IT Guy hat geschrieben:Wir sprechen hier aber schon noch von Kat.C, oder? Weil: Polizei, Vermieter etc. sind ja über 18. In meinem Mietvertrag steht dass der Vermieter nur im Beisein der Polizei (die werden wohl die unrechtmäßige Aneignung unterbinden) in unsere Wohnung darf, wenn ein Notfall eintritt und meine Frau und ich nicht erreichbar sind. Weiters sind alle anderen Personen die einen Schlüssel zu unserer Wohnung haben über 18. Wo wäre also das Problem?
hi
der lehrling vom installateur ist nicht ueber 18
und evt der helfer von der freiwilligen feuerwehr auch ned
und nein, die polizei ist nicht dazu da um dein eigentum zu bewachen bei einer wohnungsoeffnung
die muessen geholt werden wegen des OEFFNENS der tuere
sie sind aber keine aufpasser fuer die handwerker, die leute vom gaswerk oder die feuerwehr
wennst pech hast brechens dir die bude auf weil dein hund drinnen rumheult und wer die tierschuetzer holt
da laufen dann auch noch amtstierarzt und 4-pfoten aktivisten in deiner wohn ung rum wenn ned wer mitdenkt und das unterbindet
aber nochmal:
es soll bitte jeder machen wie er glaubt
ich kann mich gut an einen absatz (oder war es gar ein rechtssatz) eines diesbezuglichen OGH (?) urteils erinnern in dem sinngmneass stand dass es der lebenserfahrung entspricht dass es unvermeidlich ist dass sich in einer wohung/ einem haus im unfall-, stoerungs- bzw ungluecksfall in abwesenheit des wohnungsinhabers personen rechtmaessisg aufhalten koennen
PS:
und ohne jetzt einen drauflegen zu wollen ....
aber bei der geschichte vor zwei oder drei monaten als das schulkind im haus des opas seine tante mit einem dort im schrank rumstehenden gewehr erschossen hat als der opa ueberraschend im spital war und sie dort blumen giesssen und sachen fuers spital holen wollte ist eh beweis genug dass es sinn macht waffen wegzusperren, oder?