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TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von chris_ooe » So 3. Feb 2013, 10:55

Seas zusammen!

Betreff sagt eh schon alles...
Im Internet kursieren beide Meinungen. Mein Fokus liegt auf dem Besitz.

Irgendwo habe ich einen Hinweis auf WaffG § 17 gegunden:
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
......
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.


Der Erwerb ist in Österreich ja kein Problem - gibt es in diversen Shops zu bestellen.
Nun die Frage, ist der ERWERB und BESITZ jetzt erlaubt oder nicht...?

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Chefkoch41
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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Chefkoch41 » So 3. Feb 2013, 10:56

Tonfa bekommt ma ja ned mal soweit i weiß oder?


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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Revierler_old » So 3. Feb 2013, 10:59

Tonfa erlaubt, aber Waffe.
Nunchaku verboten, wenn Metallgriffstücke. Aus Holz zB erlaubt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von chris_ooe » So 3. Feb 2013, 11:02

subba, thx revierler!

revierler: also im Auto Tonfa rumliegen lassen, spielts dann nicht :D

@Chefkoch
guckst du - olles was das Herz begehrt:
http://shop.daniken.at/epages/10810292. ... onfasKamas" onclick="window.open(this.href);return false;

lg

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von chris_ooe » So 3. Feb 2013, 11:23

noch ein shop:
http://www.blackshadow.at/Tonfas-und-Ve ... 6cke/Tonfa" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Thule » So 3. Feb 2013, 11:43

chris_ooe hat geschrieben:also im Auto Tonfa rumliegen lassen, spielts dann nicht
Warum nicht?

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Revierler_old » So 3. Feb 2013, 12:06

Ist ja keine A, B, C oder D
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Floody » So 3. Feb 2013, 12:49

Tonfa ist doch nur ein Stück Plastik, afaik sind solche Bauernwaffen komplett irrelevant.

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Counterstriker » So 3. Feb 2013, 13:02

Revierler hat geschrieben:Tonfa erlaubt, aber Waffe.
Nunchaku verboten, wenn Metallgriffstücke. Aus Holz zB erlaubt.
Quelle?
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Revierler_old » So 3. Feb 2013, 14:48

Wofür Quelle?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: TONFA und Nunchakus erlaubt oder nicht?

Beitrag von Revierler_old » So 3. Feb 2013, 14:56

na gut.

Österreich [Bearbeiten]Nunchaku werden in Österreich nicht mehr generell als Totschläger angesehen. Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat mit Erlass vom 24. September 1981, Z. 59.30/29-II/13/81, unter anderem Folgendes bekannt gegeben:

1.Die vorbehaltlose Einstufung der Nunchaku-Schlagwaffe als verbotene Waffe (Totschläger) wird nicht aufrechterhalten.
2.Die Qualifikation eines Gegenstandes als Totschläger im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 6 des Waffengesetzes 1996 ist im Einzelfall zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation nicht zukommt.
3.Die Nichteinstufung eines Gegenstandes als Totschläger führt jedoch nicht automatisch dazu, dass auch die Qualifikation als Waffe im Sinne des § 1 WaffG 1996 verloren geht.


Tonfa ist weder Schlagring noch Totschläger noch Stahlrute, aber dem Wesen nach dazu bestimmt, die Angriffs- oder.... rhabarberrhabarberrhabarber.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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