
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo
halloLeonardo hat geschrieben:Ist man Verpflichtet bei einer Kontrolle den Beamten von Anfang an, darüber in Kenntnis zu setzen das man Waffen im Fahrzeug hat,oder nicht?![]()
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo
Gibt es da einen Gesetzes Text dazu? Habe nichts gefunden..gewo hat geschrieben:halloLeonardo hat geschrieben:Ist man Verpflichtet bei einer Kontrolle den Beamten von Anfang an, darüber in Kenntnis zu setzen das man Waffen im Fahrzeug hat,oder nicht?![]()
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo
nein, ist mann nicht
wuerde ich auch keinesfalls von mir aus tun solange der beamte mich nicht fragt was im koffer ist
aus genau dem grund liegen bei mir auch nie scheiben oder gehoerschuetzer im auto rum
halloLeonardo hat geschrieben: Gibt es da einen Gesetzes Text dazu? Habe nichts gefunden..
halloExpat hat geschrieben:..hätte ich einen Waffenpass und eine CCW am Mann, dann würde ich es jedoch wohl angeben (spätestens falls man aussteigen soll), bzw. freundlich den Waffenpass vorzeigen und darauf hinweisen das ich bewaffnet bin.
halloAbbath hat geschrieben:...
Alles verpackt, im Kofferaum, von aussen nicht einsehbar. Keine Gegenstände oder Zeitschriften die darauf vermuten lassen, dass sich im Wagen eine Waffe befinden könnte. Übrigens wär das laut Urteil Verwaltungsgerichtshof auch eine Voraussetzung dafür, die Waffen für einen kurzen Zeitraum (Tags max 6 Std, Nachts max 3 Std) im Fahrzeug zu verwahren.
...
Macht nix, legen wir noch Kat C und D dazu, dann sind die B nicht so allein, dann geht das wieder...gewo hat geschrieben:KAT B alleine im auto geht garnicht
Was denkst du, passiert, wenn du aussteigst und der Cop dabei dein Holster/die Waffe sieht?gewo hat geschrieben: ich habe einfach zuviel schi** dass mich dann ein uebernervoeser exekutiv-azubi mangels entsprechender routine und wissen mit seiner dienstglock im zitternden anschlag (und natuerlich finger am abzug) perlustriert ...
dass muss ich nicht haben
Ja, also beim WP würd ich zumindest beim Aussteigen drauf hinweisen, bevor der es "zufällig" selbst sieht und überreagiert.Expat hat geschrieben:Was denkst du, passiert, wenn du aussteigst und der Cop dabei dein Holster/die Waffe sieht?gewo hat geschrieben: ich habe einfach zuviel schi** dass mich dann ein uebernervoeser exekutiv-azubi mangels entsprechender routine und wissen mit seiner dienstglock im zitternden anschlag (und natuerlich finger am abzug) perlustriert ...
dass muss ich nicht haben
Da lass ich lieber die Pfoten am Lenkrad bzw. zeig ihm den WP und alles ist gut.
Wie gesagt, nur falls man zum aussteigen aufgefordert wird.
So stark auf die Bremse steigen, dass der Koffer vom Rücksitz rutscht und auf der Mittelkonsole aufschlägt, aber genau so, dass sich die Verschlussschnallen des Koffers öffnen und mir meine Glock, ein Magazin und ein Packerl Munition genau auf den Schoß fallenpointi2009 hat geschrieben:wenn man jetzt schon bei Waffen im Auto sind. Eine andere hypothetische Frage:
bist auf dem Weg vom oder zum Schiessstand oder sonst wohin und du hast gesetzeskonform deine Kat B GKFFW dabei im Kofferraum oder Rückstizbank und wirst in einen Autodiebstahl involviert, bei dem die Aneigner dir mit Waffe aus Auto drohen, dass du anhalten sollst. Wie würdet ihr euch verhalten?