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Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Varminter

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Varminter » Do 25. Jul 2013, 07:14

Teal'c hat geschrieben:Alkohol und Antidepressiva? o.O Sorry aber sollte man beides irgendwie nicht gleichzeitig einnehmen?

Ich würd mir jedenfalls keinen hinter die Birne kippen wenn ich schon irgendwelche Medikamente nehmen muss.

Und ehrlich gesagt, sorry, aber ich kanns schon nachvollziehen dass sie den Amtsarzt eingeschalten haben. Würd ich wahrscheinlich genauso machen, wenn ich bei einer Kontrolle leere Alkoholflaschen herumliegen sehen. :naughty:

Net böse sein, aber so braucht man sich irgendwie nicht mehr wundern warum da weiter nachgehakt wird.

Und jetzt dürfts mich als Moralapostel steinigen... los!! :roll:

+ 1

Ohne dem Threadstarter nahetreten zu wollen, wir wissen nicht, wie es wirklich ablief oder aussah und auch wenn die Polizistinnen jung sind, ist es ihre Pflicht, möglicherweise verdächtigen Anzeichen nachzugehen.

Eine Flaschenbatterie im Waffenraum macht halt keinen sonderlich guten Eindruck.

Nachdem das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, muss der Threadstarter ruhig und besonnen bleiben.

Eine Rechtsschutzversicherung oder die IWOE-Mitgliedschaft ist für solche Fälle kein Nachteil.
Zuletzt geändert von Varminter am Do 25. Jul 2013, 07:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Do 25. Jul 2013, 07:15

MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Verlässlichkeit:
Verlässlich ist, wer voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsache die Annahme rechtfertigt, dass diese Person

Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwendet,
mit Waffen unvorsichtig umgeht oder diese nicht sorgfältig verwahrt,
Waffen Menschen überlässt, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.

Keinesfalls verlässlich ist, wer
alkohol- oder suchtkrank ist,
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Bei Feststellung einer nicht mehr vorliegenden waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist eine ausgestellte Urkunde von der Behörde zu entziehen.


Sagt eigentlich schon alles oder!du bist Krank und auch in Behandlung bzw Schusswaffen und Depressionen passen sowieso nicht zusammen!Die Beamten haben richtig gehandelt !
Das Leben kann sehr hart sein. Und wenn jemand momentan schlechte Verfassung hat, heißt das noch lange nicht, dass er/sie nicht verlässlich ist. Da sollte man schon genauer schauen, bevor man sich ein Urteil bildet. Allein von den Texten macht Wotan einen freundlichen und guten Eindruck. Ich denke, das ist übertrieben...

Varminter

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Varminter » Do 25. Jul 2013, 07:21

Fangschuss hat geschrieben:
MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Verlässlichkeit:
Verlässlich ist, wer voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsache die Annahme rechtfertigt, dass diese Person

Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwendet,
mit Waffen unvorsichtig umgeht oder diese nicht sorgfältig verwahrt,
Waffen Menschen überlässt, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.

Keinesfalls verlässlich ist, wer
alkohol- oder suchtkrank ist,
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Bei Feststellung einer nicht mehr vorliegenden waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist eine ausgestellte Urkunde von der Behörde zu entziehen.


Sagt eigentlich schon alles oder!du bist Krank und auch in Behandlung bzw Schusswaffen und Depressionen passen sowieso nicht zusammen!Die Beamten haben richtig gehandelt !
Das Leben kann sehr hart sein. Und wenn jemand momentan schlechte Verfassung hat, heißt das noch lange nicht, dass er/sie nicht verlässlich ist. Da sollte man schon genauer schauen, bevor man sich ein Urteil bildet. Allein von den Texten macht Wotan einen freundlichen und guten Eindruck. Ich denke, das ist übertrieben...

Das sehe ich genauso.

Liebe Leute, ich bin sicher, auch wir haben einen gewissen Prozentsatz Angeschlagener unter uns, von Burnoutfällen bis zu Quartalssäufern.

Solange sie fähig sind, ihre Probleme von ihren Waffen zu trennen, gibt es keinen Grund, sie vorab zu verurteilen.

Drücken wir dem Threadstarter die Daumen :romance-grouphug: und hoffen wir, dass alles gut für ihn ausgeht.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Do 25. Jul 2013, 07:22

Varminter hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Verlässlichkeit:
Verlässlich ist, wer voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsache die Annahme rechtfertigt, dass diese Person

Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwendet,
mit Waffen unvorsichtig umgeht oder diese nicht sorgfältig verwahrt,
Waffen Menschen überlässt, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.

Keinesfalls verlässlich ist, wer
alkohol- oder suchtkrank ist,
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Bei Feststellung einer nicht mehr vorliegenden waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist eine ausgestellte Urkunde von der Behörde zu entziehen.


Sagt eigentlich schon alles oder!du bist Krank und auch in Behandlung bzw Schusswaffen und Depressionen passen sowieso nicht zusammen!Die Beamten haben richtig gehandelt !
Das Leben kann sehr hart sein. Und wenn jemand momentan schlechte Verfassung hat, heißt das noch lange nicht, dass er/sie nicht verlässlich ist. Da sollte man schon genauer schauen, bevor man sich ein Urteil bildet. Allein von den Texten macht Wotan einen freundlichen und guten Eindruck. Ich denke, das ist übertrieben...

Das sehe ich genauso.

Liebe Leute, ich bin sicher, auch wir haben einen gewissen Prozentsatz Angeschlagener unter uns, von Burnoutfällen bis zu Quartalssäufern.

Solange sie fähig sind, ihre Probleme von ihren Waffen zu trennen, gibt es keinen Grund, sie vorab zu verurteilen.

Drücken wir dem Threadstarter die Daumen :romance-grouphug: und hoffen wir, dass alles gut für ihn ausgeht.
Danke Varmi!

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Teal'c » Do 25. Jul 2013, 07:29

ob der User hier freundlich ist oder nicht tut eigentlich nichts zur Sache. Ich will auch gar keinen verurteilen, kenn ihn ja nicht.

Fakt ist aber, die Polizisten haben bei der Kontrolle leere Akoholflaschen herumliegen sehen. Kann was heissen muss aber nicht. Jedenfalls machen die nur ihren Job und haken da jetzt nach.
Was eh logisch ist...
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Do 25. Jul 2013, 07:40

Teal'c hat geschrieben:ob der User hier freundlich ist oder nicht tut eigentlich nichts zur Sache. Ich will auch gar keinen verurteilen, kenn ihn ja nicht.

Fakt ist aber, die Polizisten haben bei der Kontrolle leere Akoholflaschen herumliegen sehen. Kann was heissen muss aber nicht. Jedenfalls machen die nur ihren Job und haken da jetzt nach.
Was eh logisch ist...
Aber er hat die Waffen seit 20 Jahren. Und nichts sollte ein besserer Indikator für Verlässlichkeit sein, als langjährige Stabilität. In dieser Zeit erlebt jeder von uns einige Höhen und Tiefen. Wenn da nichts passiert ist (keine Auffälligkeit wegen Gewalt), dann ist das sicher kein Problem. Da gibt es schon andere Kandidaten...

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Bud Spencer » Do 25. Jul 2013, 07:53

Hättest den Polizisten besser mal was angeboten! ;)

Humor ist die Hoffnung der Verzweiflung :whistle:

Nein mein Tipp: Beschwer dich bei deiner BH. Zum Amtsarzt schicken darf dich eigentl. niemand.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Stickhead » Do 25. Jul 2013, 08:17

Ich würde dir raten, mal hinzugehen aufs Amt und Akteneinsicht zu nehmen! Dann siehst du, wie es dazu kommt, dass sie dich dort hin schicken wollen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Isegrim » Do 25. Jul 2013, 11:39

Stickhead hat geschrieben:Ich würde dir raten, mal hinzugehen aufs Amt und Akteneinsicht zu nehmen! Dann siehst du, wie es dazu kommt, dass sie dich dort hin schicken wollen.
Dieser Meinung bin ich auch.

Auf die BH gehen und Akteneinsicht verlangen - siehe § 17 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG - gilt auch für die Behörde!

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Re: AW: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrek

Beitrag von sandman » Do 25. Jul 2013, 14:48

MrAktenzeichenxy hat geschrieben:.......

Sagt eigentlich schon alles oder!du bist Krank und auch in Behandlung bzw Schusswaffen und Depressionen passen sowieso nicht zusammen!Die Beamten haben richtig gehandelt !
Das ist ein kompletter Topfen!
Eine Depression ist nicht zwingend eine Krankheit, sondern ist in den meisten Fällen eine Befindlichkeitsstörung.

Auf jeden Fall einen zusammenfassenden Konsiliarbefund von Deinem (die Depression) behandelnden Arzt mitnehmen und darüber nur reden, wenn der Amtsarzt fragt. Auf keinen Fall lügen oder verschweigen. Die Amtsärzte sind nicht dumm und erkennen, wenn jemand etwas verheimlicht, das ist ihr Job.


Grüße

Sandman

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Fr 26. Jul 2013, 01:40

Erst mal danke an alle für die zahlreichen Antworten.
Ein paar Dinge zur Klarstellung: Die Polizistinnen haben ein paar wenige (3 oder 4) leer Falschen herumstehen sehen. Der Schluss auf Alkoholismus, was, wie schon erwähnt, sowieso Blödsinn ist, scheint mir etwas voreilig zu sein. Aber gut, ich sehe ein, dass der optische Eindruck kein besonders guter war.
Eine gelegentliche geringe Menge Alkohol, zusammen mit einem eher milden Antidepressivum ist jedenfalls kein Problem. Klar ist, dass man vorsichtig sein muss, aber in der Regel weiß ich schon, was ich tue und mir selbst zutrauen kann.
Von meiner Depression können die sowieso nichts wissen, da meine Medikamente nicht rumliegen sondern im Medikamentenschrank verwahrt sind. Erwähnt habe ich davon nichts und meinen Krankenakt können sie nicht einsehen (wäre mit Sicherheit Amtsmissbrauch). Ergo kann das jedenfalls nicht der Grund für meine Vorladung sein.

Wie @Fangschuss netterweise schon erwähnt hat: Ich bin tatsächlich sehr harmlos :). Die Tatsache, dass in über 20 Jahren keine Auffälligkeiten irgendwelcher Art waren sollte für die Behörde eigentlich schon ein Indiz sein, dass da nichts Schlimmes sein kann. Ich habe auch kein Problem damit einen entsprechenden Befund darüber vorzulegen :). Auch sollte Alkoholismus, vermute ich jedenfalls, medizinisch nachweisbar sein, womit ich also auch nichts zu befürchten habe. Und ein unaufgeräumtes Zimmer kann viele Gründe haben, die meisten reichen wohl nicht aus um jemanden die WBK zu entziehen :).

Jedenfalls rede ich morgen noch mit meinem Anwalt darüber, bevor ich dort hingehe - sicher ist sicher. Wahrscheinlich werde ich den genauen Grund wirklich erst dann erfahren, wenn ich dort sitze...

lg, Wotan

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Fr 26. Jul 2013, 08:40

Wotan hat geschrieben:Erst mal danke an alle für die zahlreichen Antworten.
Ein paar Dinge zur Klarstellung: Die Polizistinnen haben ein paar wenige (3 oder 4) leer Falschen herumstehen sehen. Der Schluss auf Alkoholismus, was, wie schon erwähnt, sowieso Blödsinn ist, scheint mir etwas voreilig zu sein. Aber gut, ich sehe ein, dass der optische Eindruck kein besonders guter war.
Eine gelegentliche geringe Menge Alkohol, zusammen mit einem eher milden Antidepressivum ist jedenfalls kein Problem. Klar ist, dass man vorsichtig sein muss, aber in der Regel weiß ich schon, was ich tue und mir selbst zutrauen kann.
Von meiner Depression können die sowieso nichts wissen, da meine Medikamente nicht rumliegen sondern im Medikamentenschrank verwahrt sind. Erwähnt habe ich davon nichts und meinen Krankenakt können sie nicht einsehen (wäre mit Sicherheit Amtsmissbrauch). Ergo kann das jedenfalls nicht der Grund für meine Vorladung sein.

Wie @Fangschuss netterweise schon erwähnt hat: Ich bin tatsächlich sehr harmlos :). Die Tatsache, dass in über 20 Jahren keine Auffälligkeiten irgendwelcher Art waren sollte für die Behörde eigentlich schon ein Indiz sein, dass da nichts Schlimmes sein kann. Ich habe auch kein Problem damit einen entsprechenden Befund darüber vorzulegen :). Auch sollte Alkoholismus, vermute ich jedenfalls, medizinisch nachweisbar sein, womit ich also auch nichts zu befürchten habe. Und ein unaufgeräumtes Zimmer kann viele Gründe haben, die meisten reichen wohl nicht aus um jemanden die WBK zu entziehen :).

Jedenfalls rede ich morgen noch mit meinem Anwalt darüber, bevor ich dort hingehe - sicher ist sicher. Wahrscheinlich werde ich den genauen Grund wirklich erst dann erfahren, wenn ich dort sitze...

lg, Wotan

Ich wäre mal ganz cool einfach zum Amtsarzt gegangen und hätte mich "untersuchen" lassen. Die Geschichte mit dem Anwalt kostet nur und bringt im laufenden Verwaltungsverfahren nichts. Nach der Untersuchung beim Amtsarzt wäre der vermutliche Verdacht (wenn es denn so gewesen ist) sicher vom Tisch gewesen.

Die Geschichte mit den Depressionen würde ich nicht erzählen. Wie gesagt, das Leben kann hart zuschlagen und somit kann man auch mal nicht in der Stimmung sein. Das heißt noch lange nicht, dass man nicht vorsichtig mit Waffen umgeht.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von chris34G4 » Fr 26. Jul 2013, 09:44

Fangschuss hat geschrieben:
Wotan hat geschrieben:Erst mal danke an alle für die zahlreichen Antworten.
Ein paar Dinge zur Klarstellung: Die Polizistinnen haben ein paar wenige (3 oder 4) leer Falschen herumstehen sehen. Der Schluss auf Alkoholismus, was, wie schon erwähnt, sowieso Blödsinn ist, scheint mir etwas voreilig zu sein. Aber gut, ich sehe ein, dass der optische Eindruck kein besonders guter war.
Eine gelegentliche geringe Menge Alkohol, zusammen mit einem eher milden Antidepressivum ist jedenfalls kein Problem. Klar ist, dass man vorsichtig sein muss, aber in der Regel weiß ich schon, was ich tue und mir selbst zutrauen kann.
Von meiner Depression können die sowieso nichts wissen, da meine Medikamente nicht rumliegen sondern im Medikamentenschrank verwahrt sind. Erwähnt habe ich davon nichts und meinen Krankenakt können sie nicht einsehen (wäre mit Sicherheit Amtsmissbrauch). Ergo kann das jedenfalls nicht der Grund für meine Vorladung sein.

Wie @Fangschuss netterweise schon erwähnt hat: Ich bin tatsächlich sehr harmlos :). Die Tatsache, dass in über 20 Jahren keine Auffälligkeiten irgendwelcher Art waren sollte für die Behörde eigentlich schon ein Indiz sein, dass da nichts Schlimmes sein kann. Ich habe auch kein Problem damit einen entsprechenden Befund darüber vorzulegen :). Auch sollte Alkoholismus, vermute ich jedenfalls, medizinisch nachweisbar sein, womit ich also auch nichts zu befürchten habe. Und ein unaufgeräumtes Zimmer kann viele Gründe haben, die meisten reichen wohl nicht aus um jemanden die WBK zu entziehen :).

Jedenfalls rede ich morgen noch mit meinem Anwalt darüber, bevor ich dort hingehe - sicher ist sicher. Wahrscheinlich werde ich den genauen Grund wirklich erst dann erfahren, wenn ich dort sitze...

lg, Wotan

Ich wäre mal ganz cool einfach zum Amtsarzt gegangen und hätte mich "untersuchen" lassen. Die Geschichte mit dem Anwalt kostet nur und bringt im laufenden Verwaltungsverfahren nichts. Nach der Untersuchung beim Amtsarzt wäre der vermutliche Verdacht (wenn es denn so gewesen ist) sicher vom Tisch gewesen.

Die Geschichte mit den Depressionen würde ich nicht erzählen. Wie gesagt, das Leben kann hart zuschlagen und somit kann man auch mal nicht in der Stimmung sein. Das heißt noch lange nicht, dass man nicht vorsichtig mit Waffen umgeht.

Hat der Amtsarzt den Krankenakt nicht aufliegen? Wenn schon dann würd ich bei der Wahrheit bleiben, sonst wirds ein Frage/Antwortspiel:
Nehmen sie Medikamente gegen Depressionen, Nein, aha hmm, warum haben sie dann welche, ähh hmmm naja manchmal da......
.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Fr 26. Jul 2013, 09:59

chris34G4 hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
Wotan hat geschrieben:Erst mal danke an alle für die zahlreichen Antworten.
Ein paar Dinge zur Klarstellung: Die Polizistinnen haben ein paar wenige (3 oder 4) leer Falschen herumstehen sehen. Der Schluss auf Alkoholismus, was, wie schon erwähnt, sowieso Blödsinn ist, scheint mir etwas voreilig zu sein. Aber gut, ich sehe ein, dass der optische Eindruck kein besonders guter war.
Eine gelegentliche geringe Menge Alkohol, zusammen mit einem eher milden Antidepressivum ist jedenfalls kein Problem. Klar ist, dass man vorsichtig sein muss, aber in der Regel weiß ich schon, was ich tue und mir selbst zutrauen kann.
Von meiner Depression können die sowieso nichts wissen, da meine Medikamente nicht rumliegen sondern im Medikamentenschrank verwahrt sind. Erwähnt habe ich davon nichts und meinen Krankenakt können sie nicht einsehen (wäre mit Sicherheit Amtsmissbrauch). Ergo kann das jedenfalls nicht der Grund für meine Vorladung sein.

Wie @Fangschuss netterweise schon erwähnt hat: Ich bin tatsächlich sehr harmlos :). Die Tatsache, dass in über 20 Jahren keine Auffälligkeiten irgendwelcher Art waren sollte für die Behörde eigentlich schon ein Indiz sein, dass da nichts Schlimmes sein kann. Ich habe auch kein Problem damit einen entsprechenden Befund darüber vorzulegen :). Auch sollte Alkoholismus, vermute ich jedenfalls, medizinisch nachweisbar sein, womit ich also auch nichts zu befürchten habe. Und ein unaufgeräumtes Zimmer kann viele Gründe haben, die meisten reichen wohl nicht aus um jemanden die WBK zu entziehen :).

Jedenfalls rede ich morgen noch mit meinem Anwalt darüber, bevor ich dort hingehe - sicher ist sicher. Wahrscheinlich werde ich den genauen Grund wirklich erst dann erfahren, wenn ich dort sitze...

lg, Wotan

Ich wäre mal ganz cool einfach zum Amtsarzt gegangen und hätte mich "untersuchen" lassen. Die Geschichte mit dem Anwalt kostet nur und bringt im laufenden Verwaltungsverfahren nichts. Nach der Untersuchung beim Amtsarzt wäre der vermutliche Verdacht (wenn es denn so gewesen ist) sicher vom Tisch gewesen.

Die Geschichte mit den Depressionen würde ich nicht erzählen. Wie gesagt, das Leben kann hart zuschlagen und somit kann man auch mal nicht in der Stimmung sein. Das heißt noch lange nicht, dass man nicht vorsichtig mit Waffen umgeht.

Hat der Amtsarzt den Krankenakt nicht aufliegen? Wenn schon dann würd ich bei der Wahrheit bleiben, sonst wirds ein Frage/Antwortspiel:
Nehmen sie Medikamente gegen Depressionen, Nein, aha hmm, warum haben sie dann welche, ähh hmmm naja manchmal da......
Die wissen in der Regel gar nichts. Wennst Dich da einmal selbst "belastet", dann bist schon geliefert. Der bohrt dann immer weiter, bis er irgendwas interpretieren kann (wenn er schlecht gesinnt ist)...

Des is doch alles deppert...Angenommen, es stirbt ein enger Verwandter, dann bist vielleicht monatelang mit den Nerven fertig, das ist dann eine "Depression"...Normal is es dann, das gleich zu vergessen? Das meiste dient nur, um die Waffen zu kassieren. Mitleid hat eh keiner mit Dir...

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Hafidriver » Fr 26. Jul 2013, 10:25

Wotan hat geschrieben:Erst mal danke an alle für die zahlreichen Antworten.
Ein paar Dinge zur Klarstellung: Die Polizistinnen haben ein paar wenige (3 oder 4) leer Falschen herumstehen sehen. Der Schluss auf Alkoholismus, was, wie schon erwähnt, sowieso Blödsinn ist, scheint mir etwas voreilig zu sein.
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Oje, da hatte ich ja bisher Glück :roll: ... ich sammle alle leeren Flaschen, das sind überwiegend Wein- und Proseccoflaschen, in einem grossen Weidenkorb, der oft sichtbar vor der Garage steht. Da gehen leicht so 25 Flaschen rein, ausgeleert wird nur alle paar Wochen, wenn ich mit Anhänge sowieso wohin fahre, damit ich mir das Auto nicht versaue.

LG

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