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Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

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Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Stofl79 » Di 3. Dez 2013, 21:24

Hallo Leute

Will demnächst eine Landwaffe Kat C verkaufen, die bereits im ZWR registriert ist!
Wie ist die richtige Vorgangsweise?
Waffe verkaufen und dann aus dem ZWR austragen lassen?
Wer macht das? Behörde oder Waffenhändler?
Oder komplett anders?
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von BigBen » Di 3. Dez 2013, 21:26

Es gibt keine Austragung aus dem ZWR - was du bereits wüsstest wenn du die Suchfunktion bemüht hättest
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Stofl79 » Di 3. Dez 2013, 21:31

Wie funktioniert's dann?
Wie mach ich es um gesetzestreu zu handeln
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von sepp » Di 3. Dez 2013, 21:33

Der neue Besitzer ist verpflichtet die Waffe innerhalb 6 Wochen bei
einem Waffenhändler registrieren zu lassen. Du brauchst dich nur
überzeugen das der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist - Basta ;)

lg sepp :at1:

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von diver99 » Di 3. Dez 2013, 21:35

Der Käufer meldet's bei einem Waffenhändler. Ich würde mir die Daten vom Käufer aufschreiben.

Lg
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Stofl79 » Di 3. Dez 2013, 21:41

Das nenn ich mal eine Antwort.

...ok, aber ich war letztes auf meiner Behörde und wollte meinen Kat B Waffen kontrollieren, ob alles korrekt eingetragen ist.
die Sachbearbeiterin hat nachgeschaut und es waren aber auch die Kat C Waffen drauf. Wenn ich jetzt eine Verkauf und der neue Besitzer sie nicht meldet.....bleibt sie dann auf meiner Liste?
Sollte mal einen Kontrolle sein, mit einer Liste die nicht korrekt ist , dann... :think:
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von BigBen » Di 3. Dez 2013, 21:45

Nochmal...sie bleibt immer auf deiner Liste, es gibt keine Austragung von Kat. C Waffen. Und ein Weiteres Mal: das Thema wurde hier bereits mehrfach diskutiert, dafür gibt es die Suchfunktion.
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von diver99 » Di 3. Dez 2013, 21:52

Das ganze ZWR ist ein Murks! Ich kenne einen Fall, da haben die Kat-B bei der Kontrolle mit der Liste nicht gepasst. Auch nix passiert.
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von birdofprey » Di 3. Dez 2013, 21:55

Ich würde unbedingt einen offiziellen Kaufvertrag mit sämtlichen Daten von dir, Käufer, Waffe und z.B. Jagdkarte oder WBK etc. als Dokument zum Beweis der Identität und Bezugsberechtigung aufsetzen und in Anwesenheit von Zeugen oder eines Waffenhändlers gemeinsam unterfertigen. Vorsicht: Zeugen müssen klar deklariert "als Zeugen" unterzeichnen!

Weites würde ich im Kaufvertrag auf die Pflicht der Meldung der Waffe durch den Käufer verweisen und das so zur schriftlich festgehaltenen Vertragspflicht des Käufers machen.

Und dann würde ich dieses Dokument gut aufheben!!! :)
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Stofl79 » Di 3. Dez 2013, 21:58

Da wird der Verkauf von Kat C Waffen ja zu einen ...... :tipphead:
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von diver99 » Di 3. Dez 2013, 21:59

birdofprey hat geschrieben:Ich würde unbedingt einen offiziellen Kaufvertrag mit sämtlichen Daten von dir, Käufer, Waffe und z.B. Jagdkarte oder WBK etc. als Dokument zum Beweis der Identität und Bezugsberechtigung aufsetzen und in Anwesenheit von Zeugen oder eines Waffenhändlers gemeinsam unterfertigen. Vorsicht: Zeugen müssen klar deklariert "als Zeugen" unterzeichnen!

Weites würde ich im Kaufvertrag auf die Pflicht der Meldung der Waffe durch den Käufer verweisen und das so zur schriftlich festgehaltenen Vertragspflicht des Käufers machen.

Und dann würde ich dieses Dokument gut aufheben!!! :)
Darfst mir nicht böse sein, man kanns auch übertreiben.
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Stickhead » Di 3. Dez 2013, 22:13

+1
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von rhodium » Di 3. Dez 2013, 22:33

Wir können nicht minimale Einschränkungen im waffenrecht fordern und uns untereinander wie die Stasi benehmen. Altersnachweis für kat. C ... mehr ist nicht gefordert und will ich auch gar nicht sehen.

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von savage3000 » Di 3. Dez 2013, 22:42

Tja dann von meiner BH in OÖ folgende Info die auch 2 Händler bestätigen ::
Ist eine Kat C im ZWR und ich verkaufe sie , soll i mit Kaufvertrag zur BH. , diese trägt sie aus !!
Des weiteren legt die Dame den Akt zur Seite u überprüft nach Ablsuf der Frist ob der neue Besitzer sie schon gemeldet hat .

Anm. meinerseits : wie soll denn sonst eine tatsächliche Bestandserhebung der Kat C funken wenn eine Waffe 5 x verkauft wird ???

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von birdofprey » Di 3. Dez 2013, 23:01

diver99 hat geschrieben:
birdofprey hat geschrieben:Ich würde unbedingt einen offiziellen Kaufvertrag mit sämtlichen Daten von dir, Käufer, Waffe und z.B. Jagdkarte oder WBK etc. als Dokument zum Beweis der Identität und Bezugsberechtigung aufsetzen und in Anwesenheit von Zeugen oder eines Waffenhändlers gemeinsam unterfertigen. Vorsicht: Zeugen müssen klar deklariert "als Zeugen" unterzeichnen!

Weites würde ich im Kaufvertrag auf die Pflicht der Meldung der Waffe durch den Käufer verweisen und das so zur schriftlich festgehaltenen Vertragspflicht des Käufers machen.

Und dann würde ich dieses Dokument gut aufheben!!! :)
Darfst mir nicht böse sein, man kanns auch übertreiben.

@diver99 & others:

Bin hier sicher niemandem böse!
Wollte nur aufzeigen wie man sich gegen unerfreuliche Eventualitäten halbwegs absichern kann. :at2:
(Ok, die Zeugen sind vielleicht etwas over the top)

Denke es ist im Interesse beider Vertragsparteien klare Verhältnisse zu schaffen und da ist es schon zumutbar z.B einen Identitätsnachweis bzw. eine Bezugsberechtigung sich gegenseitig vorzulegen.
Wenn ich allein denke was nötig ist um ein Auto zu verkaufen, oder einen Handyvertrag zu bekommen, dann ist das wohl bei Feuerwaffen auch kein Ding!
Ich gehe da jedenfalls sicher kein Risiko ein! :naughty:

Also wenn mal wer eine Waffe von mir kaufen möchte, dann weiss er/sie jetzt was ihn/sie erwartet! :mrgreen:
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