Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130

Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37088
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 1. Okt 2012, 19:58

Teal'c hat geschrieben:womöglich meint er ja Kat. B Waffen? Sieht man die auch dort? Oder nur Kat C und D?
hi

an sich werden in den system auch alle kat B verwaltet

aber nicht durch den endkunden sondern nur durch haendler und behoerden ...
keine ahnung ob der endkunde das sieht was da eingetragen ist an kat B
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Hausmasta
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 738
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 19:49

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Hausmasta » Mo 1. Okt 2012, 20:11

Da man nur den Kauf melden kann, bin ich gespannt, ob die Waffe dann beim Vorbesitzer ausgetragen wird. Wird wahrscheinlich vorkommen, dass eine Waffe dann auf mehrere Besitzer gemeldet ist. Das Chaos ist also vorprogrammiert...

Benutzeravatar
GreaseMonkey
Supporter AR15
Supporter AR15
Beiträge: 1316
Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von GreaseMonkey » Mo 1. Okt 2012, 20:12

Teal'c hat geschrieben:womöglich meint er ja Kat. B Waffen? Sieht man die auch dort? Oder nur Kat C und D?
Ja sorry hatte ich jetzt nicht hingeschrieben, aber im Kopf hatte ich einen Kat.B verkauf.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Mo 1. Okt 2012, 20:14

Hausmasta hat geschrieben:Da man nur den Kauf melden kann, bin ich gespannt, ob die Waffe dann beim Vorbesitzer ausgetragen wird. Wird wahrscheinlich vorkommen, dass eine Waffe dann auf mehrere Besitzer gemeldet ist. Das Chaos ist also vorprogrammiert...
Wieso chaos? Das untersucht ja ohnehin keiner. Es ist einfach komplett egal. Wenn eine Waffe 7 mal regisrtiert ist, dann ist sie eben 7 mal im System. Schert keinen und hat keine Auswirkungen.

savage3000
Supporter .308 Win
Supporter .308 Win
Beiträge: 3180
Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
Wohnort: Oberösterreich

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von savage3000 » Mo 1. Okt 2012, 20:20

Hausmasta hat geschrieben:Da man nur den Kauf melden kann, bin ich gespannt, ob die Waffe dann beim Vorbesitzer ausgetragen wird. Wird wahrscheinlich vorkommen, dass eine Waffe dann auf mehrere Besitzer gemeldet ist. Das Chaos ist also vorprogrammiert...
+1 das wollt ich nämlich auch grad fragen ... wenn ich meine C eintrage und dann verkaufe, kann ich also NICHT selbst AUStragen? Also wenn das ned geht, hat das system NULL sinn...(zumals e überhaupt keinen sinn hat...)

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Mo 1. Okt 2012, 20:31

Verstanden!

Benutzeravatar
Hausmasta
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 738
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 19:49

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Hausmasta » Mo 1. Okt 2012, 20:51

savage3000 hat geschrieben:Also wenn das ned geht, hat das system NULL sinn...(zumals e überhaupt keinen sinn hat...)
Aber ja, wart's nur ab. Über den tieferen Sinn der Erfassung aller Waffen wurde schon mehrmals geschrieben...

IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von IT Guy » Mo 1. Okt 2012, 21:03

howa308 hat geschrieben:...
Und hier hab ich noch eine Screenshot für euch.
Bild
jo ahhhhh... wie kommstn du auf de seitn? i find des ned ...


EDIT: Danke, nach dem posten hab ichs gesehn ...

IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von IT Guy » Mo 1. Okt 2012, 21:12

woolf hat geschrieben:Die Felder für Marke und Type sehen so aus, als könnte man nur aus einer vorgegebenen Liste auswählen, das kann ja heiter werden.... :tipphead:
Ja, stimmt, ist eine Auswahl. Gibt da Moisin Nagant :headslap: aber ohne Modell, dafür aber Hersteller Glock (in Kat.C) und bei Beretta 92F etc.
Was mir aber mehr Sorgen macht ist die Kaliberauswahl "keine Schusswaffe" :tipphead:

Benutzeravatar
Hausmasta
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 738
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 19:49

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Hausmasta » Mo 1. Okt 2012, 22:22

therion hat geschrieben: Wieso chaos? Das untersucht ja ohnehin keiner. Es ist einfach komplett egal. Wenn eine Waffe 7 mal regisrtiert ist, dann ist sie eben 7 mal im System. Schert keinen und hat keine Auswirkungen.
Optimist :mrgreen:

Benutzeravatar
Pelzgoschn
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 93
Registriert: Sa 25. Feb 2012, 09:30
Wohnort: Im O..... daham

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Pelzgoschn » Di 2. Okt 2012, 12:33

Hausmasta hat geschrieben:
therion hat geschrieben: Wieso chaos? Das untersucht ja ohnehin keiner. Es ist einfach komplett egal. Wenn eine Waffe 7 mal regisrtiert ist, dann ist sie eben 7 mal im System. Schert keinen und hat keine Auswirkungen.

denk ich auch, wer soll denn das überprüfen ? die Polizisten und die Krimineser werden eh immer weniger ... :violin: Grund: EINSPARUNGEN !

die verschollenen "Pumpguns" hat auch keiner gesucht.............................. :whistle:


aber natürlich, wenn dich irgendeiner anzeigt,auch wenns nicht stimmt, dann räumen sie dir die Bude um :doh:
"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist " :-)

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Di 2. Okt 2012, 13:02

Nein, so einfach geht das Gott sei Dank auch nicht. Eine Hausdruchsuchung muss erstmals genehmigt werden und das passiert nicht nur aufgrund irgendeiner Anzeige. Da muss schon ein konkreter Verdacht vorliegen. Ansonsten kommt vll mal die Polizei und "bittet" um Einlass, welchen Du ihnen ja einfach verwehren kannst.

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von eXistenZ » Mi 3. Okt 2012, 12:05

Thule hat geschrieben: So wie bisher. Der Verkäufer muss gar nichts melden.
Im Grunde kann es einem wie bisher auch egal sein ob der Käufer seiner Meldepflicht nachkommt, aber da das jetzt zentral, elektronisch und sozusagen per Knopfdruck und namensverknüpft aufscheint werden wohl einige ein ungutes Gefühl haben.
Grundsätzlich ist nichts dabei wenn, aus welchem Grund auch immer, bei einer Überprüfung eine Kat C oder D Waffe im ZWR auf eine Person als gemeldet aufscheint und diese tatsächlich verkauft wurde.
"Habe ich verkauft" muss da genügen, da mich als privater Verkäufer wie bisher keinerlei weitere Verpflichtungen treffen.
Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass bei der bei uns verbreiteteten Waffenbesitzermentalität die Privatverkäufe der Kat C und D Waffen komplizierter werden. Ich denke da an so selbst erfundene Sachen wie ich möchte einen Nachweis haben, dass die Waffe gemeldet wurde usw.
Sollte man das riesige Pech haben das mit einer Waffe eine Straftat verübt wurde die man selbst irgendwann mal privat weiterverkauft hat und man im ZWR als momentaner Besitzer der Waffe drinnen steht stell ich mir das ohne jeglichen Beweis für einen privaten Verkauf doch sehr unangenehm vor.
Ob man da mit einem lockeren "Hab ich irgendwann mal an irgendwem verkauft. Keine Ahnung wann das war und wem ich die verkauft habe" sofort eine Ruhe von der Polizei hat?

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von eXistenZ » Mi 3. Okt 2012, 12:20

Es muss sich ja nicht unbedingt um eine schwere Straftat handeln, daher anderes Beispiel:
Vermutlich ist das ZWR eine Vorbereitung für eine Waffensteuer.
Auch in diesem Fall wäre es ungünstig im ZWR als momentaner Besitzer drinnen zu stehen (ohne Beweis eines Weiterverkaufs) wenn man die Waffe in Wirklichkeit schon lange nicht mehr besitzt.

Antworten