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Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Dextera » Do 21. Nov 2013, 15:11

3 Monate ... Horrorstory ist es vielleicht keine, aber schnell ist auch anders. Vor allem so unnötig lang. Ich habe meinen Antrag an einem Freitag abgeben, und exakt 14 Tage später wieder am Freitag lag die WBK in meinem Postkasterl. Ohne Amtsarzt. Ohne Polizei.
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Stickhead » Do 21. Nov 2013, 15:22

Vorarlberg hat eben sein eigenes Waffengesetz ;)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Fox » Do 21. Nov 2013, 15:33

Jetzt eine blöde Frage von mir.
Habt ihr keinen Psycho-Test machen müssen?
Meine Frau musste,nicht weil sie blöd ist,aber der wurde Ihr vorgeschrieben.Dauer des Tests ca.2 STD.Es mussten ca.200 Fragen beantwotet werden.Weil sich meine Holde mit dem PC auskennt. :lol:
Damals,als wir noch Schilling hatten,haben wir für diesen Test 3500,00 bezahlt.
Wartezeit ca.14 Tage,dann wurde der Befund von der Psychologin zugestellt.
Kein Amtsarzt oder Polizei.
Damit auf die zuständige BH,und der ZIRKUS war erledigt.
Dazuzusagen,wird Wohnen in NÖ.Da dürfte es anders ablaufen.
Fox
Zuletzt geändert von Fox am Do 21. Nov 2013, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Dextera » Do 21. Nov 2013, 15:43

Das ist die Verlässlichkeitsprüfung ...

Das ist immer gleich:
- Waffenführerschein
- Psychologisches Gutachten
- Gebühr

Das kommt bei vielen unterschiedlich:
- Kontrolle der Polizei (irgendwann zwischen Antragsstellung und 5 Jahren)

Das bringen sie normal nur in Verdachtsfällen bzw. scheinbar ständig in Vorarlberg:
- Amtsarzt
Zuletzt geändert von Dextera am Do 21. Nov 2013, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Do 21. Nov 2013, 15:44

Hallo zusammen,

Habe den Antrag letzte Woche abgegeben und heute kommt ein Brief von der BH das sie eine schriftliche Rechtfertigung innerhalb 2 Wochen von mir wollen.

Was schreibe ich da rein , reicht da der Gesetzestext den ich ja schon bein Antrag angegeben habe.

Grüße obi

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Fox » Do 21. Nov 2013, 15:47

Wenn du gefragt wirst,ob du abartige Gedanken beim Sex hast,hat das meiner Meinung nach nichts mehr mit
Verlässlichkeit zu tun.Das ist reine Schikane.
Fox

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Dextera » Do 21. Nov 2013, 15:50

Wer weiß, vielleicht willst du ja jemanden mit waffengewalt zum Sex überreden ;)
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Do 21. Nov 2013, 16:02

@woolf: das hab ich ja beim Antrag schon angegeben warum muss icu das nochmal machen ?

Grüße Obi

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von mmeffects » Do 21. Nov 2013, 17:01

Was steht genau in dem Schreiben? Welche BH?
Evtl. erstmal einfach beim SB anrufen, darauf hinweisen dass das bereits im Antrag stand, und weshalb eine nochmalige Rechtfertigung?! gefordert wird.
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von IT Guy » Do 21. Nov 2013, 18:17

Wieviel Stück hast Du den beantragt?

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Do 21. Nov 2013, 19:05

BH Bregenz
beantragt habe ich 2 Stück

"Gemäß § 45 Abs. 3 AVG wird ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Zustellung dieses Schreibens glaubhaft zu machen, dass sie Ihre genehmigungspflichtige Schusswaffe innerhalb von Wohn - oder Betriebsräumen oder ihren eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten wollen. Sollten sie diese Frist ungenützt verstreichen lassen, wären wir gezwungen, ohne ihr weiteres Anhören aufgrund der Aktenlage zu entscheiden."

Grüße Obi

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Do 21. Nov 2013, 22:42

Ich werde da morgen mal anrufen und nachfragen.

Werde dann hier berichten wie´s weiter geht.

Grüße Obi

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Fr 22. Nov 2013, 16:04

So, hab da heute nochmal angerufen und die "nette" Dame sagte mir das es in ihren Ermessen liegt :evil: :evil: und SV ihr als Grund nicht ausreicht und ich soll nachweisen das an meinem Wohnort eine Gefährdung vorliegt die es rechtfertigt eine Schusswaffe zu besitzen (ich will doch keinen WP). Na toll hab schon jetzt keinen Bock mehr.

Grüße Andre

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