kann in Österreich bzw. ob er nun einen Schützenpass braucht oder nicht.
Gibt es eigentlich wo eine (möglichst vollständige) Auflistung der in Österreich erhältlichen Expansiv Munition und ob diese nun frei mit WBK erhältlich sind oder nicht?
Zusätzlich wäre auch Interessant zu wissen inwiefern diese sich dann tatsächlich eignet um im Rahmen der SV eingesetzt zu werden. Lt. den unzähligen Threads, Videos im Internet etc. lässt sich imho nichts eindeutiges sagen. Die einen meinen die EMB ist die beste Munition weils ja auch die Cobra hat, die anderen haben wieder dreckige Boxen von der EMB wo sich die Geschosse von den Hülsen lösen. Andere meinen die Critical Defense/Duty sind die besten bzw. taugen gar nix und die EMB ist viel besser. Etwas verwirrend das Ganze und meiner Meinung nach hätte ich nicht die Möglichkeit das einfach selber zu erarbeiten, da mir der Schießstand im Keller dazu fehlt mit einem Testaufbau. Es wäre ja durchwegs interessant sich von allem verfügbaren GEschossen in AT ein Päckchen zu besorgen und zu testen (nur da die Schießstandbetreiber wohl eher blöd schauen wenn du auf der Bahn einen Testaufbau montierst wird das wohl eher nichts).
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Re: SV-Muni im Ernstfall
pewpew hat geschrieben:
Ich seh immer nur: User X fragt nach Munition Y und User A-N plappern wild durcheinander dazu. Am Schluss stehen dann viele Meinungen wo man sich dann etwas raussuchen kann was man gerne hören möchte
Fragst du 10 Schützen, bekommst du 10 verschiedene Antworten.
Das ist auch der Grund, warum sich mehrere der "alten Hasen" mit Tipps etc. zurückhalten, da sie es nicht notwendig haben, sich von diversen "besser wissenden Jungspunden" blöd anmachen zu lassen.
LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen