Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!
Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Ich möchte mich nur einmal informieren wie des jetzt ausschaut, werde sicher nicht gleich die Kat C Waffen im ZWR registrieren. Wir haben da ja noch viel Zeit bis zum Ende der Meldepflicht fürn Altbestand.

(Zitat aus Spiderman)
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
eben...und wer weiss was noch alles kommt, also ruhig blut!
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
hihowa308 hat geschrieben: Kann man das selbst im Internet machen oder muss ich da zum Waffenhändler/Büchsenmacher und darf da wieder eine Meldegebühr zahlen![]()
alle waffen die du vor 1.10 2012 besessen hast kannst kostenlos selber elektronisch im buergerportal nachmelden
das ist somit die guenstigste variante
du brauchst auch KEIN kartenlesegeraet, du kannst aiuch dein handy zertifizieren lassen dazu
geht innerhalb von ein paar minuten
alle kat C und kat D waffen die du ab heute erwirbst (egal ob gebraucht von privat oder neuwaffen) muessen beim buechsenmacher gemeldet werden ..
gegen cash
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Wie ist das jetzt in der Übergangszeit wenn ich eine Kat C Waffe privat verkaufe ?
Früher musste das der Käufer beim BÜMA melden und der Verkäufer musste sich ja nur vergewissern ob der Käufer über 18jahre alt ist.
Wie wird das jetzt bis 2014 gemacht ? So wie früher also Geld gegen Waffe und ob der Käufer meldet oder nicht kann mir egal sein, oder muss ich da als Verkäufer irgendwas melden ?
Früher musste das der Käufer beim BÜMA melden und der Verkäufer musste sich ja nur vergewissern ob der Käufer über 18jahre alt ist.
Wie wird das jetzt bis 2014 gemacht ? So wie früher also Geld gegen Waffe und ob der Käufer meldet oder nicht kann mir egal sein, oder muss ich da als Verkäufer irgendwas melden ?
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
wie soll der unterschied gerechtfertigt sein?gewo hat geschrieben:alle kat C und kat D waffen die du ab heute erwirbst (egal ob gebraucht von privat oder neuwaffen) muessen beim buechsenmacher gemeldet werden ..
gegen cash
wie soll das praktisch erkennbar sein?
wenn ich jetzt von privat eine kaufe, die bisher noch nicht registriert war und ich tu so als hätte ich sie schon vorher besessen und registrier sie einfach online, wer soll sich da beschweren?
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
So wie bisher. Der Verkäufer muss gar nichts melden.evo86 hat geschrieben:So wie früher also Geld gegen Waffe und ob der Käufer meldet oder nicht kann mir egal sein, oder muss ich da als Verkäufer irgendwas melden ?
Im Grunde kann es einem wie bisher auch egal sein ob der Käufer seiner Meldepflicht nachkommt, aber da das jetzt zentral, elektronisch und sozusagen per Knopfdruck und namensverknüpft aufscheint werden wohl einige ein ungutes Gefühl haben.
Grundsätzlich ist nichts dabei wenn, aus welchem Grund auch immer, bei einer Überprüfung eine Kat C oder D Waffe im ZWR auf eine Person als gemeldet aufscheint und diese tatsächlich verkauft wurde.
"Habe ich verkauft" muss da genügen, da mich als privater Verkäufer wie bisher keinerlei weitere Verpflichtungen treffen.
Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass bei der bei uns verbreiteteten Waffenbesitzermentalität die Privatverkäufe der Kat C und D Waffen komplizierter werden. Ich denke da an so selbst erfundene Sachen wie ich möchte einen Nachweis haben, dass die Waffe gemeldet wurde usw.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
genau so ist es auch jetztevo86 hat geschrieben: Früher musste das der Käufer beim BÜMA melden und der Verkäufer musste sich ja nur vergewissern ob der Käufer über 18jahre alt ist.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
wenn dir niemand draufkommt, dann niemandmgritsch hat geschrieben:wie soll der unterschied gerechtfertigt sein?gewo hat geschrieben:alle kat C und kat D waffen die du ab heute erwirbst (egal ob gebraucht von privat oder neuwaffen) muessen beim buechsenmacher gemeldet werden ..
muss niemand rechtfertigen, es steht so in der verordnung, das reicht ..
wie soll das praktisch erkennbar sein?
was meinst mit erkennbar? WANN du eine waffe kaufst sollte eigentlich klar sein
wenn ich jetzt von privat eine kaufe, die bisher noch nicht registriert war und ich tu so als hätte ich sie schon vorher besessen und registrier sie einfach online, wer soll sich da beschweren?
so wie bei allen anderen gesetzesverstoessen
die frage ist eher im umkehrschluss zu sehen
woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
hi
so einfach laesst sich das eigene vertragshandy als zertifizierungstool verwenden:
http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.de.php" onclick="window.open(this.href);return false;
ist in zwei minuten erledigt
dann kann man damit ohne jegliche kosten alle bisher besessenen waffen (Kat C und Kat D) kostenlos selbst registrieren
weder eine karte noch ein lesegeraet ist dazu noetig (auch wenn das anderswo dauernd gebetsmuehlenartig wiederholt wird)
so einfach laesst sich das eigene vertragshandy als zertifizierungstool verwenden:
http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.de.php" onclick="window.open(this.href);return false;
ist in zwei minuten erledigt
dann kann man damit ohne jegliche kosten alle bisher besessenen waffen (Kat C und Kat D) kostenlos selbst registrieren
weder eine karte noch ein lesegeraet ist dazu noetig (auch wenn das anderswo dauernd gebetsmuehlenartig wiederholt wird)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
nicht unbedingt. nur wenn sie bereits im ZWR steht.gewo hat geschrieben: wie soll das praktisch erkennbar sein?
was meinst mit erkennbar? WANN du eine waffe kaufst sollte eigentlich klar sein
ich habe ja keine beweispflicht über ein kaufdatum, oder?
indem ich den verkäufer frage.wenn dir niemand draufkommt, dann niemandwenn ich jetzt von privat eine kaufe, die bisher noch nicht registriert war und ich tu so als hätte ich sie schon vorher besessen und registrier sie einfach online, wer soll sich da beschweren?
so wie bei allen anderen gesetzesverstoessen
die frage ist eher im umkehrschluss zu sehen
woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?

ich nehme nicht an, dass sehr viele ein großes interesse daran haben, vor 06/2014 alles sofort zu melden.
nach 06/2014 ist es dann etwas anderes, dann muss ich davon ausgehen dass alles legal und gemeldet ist. bis dahin wird es sicher sehr viele ganz legal noch nicht gemeldete geben und die könnte ich so gesehen zumindest bis 06/2014 noch als altbestand deklarieren und selbst melden.
Ich sehe das auch nicht als gesetzesverstoß, immerhin erfülle ich die anforderungen sehr brav und melde meine waffe.

Dass ich mir einen sinnlosen weg und eine sinnlose gebühr und dir eine ungeliebte arbeit erspare ist ja wirklich nicht verwerflich wenngleich nicht 100% dem buchstaben folgend.
Zuletzt geändert von mgritsch am Mo 1. Okt 2012, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
inkl. wartezeit auf die bestätigun durch A-trust kann es schon ein paar tage dauern, aber die reine "arbeitszeit" sind nur ein paar minuten.gewo hat geschrieben:hi
so einfach laesst sich das eigene vertragshandy als zertifizierungstool verwenden:
http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.de.php" onclick="window.open(this.href);return false;
ist in zwei minuten erledigt
nur dass nicht jemand meint "das erledig ich heute nachmittag, und morgen vormittag brauch ich es schon".
und: es muss IMHO kein vertragshandy sein, auch ein prepaid ginge.
identifiziert wirst du letztendlich auf anderem weg als über deinen providervertrag.
meine frau hätte sonst zB auch ein problem damit, da der vertrag auf mich läuft....
lg
Martin
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Würde das hier aber nicht so öffentlich schreiben.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
nicht unbedingt. nur wenn sie bereits im ZWR steht.mgritsch hat geschrieben: was meinst mit erkennbar? WANN du eine waffe kaufst sollte eigentlich klar sein
ich habe ja keine beweispflicht über ein kaufdatum, oder?
jaein
bei den bisherigen §30 meldungen musstest du den nachweis erbringen dass die meldepflicht noch nicht eingetreten ist (oder eben die meldung vorweisen)
ich weiss ned wie sie das in der neufassung formuliert haben
wenn nix von nachweis da steht wird die behauptung reichen muessen das du sie schon vor dem 1.10. besessen hast
da hast du recht
woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?
wenig ueberraschend wird jeder verkauefer bis mitte 2014 sagen sie ist noch nach den alten bestimmungen gemeldetindem ich den verkäufer frage.![]()
weil er sie dann - siehe deine argumentation - leicher und evt sogar teurer wegbekommt, und weil du es ned nachpruefen kannst
noch spannender ist es bei waffen die erst nach dem stichtag - zb ueber egun - nach oesterreich importiert wurden
der importzeitpunkt liegt dann definitiv NACH dem 1.10.2012 und ist nachweisbar
das die waffe also vor 1.10. in oesterreich erworben wurde ist definitiv nicht moeglich
ganz so einfach wie du es darstellst ist es also nicht...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
ich bin ja schon auf den riesensalat gespannt der da mal rauskommen wird.
wennn es keine aktive abmeldung bei verkauf und somit keinen abgleich gibt (oder wird es?) wird es öfter mal dazu kommen, dass jemand angeblich noch eine waffe besitzt, die er tatsächlich schon lange verkauft hat.
und selbst auf basis der waffennummer: da wird es einiges an salat geben! mit leerzeichen oder ohne? welche buchstaben gehören zur waffennummer und welche nicht? wie transkribiere ich bei den ganzen russen die kyrillischen buchstaben? Herstellerbezeichnung ist sowieso ein chaos... also ob irgendjemand mit dem ZWR jemals den weg einer waffe nachvollziehen können wird halte ich für sehr fraglich.
wennn es keine aktive abmeldung bei verkauf und somit keinen abgleich gibt (oder wird es?) wird es öfter mal dazu kommen, dass jemand angeblich noch eine waffe besitzt, die er tatsächlich schon lange verkauft hat.
und selbst auf basis der waffennummer: da wird es einiges an salat geben! mit leerzeichen oder ohne? welche buchstaben gehören zur waffennummer und welche nicht? wie transkribiere ich bei den ganzen russen die kyrillischen buchstaben? Herstellerbezeichnung ist sowieso ein chaos... also ob irgendjemand mit dem ZWR jemals den weg einer waffe nachvollziehen können wird halte ich für sehr fraglich.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
nein, kein abgleich, kein "abmelden"mgritsch hat geschrieben:ich bin ja schon auf den riesensalat gespannt der da mal rauskommen wird.
wennn es keine aktive abmeldung bei verkauf und somit keinen abgleich gibt (oder wird es?)
was es gibt ist eine listung
du kannst dir offenbar eine listung holen auf der aufscheint welche waffen auf dich gemeldet sind
hab ich aber live noch ned gesehen
nein, wird man ned koennenmgritsch hat geschrieben: wird es öfter mal dazu kommen, dass jemand angeblich noch eine waffe besitzt, die er tatsächlich schon lange verkauft hat.
und selbst auf basis der waffennummer: da wird es einiges an salat geben! mit leerzeichen oder ohne? welche buchstaben gehören zur waffennummer und welche nicht? wie transkribiere ich bei den ganzen russen die kyrillischen buchstaben? Herstellerbezeichnung ist sowieso ein chaos... also ob irgendjemand mit dem ZWR jemals den weg einer waffe nachvollziehen können wird halte ich für sehr fraglich.
aber die gesamt stueckzahl wird man zumindestens erheben koennen
auf +/- 25% schaetz ich mal
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.