![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo
Leonardo hat geschrieben:Ist man Verpflichtet bei einer Kontrolle den Beamten von Anfang an, darüber in Kenntnis zu setzen das man Waffen im Fahrzeug hat,oder nicht?![]()
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo
gewo hat geschrieben:Leonardo hat geschrieben:Ist man Verpflichtet bei einer Kontrolle den Beamten von Anfang an, darüber in Kenntnis zu setzen das man Waffen im Fahrzeug hat,oder nicht?![]()
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo
hallo
nein, ist mann nicht
wuerde ich auch keinesfalls von mir aus tun solange der beamte mich nicht fragt was im koffer ist
aus genau dem grund liegen bei mir auch nie scheiben oder gehoerschuetzer im auto rum
Leonardo hat geschrieben:Gibt es da einen Gesetzes Text dazu? Habe nichts gefunden..
Expat hat geschrieben:..hätte ich einen Waffenpass und eine CCW am Mann, dann würde ich es jedoch wohl angeben (spätestens falls man aussteigen soll), bzw. freundlich den Waffenpass vorzeigen und darauf hinweisen das ich bewaffnet bin.
Abbath hat geschrieben:...
Alles verpackt, im Kofferaum, von aussen nicht einsehbar. Keine Gegenstände oder Zeitschriften die darauf vermuten lassen, dass sich im Wagen eine Waffe befinden könnte. Übrigens wär das laut Urteil Verwaltungsgerichtshof auch eine Voraussetzung dafür, die Waffen für einen kurzen Zeitraum (Tags max 6 Std, Nachts max 3 Std) im Fahrzeug zu verwahren.
...
gewo hat geschrieben:KAT B alleine im auto geht garnicht
gewo hat geschrieben:ich habe einfach zuviel schi** dass mich dann ein uebernervoeser exekutiv-azubi mangels entsprechender routine und wissen mit seiner dienstglock im zitternden anschlag (und natuerlich finger am abzug) perlustriert ...
dass muss ich nicht haben
Expat hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ich habe einfach zuviel schi** dass mich dann ein uebernervoeser exekutiv-azubi mangels entsprechender routine und wissen mit seiner dienstglock im zitternden anschlag (und natuerlich finger am abzug) perlustriert ...
dass muss ich nicht haben
Was denkst du, passiert, wenn du aussteigst und der Cop dabei dein Holster/die Waffe sieht?
Da lass ich lieber die Pfoten am Lenkrad bzw. zeig ihm den WP und alles ist gut.
Wie gesagt, nur falls man zum aussteigen aufgefordert wird.
pointi2009 hat geschrieben:wenn man jetzt schon bei Waffen im Auto sind. Eine andere hypothetische Frage:
bist auf dem Weg vom oder zum Schiessstand oder sonst wohin und du hast gesetzeskonform deine Kat B GKFFW dabei im Kofferraum oder Rückstizbank und wirst in einen Autodiebstahl involviert, bei dem die Aneigner dir mit Waffe aus Auto drohen, dass du anhalten sollst. Wie würdet ihr euch verhalten?