Promo hat geschrieben:Um unter die Gewerbeordnung zu fallen, muss erst ein Gewerbe nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen dafür siehe GewO § 1 Abs. 2:
(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.
Übersetzt gesagt: wenn du sie für dich selbst (und niemand anderen) baust, dann ist die Gewerbeordnung nicht anzuwenden.
SO IST ES!!! Der Eigenbau für den Eigenbedarf ist keine GEWERBERECHTLICHE Angelegenheit, sondern eine PRIVATE.
Du darfst Dir selbst gerne einen Hubschrauber bauen, oder ein Auto, oder eine Rakete wenn du willst. Nur verbotene oder reglementierte Gegenstände darfst du nur mit Genehmigung bauen, also z.B. eine Handgranate oder eine Pistole, und weilst die eh nie kriegen wirst: gar nicht.
BENÜTZEN, darfst du diese Dinge dann aber nicht zwangsläufig!
So müsste das selbstgebaute Auto erst (straßen)zugelassen werden oder das selbstgebaute Gewehr muss beschossen (quasi "zugelassen") werden.
Wann, dann wirds in den allermeisten Fällen auch daran scheitern. Wenn der TÜV, das Beschussamt, die Fernmeldebehörde, oder wer auch immer für die spezielle Sache zuständig ist, nein sagt, dann hast halt ein teures Schaustück.
Damit wird das Ganze aber immer noch nicht zum verbotenen Gegenstand. Wie gesagt benützen darf man Ihn dann halt nicht, zumindest nicht in der Öffentlichkeit.
Offtopic:
Als Jurist tut es immer wieder weh, was für einen (entschuldigts bitte) Scheiß manche Leute hier als "Rechtsauskünfte" posten.
Das mindeste ist, dass man keine fremden (z.B. deutschen) Rechtslagen in einem österreichischen Forum postet. Generell, wenn man keine Ahnung von einem Thema oder wie hier vom Rechtssystem hat, sollte man einfach auf solche Fragen nicht antworten! Postingscounter hin oder her
@Cisty7:
Man schnappt sich nicht einfach ein Gesetz und reisst wahllos einen Paragraphen heraus!! Du musst das GANZE Gesetz durchlesen. Von vorne (Anwendungsbereich & Gültigkeitsdatum) bis ganz nach hinten (Appendizes).
So definiert z.B. meist der 1. Paragraph für wen oder was das Gesetz anzuwenden ist. Hättest du den gelesen würdest du draufkommen, dass die ganze Gewerbeordnung und damit auch der 18§ hier nicht anzuwenden ist. Davon abgesehen: Ein dezenter Hinweis wär auch gewesen, dass in der von Dir zitierten Passage ungefähr tausend mal von "gewerbsmäßig" die Rede ist.
Sorry, das hat sich aufgestaut.
Auskünfte erteilt man nicht nach 10min Googlen, sondern nach intensiver Erfahrung/Arbeit mit dem Thema. In diesem Fall dem Gesetz, den dazugehörigen Verordnungen, Erlässen und nicht zuletzt (und eigentlich fast am wichtigsten) der entsprechenden Judikatur.
Was für einen Sinn macht sonst ein Forum? 10min googlen kann ich selber auch...