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Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .223 Rem
- Beiträge: 187
- Registriert: Do 11. Nov 2010, 08:09
- Wohnort: OÖ
Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Wenn ich als Privatperson eine Waffe der Kategorie C an privat verkaufe, worauf muss ich dabei achten?
Genügt es, mir einen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, und mir die Daten zu notieren?
Ich meine, wenn ich beim Händler eine solche Waffe kaufe, holt dieser die Auskunft von der Behörde ein, ob ev. ein Waffenverbot gegen mich besteht. Als Privatperson habe ich diese Möglichkeit ja nun nicht...
Konkret handelt es sich um ein etwa zwei Jahre altes Gewehr, welches noch nicht im zentralen Waffenregister erfasst wurde(dazu besteht noch bis Juni 2014 die Gelegenheit soviel ich weiß). Das müsste dann ja der Käufer übernehmen, und wenn er dies unterlässt macht er sich strafbar. Mich kann deswegen wohl niemand mehr belangen. Oder sehe ich da was falsch?
Genügt es, mir einen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, und mir die Daten zu notieren?
Ich meine, wenn ich beim Händler eine solche Waffe kaufe, holt dieser die Auskunft von der Behörde ein, ob ev. ein Waffenverbot gegen mich besteht. Als Privatperson habe ich diese Möglichkeit ja nun nicht...
Konkret handelt es sich um ein etwa zwei Jahre altes Gewehr, welches noch nicht im zentralen Waffenregister erfasst wurde(dazu besteht noch bis Juni 2014 die Gelegenheit soviel ich weiß). Das müsste dann ja der Käufer übernehmen, und wenn er dies unterlässt macht er sich strafbar. Mich kann deswegen wohl niemand mehr belangen. Oder sehe ich da was falsch?
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
du musst nur schaun das dein Gegenüber 18 Jahre alt ist.
hatten wir aber eh schon paar mal @suchfunktion
hatten wir aber eh schon paar mal @suchfunktion
member the old PD design ? oh I member
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
aufgrund vieler Anfragen nach illegalem Verkauf welche ich über die Jahre in Waffengebraucht etc. bekommen habe - habe ich für mich beschlossen auch die Kat C nur mehr mit Kaufvertrag zu verkaufen.
Wenn der Käufer seinen Namen preisgegeben hat, wird er dann auch nicht für ein "großzügiges Angebot" die Waffe illegal ins Ausland verbringen Ich habe einfach keine Lust auf einen "Rattenschwanz" der mich dann Jahre später trifft... einen unbescholtenen unschuldigen...
heutzutage ist einfach kein Verlass mehr auf unsere Mitmenschen. Sitte, Moral und Anstand sind heute Fremdwörter.
lg
Wenn der Käufer seinen Namen preisgegeben hat, wird er dann auch nicht für ein "großzügiges Angebot" die Waffe illegal ins Ausland verbringen Ich habe einfach keine Lust auf einen "Rattenschwanz" der mich dann Jahre später trifft... einen unbescholtenen unschuldigen...
heutzutage ist einfach kein Verlass mehr auf unsere Mitmenschen. Sitte, Moral und Anstand sind heute Fremdwörter.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Wer den Mehraufwand will/braucht, solls machen. Müssen tut man jedenfalls nicht, darum gehts.
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- .223 Rem
- Beiträge: 187
- Registriert: Do 11. Nov 2010, 08:09
- Wohnort: OÖ
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Bedanke mich für die raschen Anworten!
Jetzt ist mir "wohler" wenn ich mein Gewehr dann doch mal an den Mann bringe...
Jetzt ist mir "wohler" wenn ich mein Gewehr dann doch mal an den Mann bringe...
Re: AW: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Deleted.
Zuletzt geändert von RR1000 am So 16. Jun 2013, 22:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Wieso nicht?
Die musst bis mitte 2014 ja ohnehin nachmelden gehen ins ZWR..... sonst wird sie auf an Schlag illegal.
Also bei Kat. D würd ich dir ja noch zustimmen, da man die nicht nachmelden und trotzdem legal weiterbesitzen kann wenn mans vorher gekauft hat, aber C?
Ist doch ghupft wie ghatscht, in 12-13 Monaten muss sie genauso im ZWR stehen wie eine nach dem Stichtag erworbene... Und der Erwerb an sich wird ja (vorerst) nicht erschwert, bleibt identisch bis darauf dass man sich noch eine Begründung aus den Fingern saugen muss wieso mans gern haben möcht. Solange man dort jedoch "zur Selbstverteidigung" angeben kann und Jagen und Sportschiessen nicht wie in anderen Ländern NACHWEISEN muss um überhaupt kaufen zu dürfen, seh ich jetzt da noch nicht so das grosse Problem.
Also wenn man immer schön legal bleiben will, bietet diese "alte" Kat. C noch ca. ein Jahr die Möglichkeit dazu....
Danach ist es aber wenn du nicht nachmeldest völlig wurscht, um legal zu bleiben muss sowohl Altbesitz Kat. C als auch Neuerwerb im ZWR sein, also ghupft wie ghatscht.
Die musst bis mitte 2014 ja ohnehin nachmelden gehen ins ZWR..... sonst wird sie auf an Schlag illegal.
Also bei Kat. D würd ich dir ja noch zustimmen, da man die nicht nachmelden und trotzdem legal weiterbesitzen kann wenn mans vorher gekauft hat, aber C?
Ist doch ghupft wie ghatscht, in 12-13 Monaten muss sie genauso im ZWR stehen wie eine nach dem Stichtag erworbene... Und der Erwerb an sich wird ja (vorerst) nicht erschwert, bleibt identisch bis darauf dass man sich noch eine Begründung aus den Fingern saugen muss wieso mans gern haben möcht. Solange man dort jedoch "zur Selbstverteidigung" angeben kann und Jagen und Sportschiessen nicht wie in anderen Ländern NACHWEISEN muss um überhaupt kaufen zu dürfen, seh ich jetzt da noch nicht so das grosse Problem.
Also wenn man immer schön legal bleiben will, bietet diese "alte" Kat. C noch ca. ein Jahr die Möglichkeit dazu....
Danach ist es aber wenn du nicht nachmeldest völlig wurscht, um legal zu bleiben muss sowohl Altbesitz Kat. C als auch Neuerwerb im ZWR sein, also ghupft wie ghatscht.
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)
Re: AW: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Deleted
Zuletzt geändert von RR1000 am So 16. Jun 2013, 22:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AW: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
RR1000 hat geschrieben:Melden muss ich gar nix, die verkaufe ich alle kurz vorm Stichtag .
glaube dass es dann schwerer wird zu verkaufen!
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
sicher musst du, wenn du alles "verkaufst" ists auch nicht anders, als ob du halt ein paar b waffen von deinem kollegen "so" kaufst.
Re: AW: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Deleted.
Zuletzt geändert von RR1000 am So 16. Jun 2013, 22:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Intelligenz scheint mancher Leute Stärke nicht zu sein.
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