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TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- chris_ooe
- .357 Magnum
- Beiträge: 124
- Registriert: Mi 20. Okt 2010, 07:09
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TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Seas zusammen!
Betreff sagt eh schon alles...
Im Internet kursieren beide Meinungen. Mein Fokus liegt auf dem Besitz.
Irgendwo habe ich einen Hinweis auf WaffG § 17 gegunden:
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
......
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.
Der Erwerb ist in Österreich ja kein Problem - gibt es in diversen Shops zu bestellen.
Nun die Frage, ist der ERWERB und BESITZ jetzt erlaubt oder nicht...?
Betreff sagt eh schon alles...
Im Internet kursieren beide Meinungen. Mein Fokus liegt auf dem Besitz.
Irgendwo habe ich einen Hinweis auf WaffG § 17 gegunden:
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
......
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.
Der Erwerb ist in Österreich ja kein Problem - gibt es in diversen Shops zu bestellen.
Nun die Frage, ist der ERWERB und BESITZ jetzt erlaubt oder nicht...?
- Chefkoch41
- Iron Chef
- Beiträge: 2980
- Registriert: Mi 2. Nov 2011, 23:19
- Wohnort: Vindobona
Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Tonfa bekommt ma ja ned mal soweit i weiß oder?
I-Phone...
I-Phone...
Buckle up Bonehead. 'Cause you're goin' for a ride!
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Tonfa erlaubt, aber Waffe.
Nunchaku verboten, wenn Metallgriffstücke. Aus Holz zB erlaubt.
Nunchaku verboten, wenn Metallgriffstücke. Aus Holz zB erlaubt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


- chris_ooe
- .357 Magnum
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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
subba, thx revierler!
revierler: also im Auto Tonfa rumliegen lassen, spielts dann nicht
@Chefkoch
guckst du - olles was das Herz begehrt:
http://shop.daniken.at/epages/10810292. ... onfasKamas" onclick="window.open(this.href);return false;
lg
revierler: also im Auto Tonfa rumliegen lassen, spielts dann nicht

@Chefkoch
guckst du - olles was das Herz begehrt:
http://shop.daniken.at/epages/10810292. ... onfasKamas" onclick="window.open(this.href);return false;
lg
- chris_ooe
- .357 Magnum
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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
noch ein shop:
http://www.blackshadow.at/Tonfas-und-Ve ... 6cke/Tonfa" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.blackshadow.at/Tonfas-und-Ve ... 6cke/Tonfa" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Warum nicht?chris_ooe hat geschrieben:also im Auto Tonfa rumliegen lassen, spielts dann nicht
- Revierler_old
- .50 BMG
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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Ist ja keine A, B, C oder D
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Tonfa ist doch nur ein Stück Plastik, afaik sind solche Bauernwaffen komplett irrelevant.
- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Quelle?Revierler hat geschrieben:Tonfa erlaubt, aber Waffe.
Nunchaku verboten, wenn Metallgriffstücke. Aus Holz zB erlaubt.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
Wofür Quelle?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?
na gut.
Österreich [Bearbeiten]Nunchaku werden in Österreich nicht mehr generell als Totschläger angesehen. Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat mit Erlass vom 24. September 1981, Z. 59.30/29-II/13/81, unter anderem Folgendes bekannt gegeben:
1.Die vorbehaltlose Einstufung der Nunchaku-Schlagwaffe als verbotene Waffe (Totschläger) wird nicht aufrechterhalten.
2.Die Qualifikation eines Gegenstandes als Totschläger im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 6 des Waffengesetzes 1996 ist im Einzelfall zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation nicht zukommt.
3.Die Nichteinstufung eines Gegenstandes als Totschläger führt jedoch nicht automatisch dazu, dass auch die Qualifikation als Waffe im Sinne des § 1 WaffG 1996 verloren geht.
Tonfa ist weder Schlagring noch Totschläger noch Stahlrute, aber dem Wesen nach dazu bestimmt, die Angriffs- oder.... rhabarberrhabarberrhabarber.
Österreich [Bearbeiten]Nunchaku werden in Österreich nicht mehr generell als Totschläger angesehen. Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat mit Erlass vom 24. September 1981, Z. 59.30/29-II/13/81, unter anderem Folgendes bekannt gegeben:
1.Die vorbehaltlose Einstufung der Nunchaku-Schlagwaffe als verbotene Waffe (Totschläger) wird nicht aufrechterhalten.
2.Die Qualifikation eines Gegenstandes als Totschläger im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 6 des Waffengesetzes 1996 ist im Einzelfall zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation nicht zukommt.
3.Die Nichteinstufung eines Gegenstandes als Totschläger führt jedoch nicht automatisch dazu, dass auch die Qualifikation als Waffe im Sinne des § 1 WaffG 1996 verloren geht.
Tonfa ist weder Schlagring noch Totschläger noch Stahlrute, aber dem Wesen nach dazu bestimmt, die Angriffs- oder.... rhabarberrhabarberrhabarber.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

