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Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Zivildiener
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Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von Zivildiener » Sa 30. Nov 2013, 11:08

Hallo liebe Waffenfreunde!

Ich stecke ein wenig in einer heiklen Situation. Ich habe, von meinem mittlerweile verstorbenen Opa, eine Menge an Langwaffen vererbt bekommen. Da weder ich noch sonst wer in der Familie damit was anfangen kann, möchte ich die Dinger loswerden.

Ich besitze allerdings keinen Waffenpass und auch keinen Jagdschein. Außerdem waren nicht alle Waffen auf der Waffenkarte meines Opas eingetragen. Ich vermutete daher, dass er die illegal besessen hat.

Meine Frage ist daher, was muss ich beachten wenn ich die Teile verkaufen will bzw. an wenn wende ich mich, damit das ganze legal abläuft. Ich möchte da auf keinen Fall Probleme haben. Ich habe außerdem auch Zivildienst abgeleistet...

Ich möchte auch gern ein Gewehr (Ferlach, Franz Sodia 9,3/72) behalten. Das stammt scheinbar noch vom Urgroßvater und hat somit auch persönlichen Wert für mich.

Hier eine Liste der Gewehre:

Waren im Waffenpass eingetragen:
  • Steyr Daimler Puch AG, Mannlicher Mod. m Kal. 7x64 mit Zielfernrohr Swarovsky Habicht 6
    Anschütz GmbH, Kal. 22 mit Zielfernrohr Swarovsky Habicht 3 NOVA 3-12x50 P
    Ferlach, Franz Sodia, Kal. 9,3/72
    Mannlicher Alt. Österr. Kal. 7x57 R
    Böhler Rasant Kal. 222 mit Zielfernrohr Hensoldt / Wetzlar
    Steyr Daimler Puch AG Orig. Mannlicher Schönauer Mod. 1952, Kal. 6.5x68
    Anschütz Magnum, Kal. 22 mit Zielfernrohr Geco 2,5 x
Nicht im Waffenpass eingetragen:
  • Gustav Genschow & Co Deutsches Sportmodell, Kal. 5,4 mm
    Gustav Genschow Doppellauf Schrottflinte MH 1944
    JW - 15 A, Kal. 22 L.R mit Zielfernrohr Walther 4x32
    Diana 100, Kal. 4,5/177
Die Gewehre sind (so weit ich das beurteilen kann) alle in einem ausgezeichnetem Zustand. Mein Opa war etliche Jahre Bezirksoberjäger und hat sehr darauf aufgepasst.

Könnt Ihr mir auch sagen was die Teile ungefähr wert sind bzw. wo der beste Platz zum verkaufen wäre (Internet?). Darf ich die Gewehre so überhaupt verkaufen? Was würde passieren, wenn ich einfach mal auf der BH anrufen würde? Nehmen die mir die Gewehre gleich ab und bekommen ich (oder meine Oma) eine Strafe?

Danke für die Beantwortung, damit wäre mir sehr geholfen
Stefan

PS: Außerdem habe ich noch ungefähr 10 Kilo aller möglichen Patronen. Was mach ich mit die?

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von BigBen » Sa 30. Nov 2013, 11:16

Wo kommst du her? In Östereich sind das alles Waffen die (noch) ab 18 Jahren frei erwerbbar und solche Waffen müssen in keinen "Waffenpass" eingetragen werden...der Waffenpass ist eigentlich ausschließlich eine Berechtigung zum FÜHREN (geladen) von Kategorie B Waffen wie Pistolen, Revolver oder halbautomatische Gewehre. Wenn du aus AT bist, bist du definitiv zu faul die Suchfunktion hier im Forum zu benutzen...
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Bud Spencer

Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von Bud Spencer » Sa 30. Nov 2013, 11:20

KEINE DIESER WAFFEN SIND ILLEGAL! Alles sind Kat. C&D bzw. Luftgewehre.

Ich nehme an, dass er sie in einen europ. Feuerwaffenpass hatte. Da der Waffenpass an sich in der Regel nicht für solche Waffen ausgestellt wird. aber egal.

Jeder der über 18 Jahre ist und über kein Waffenverbot besitzt kann solche von dir genannten Waffen besitzen. Du musst den Besitz binnen 6 Wochen melden und die Waffen registrieren. (am besten über einen Büchsenmacher)

Dir stehen folgende Möglichkeiten offen
-alles behalten so denn du die gesetzlichen bestimmungen erfüllst.
-Das behalten was du willst (und registrieren!) das andere veräußern
-oder Waffen bei der Polizei abgeben. Dann werdens vernichtet


Zum Erbrecht:
Waffen sind dem Notar anzuzeigen und in die Verlassenschaft aufzunehmen. Mach das bei C&D Waffen lieber nicht. Ist für ALLE Beteiligten mit Kosten und Aufwand verbunden. Ich bin sicher die Familie wird hier übereinstimmen ;)
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Sa 30. Nov 2013, 11:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von sepp » Sa 30. Nov 2013, 11:20

Die Waffen welche du angeführt hast dürften ausnahmslos Kat. C + D sein.
Von daher darf die Waffen jeder der über 18 Jahre alt und gegen den kein
Waffenverbot besteht erwerben. Als Verkaufsplattform gibt es

http://www.waffengebraucht.at" onclick="window.open(this.href);return false;

http://www.egun.at" onclick="window.open(this.href);return false;

Du könntest ja Bilder der Waffen posten dann können dir die Kollegen im Forum
sicher eher einen ungefähren Wert nennen ;)

lg sepp :at1:

Zivildiener
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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von Zivildiener » Sa 30. Nov 2013, 11:33

Danke für die vielen prompten Antworten. Werde mal bei Zeiten Fotos der Gewehre machen und hier irgendwo im Forum posten...

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von kawaz » Sa 30. Nov 2013, 11:33

Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt - Deine Waffen werden vom fachkundigen Personal geschätzt, die Lose gehen oft zum saftigen Preis raus und wenn du Glück hast sind alle Waffen auf einmal weg
Zuletzt geändert von kawaz am Sa 30. Nov 2013, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.

Bud Spencer

Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von Bud Spencer » Sa 30. Nov 2013, 11:38

kawaz hat geschrieben:Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt
Da kriegt er aber an scheißdreck für... :roll:
Glaub mir

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von Zivildiener » Sa 30. Nov 2013, 11:47

Das mit den Auktionen hört sich gut an für mich.
Ich will ja nicht reich werden damit, sondern die Dinger loswerden

...und wenn ein bissl was rausschaut für mich, auch nicht schlecht

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von yoda » Sa 30. Nov 2013, 11:49

@Zivildiener
Sofern du Österreicher bist mach dir oder deiner Oma einen Account auf egun.de (wie ebay nur für Waffen) und versteigere die Waffen dort. Wichtig ist dass du die komplette Bezeichnung und das Kaliber ohne Fehler abschreibst, da man die Waffen sonst nicht findet und dass du ein paar aussagekräftige Fotos machst.
Zuletzt geändert von yoda am Sa 30. Nov 2013, 11:53, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von trenck » Sa 30. Nov 2013, 11:49

Wichtig ist vor alle eines (auch wenn es eh selbstverständlich sein sollte): die Waffen und die Munition müssen, solange sie bei Dir lagern, sicher verwahrt sein und vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sein. D.h. nur Du und andere Volljährige aus Deiner Familie dürfen Zugriff darauf haben. Und zwar nur dann, wenn gegen diese Person kein Waffenverbot besteht.

Deshalb Vorsicht:
Nachdem Du den Nick "Zivildiener" verwendest, könnte es aber sein - falls du wirklich Zivildiener warst/bist - dass gegen Dich ein Waffenverbot besteht.
Bitte hier die Suchfunktion benützen, gibt genug Material dazu.

Die BH oder eine andere Behörde würde ich deswegen nicht aufsuchen. Die Waffen selbst sind, wie von den Vorpostern bereits geschrieben, nicht illegal. Damit gilt die Regel Nummer 1 für alle klugen Untertanen: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst."

Falls gegen Dich ein Waffenverbot besteht, sollte die Verantwortung für die Waffen an ein anderes Familienmitglied übertragen werden. Und der sollte, wie ebenfalls bereits bemerkt, die Waffen am besten zu einer Institution, die Versteigerungen durchführt, bringen. Und zwar vor dem 30.06.2014. ab diesem Zeitpunkt besteht nämlich Meldeplicht für solche Waffen im staatlichen ZWR. Dieses Heckmeck wollt Ihr Euch sparen, nehme ich an.

Für Dich heißt das dann allerdings (falls ein Waffenverbot besteht): im Moment kannst Du das Ferlacher Gewehr nicht in Deinen Besitz nehmen. Die gute Nachricht: ein Waffenverbot, das nur wegen des Zivildienstes erlassen wurde, kann man seit einiger Zeit wieder aufheben lassen (-> Suchfunktion).

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von trenck » Sa 30. Nov 2013, 11:51

Bud Spencer hat geschrieben:
kawaz hat geschrieben:Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt
Da kriegt er aber an scheißdreck für... :roll:
Glaub mir
Stimmt leider. Das gilt allerdings auch für andere Vertriebswege. Gebrauchte Jagdwaffen sind dzt. nicht wirklich stark nachgefragt.

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Bud Spencer

Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von Bud Spencer » Sa 30. Nov 2013, 12:02

trenck hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:
kawaz hat geschrieben:Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt
Da kriegt er aber an scheißdreck für... :roll:
Glaub mir
Stimmt leider. Das gilt allerdings auch für andere Vertriebswege. Gebrauchte Jagdwaffen sind dzt. nicht wirklich stark nachgefragt.

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Net deswegen die Schlagen AUCH vom verkäufer zw. 15-25% Auktionsgebühr ab. Zuzüglich zu der des Käufers.

@Trenk
Er muss die Waffen eigentlich binnen 6 Wochen nach ableben des Erblassers entweder bei der Behörde anzeigen bzw abgeben oder sie registrieren nicht erst im Juni 14!

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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von rupi » Sa 30. Nov 2013, 12:12

trenck hat geschrieben:Deshalb Vorsicht:
Nachdem Du den Nick "Zivildiener" verwendest, könnte es aber sein - falls du wirklich Zivildiener warst/bist - dass gegen Dich ein Waffenverbot besteht
Das Zivildienst-Waffenverbot gilt aber nur für Führen von Waffen und Besitz von Kat.B+Kat.A

Die ganzen alten Repetierer vom Opa sind Kat C und somit kein Problem beim Besitzen innerhalb der 15 Jahre Zivi-Waffenverbot
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Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...

Beitrag von trenck » Sa 30. Nov 2013, 12:37

woolf hat geschrieben:@ Trenck: gerade du als alteingesessener solltest es eigentlich besser wissen: Zivildiener haben kein "echtes" Waffenverbot, C+D zu besitzen ist daher kein Problem, und Meldepflicht entsteht ab dem Eigentumsübergang, nicht erst im Juni 2014, da Erben ein Erwerb ist und daher die Regelungen für den Altbestand nicht gelten.
Stimmt, ich schäme mich eh. :oops:

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