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Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Hallo Leute
Will demnächst eine Landwaffe Kat C verkaufen, die bereits im ZWR registriert ist!
Wie ist die richtige Vorgangsweise?
Waffe verkaufen und dann aus dem ZWR austragen lassen?
Wer macht das? Behörde oder Waffenhändler?
Oder komplett anders?
Will demnächst eine Landwaffe Kat C verkaufen, die bereits im ZWR registriert ist!
Wie ist die richtige Vorgangsweise?
Waffe verkaufen und dann aus dem ZWR austragen lassen?
Wer macht das? Behörde oder Waffenhändler?
Oder komplett anders?
Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen
NRA - National Rifle Association
NRA - National Rifle Association
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Es gibt keine Austragung aus dem ZWR - was du bereits wüsstest wenn du die Suchfunktion bemüht hättest
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Wie funktioniert's dann?
Wie mach ich es um gesetzestreu zu handeln
Wie mach ich es um gesetzestreu zu handeln
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NRA - National Rifle Association
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Der neue Besitzer ist verpflichtet die Waffe innerhalb 6 Wochen bei
einem Waffenhändler registrieren zu lassen. Du brauchst dich nur
überzeugen das der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist - Basta
lg sepp
einem Waffenhändler registrieren zu lassen. Du brauchst dich nur
überzeugen das der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist - Basta

lg sepp

Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Der Käufer meldet's bei einem Waffenhändler. Ich würde mir die Daten vom Käufer aufschreiben.
Lg
Lg
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Das nenn ich mal eine Antwort.
...ok, aber ich war letztes auf meiner Behörde und wollte meinen Kat B Waffen kontrollieren, ob alles korrekt eingetragen ist.
die Sachbearbeiterin hat nachgeschaut und es waren aber auch die Kat C Waffen drauf. Wenn ich jetzt eine Verkauf und der neue Besitzer sie nicht meldet.....bleibt sie dann auf meiner Liste?
Sollte mal einen Kontrolle sein, mit einer Liste die nicht korrekt ist , dann...
...ok, aber ich war letztes auf meiner Behörde und wollte meinen Kat B Waffen kontrollieren, ob alles korrekt eingetragen ist.
die Sachbearbeiterin hat nachgeschaut und es waren aber auch die Kat C Waffen drauf. Wenn ich jetzt eine Verkauf und der neue Besitzer sie nicht meldet.....bleibt sie dann auf meiner Liste?
Sollte mal einen Kontrolle sein, mit einer Liste die nicht korrekt ist , dann...

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NRA - National Rifle Association
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Nochmal...sie bleibt immer auf deiner Liste, es gibt keine Austragung von Kat. C Waffen. Und ein Weiteres Mal: das Thema wurde hier bereits mehrfach diskutiert, dafür gibt es die Suchfunktion.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Das ganze ZWR ist ein Murks! Ich kenne einen Fall, da haben die Kat-B bei der Kontrolle mit der Liste nicht gepasst. Auch nix passiert.
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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- birdofprey
- .50 BMG
- Beiträge: 535
- Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Ich würde unbedingt einen offiziellen Kaufvertrag mit sämtlichen Daten von dir, Käufer, Waffe und z.B. Jagdkarte oder WBK etc. als Dokument zum Beweis der Identität und Bezugsberechtigung aufsetzen und in Anwesenheit von Zeugen oder eines Waffenhändlers gemeinsam unterfertigen. Vorsicht: Zeugen müssen klar deklariert "als Zeugen" unterzeichnen!
Weites würde ich im Kaufvertrag auf die Pflicht der Meldung der Waffe durch den Käufer verweisen und das so zur schriftlich festgehaltenen Vertragspflicht des Käufers machen.
Und dann würde ich dieses Dokument gut aufheben!!!
Weites würde ich im Kaufvertrag auf die Pflicht der Meldung der Waffe durch den Käufer verweisen und das so zur schriftlich festgehaltenen Vertragspflicht des Käufers machen.
Und dann würde ich dieses Dokument gut aufheben!!!

"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Da wird der Verkauf von Kat C Waffen ja zu einen ...... 

Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Darfst mir nicht böse sein, man kanns auch übertreiben.birdofprey hat geschrieben:Ich würde unbedingt einen offiziellen Kaufvertrag mit sämtlichen Daten von dir, Käufer, Waffe und z.B. Jagdkarte oder WBK etc. als Dokument zum Beweis der Identität und Bezugsberechtigung aufsetzen und in Anwesenheit von Zeugen oder eines Waffenhändlers gemeinsam unterfertigen. Vorsicht: Zeugen müssen klar deklariert "als Zeugen" unterzeichnen!
Weites würde ich im Kaufvertrag auf die Pflicht der Meldung der Waffe durch den Käufer verweisen und das so zur schriftlich festgehaltenen Vertragspflicht des Käufers machen.
Und dann würde ich dieses Dokument gut aufheben!!!
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
+1

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Wir können nicht minimale Einschränkungen im waffenrecht fordern und uns untereinander wie die Stasi benehmen. Altersnachweis für kat. C ... mehr ist nicht gefordert und will ich auch gar nicht sehen.
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Tja dann von meiner BH in OÖ folgende Info die auch 2 Händler bestätigen ::
Ist eine Kat C im ZWR und ich verkaufe sie , soll i mit Kaufvertrag zur BH. , diese trägt sie aus !!
Des weiteren legt die Dame den Akt zur Seite u überprüft nach Ablsuf der Frist ob der neue Besitzer sie schon gemeldet hat .
Anm. meinerseits : wie soll denn sonst eine tatsächliche Bestandserhebung der Kat C funken wenn eine Waffe 5 x verkauft wird ???
Ist eine Kat C im ZWR und ich verkaufe sie , soll i mit Kaufvertrag zur BH. , diese trägt sie aus !!
Des weiteren legt die Dame den Akt zur Seite u überprüft nach Ablsuf der Frist ob der neue Besitzer sie schon gemeldet hat .
Anm. meinerseits : wie soll denn sonst eine tatsächliche Bestandserhebung der Kat C funken wenn eine Waffe 5 x verkauft wird ???
- birdofprey
- .50 BMG
- Beiträge: 535
- Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
diver99 hat geschrieben:Darfst mir nicht böse sein, man kanns auch übertreiben.birdofprey hat geschrieben:Ich würde unbedingt einen offiziellen Kaufvertrag mit sämtlichen Daten von dir, Käufer, Waffe und z.B. Jagdkarte oder WBK etc. als Dokument zum Beweis der Identität und Bezugsberechtigung aufsetzen und in Anwesenheit von Zeugen oder eines Waffenhändlers gemeinsam unterfertigen. Vorsicht: Zeugen müssen klar deklariert "als Zeugen" unterzeichnen!
Weites würde ich im Kaufvertrag auf die Pflicht der Meldung der Waffe durch den Käufer verweisen und das so zur schriftlich festgehaltenen Vertragspflicht des Käufers machen.
Und dann würde ich dieses Dokument gut aufheben!!!
@diver99 & others:
Bin hier sicher niemandem böse!
Wollte nur aufzeigen wie man sich gegen unerfreuliche Eventualitäten halbwegs absichern kann.

(Ok, die Zeugen sind vielleicht etwas over the top)
Denke es ist im Interesse beider Vertragsparteien klare Verhältnisse zu schaffen und da ist es schon zumutbar z.B einen Identitätsnachweis bzw. eine Bezugsberechtigung sich gegenseitig vorzulegen.
Wenn ich allein denke was nötig ist um ein Auto zu verkaufen, oder einen Handyvertrag zu bekommen, dann ist das wohl bei Feuerwaffen auch kein Ding!
Ich gehe da jedenfalls sicher kein Risiko ein!

Also wenn mal wer eine Waffe von mir kaufen möchte, dann weiss er/sie jetzt was ihn/sie erwartet!

"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT