Genügt es, mir einen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, und mir die Daten zu notieren?
Ich meine, wenn ich beim Händler eine solche Waffe kaufe, holt dieser die Auskunft von der Behörde ein, ob ev. ein Waffenverbot gegen mich besteht. Als Privatperson habe ich diese Möglichkeit ja nun nicht...
Konkret handelt es sich um ein etwa zwei Jahre altes Gewehr, welches noch nicht im zentralen Waffenregister erfasst wurde(dazu besteht noch bis Juni 2014 die Gelegenheit soviel ich weiß). Das müsste dann ja der Käufer übernehmen, und wenn er dies unterlässt macht er sich strafbar. Mich kann deswegen wohl niemand mehr belangen. Oder sehe ich da was falsch?
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