Thule hat geschrieben:
So wie bisher. Der Verkäufer muss gar nichts melden.
Im Grunde kann es einem wie bisher auch egal sein ob der Käufer seiner Meldepflicht nachkommt, aber da das jetzt zentral, elektronisch und sozusagen per Knopfdruck und namensverknüpft aufscheint werden wohl einige ein ungutes Gefühl haben.
Grundsätzlich ist nichts dabei wenn, aus welchem Grund auch immer, bei einer Überprüfung eine Kat C oder D Waffe im ZWR auf eine Person als gemeldet aufscheint und diese tatsächlich verkauft wurde.
"Habe ich verkauft" muss da genügen, da mich als privater Verkäufer wie bisher keinerlei weitere Verpflichtungen treffen.
Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass bei der bei uns verbreiteteten Waffenbesitzermentalität die Privatverkäufe der Kat C und D Waffen komplizierter werden. Ich denke da an so selbst erfundene Sachen wie ich möchte einen Nachweis haben, dass die Waffe gemeldet wurde usw.
Sollte man das riesige Pech haben das mit einer Waffe eine Straftat verübt wurde die man selbst irgendwann mal privat weiterverkauft hat und man im ZWR als momentaner Besitzer der Waffe drinnen steht stell ich mir das ohne jeglichen Beweis für einen privaten Verkauf doch sehr unangenehm vor.
Ob man da mit einem lockeren "Hab ich irgendwann mal an irgendwem verkauft. Keine Ahnung wann das war und wem ich die verkauft habe" sofort eine Ruhe von der Polizei hat?