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Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MDKrauser
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von MDKrauser » Fr 13. Dez 2013, 10:27

Hoi Jungs und Mädls,

hätte noch eine deppate Frage ob es so in Ordnung ist bevor ich nun diesen Schritt mache (nachgefragt hab ich ja schon wie das funkt mir dem Datenblatt wem schicken):

Ich hab auf meine WBK meine 2 Plätze schon voll.
Freundin hat auf ihrer WBK 1 belegt.

Jetzt hol ich mir morgen meine HA LW, hab natürlich das Problem das meine zwei Pläze voll sind.
Daher werde ich heute meiner Freundin den Revolver überschreiben, damit ich wieder a Platzerl frei hab -> Schreiben mit den ganzen Daten hab ich schon fix ausgefüllt und würde es jetzt dann reinfaxn ins Waffenreferat.

Jetzt meine Frage ob das dann eh mit dem Zeitpunkt meines Faxes gilt sodass ich ma morgen keine Sorgen machen muss wenn ich die LW auf mich anmelde?
Freundin würde dann ebenfalls das gleiche Schreiben am Montag faxen, was aber bei ihr eh egal wäre weil man ja eh 6 Wochen Zeit hat zu melden.

Ich mach mir halt nur die Gedanken drüber ob man mir das dann ankreiden könnte wenn ich heute quasi die Überlassung per Fax schicke, die Behörde aber mit ziemlicher Sicherheit heute die Eintragung nicht mehr im System umschreiben und ich somit quasi morgen bei dem LW-Anmeldung eigentlich noch immer 2 Plätze voll belegt hätte und mit der LW es dann 3 wären.

Frag halt nur nach, ob das e passt wenn ich heut das Fax schicke und somit auf der sicheren Seite bin auch wenn die Behörde es erst später bearbeitet.
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von kemira » Fr 13. Dez 2013, 11:00

Es zählt das auf der Überlassungsanzeige angeführte Überlassungsdatum, NICHT das Eingangsdatum, und auch NICHT das Datum der Bearbeitung bei der Behörde.
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von MDKrauser » Fr 13. Dez 2013, 11:27

kemira hat geschrieben:Es zählt das auf der Überlassungsanzeige angeführte Überlassungsdatum, NICHT das Eingangsdatum, und auch NICHT das Datum der Bearbeitung bei der Behörde.


Ah! Oke danke...Dadurch das ich gestern die Überlassungsanzeige geschrieben hab und daher mit dem gestriegen Datum, dann bin ich also im grünen Bereich!

Vielen Dank Kemira!
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von kemira » Fr 13. Dez 2013, 11:40

Falls es doch eine Rückfrage zum angeblichen Überbestand gibt (soll ja vorkommen), einfach auf die bereits übermittelte Veräußerungsanzeige verweisen. In der Behörde arbeiten auch nur Menschen...
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Re: AW: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von RR1000 » Fr 13. Dez 2013, 11:40

Welchen HA kaufst da denn?

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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von Floody » Fr 13. Dez 2013, 12:30

kemira hat geschrieben:Falls es doch eine Rückfrage zum angeblichen Überbestand gibt (soll ja vorkommen), einfach auf die bereits übermittelte Veräußerungsanzeige verweisen. In der Behörde arbeiten auch nur Menschen...

Kommt vor, Hinweis darauf das man 6 Wochen Zeit zum melden hat genügt.

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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von gewo » Fr 13. Dez 2013, 12:40

kemira hat geschrieben:Falls es doch eine Rückfrage zum angeblichen Überbestand gibt (soll ja vorkommen), einfach auf die bereits übermittelte Veräußerungsanzeige verweisen...


hi

kommt oft vor leider ...
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von MDKrauser » Fr 13. Dez 2013, 12:48

@RR1000

Nicht lachen: Walther Colt M4 OPS in .22lr fürn Winter... Wenns warm wird, dann der große Bruder OA15BL :D

@ kemira, Floody

Oke, dann passts eh soweit, war mir nur eben nicht sicher ob das so schnell kurzfristig in Ordnung is das ganze -> Platz frei schaufeln und gleich am nächsten Tag neu anmelden ohne das die Behörde das bereits bearbeitet hat... aber wenn eh das Überlassungsdatum gilt, dann müssts ja passen
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Re: AW: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von RR1000 » Fr 13. Dez 2013, 16:07

@MDKrauser
Da gibt's nichts zu lachen, hab mir auch schon mal überlegt, mir genauso einen zuzulegen, billige Munition, kannst überall schiessen und tolle Optik.
Ist halt dann doch ein OA 15 geworden ;-)

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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von saeco » Sa 14. Dez 2013, 19:26

@ RR1000
bei uns am Stand sehens die HA auch in cal.22 nicht gerne!! :evil:
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von Polaris » Sa 21. Dez 2013, 09:12

Am besten gleich oa15 und das geniale cmmg einstecksystem dazu.. Es passen die chiappa mags vom Gewo auch ;)

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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von gewo » Sa 21. Dez 2013, 12:11

Polaris hat geschrieben:Am besten gleich oa15 und das geniale cmmg einstecksystem dazu.. Es passen die chiappa mags vom Gewo auch ;)


hi

trifft man mit dem auch was oder ist das nur was fuer ziele in waschmaschinengroesse?
;-)
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von Hari75 » So 26. Jan 2014, 18:34

Wie sieht das eigentlich aus wenn man von einem Händler eine gebrauchte Kategorie B Waffe kauft ?
Macht dieser die Meldung für das ZWR oder muß man dies als Käufer zusätzlich seiner Behörde melden ?

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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von gewo » So 26. Jan 2014, 18:37

Hari75 hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich aus wenn man von einem Händler eine gebrauchte Kategorie B Waffe kauft ?
Macht dieser die Meldung für das ZWR oder muß man dies als Käufer zusätzlich seiner Behörde melden ?


hi

bei kat b waffen ist der haendler gesetzlich verpflichtet die meldung an seine behoerde zu machen
egal, ob er ankauft oder verkauft

du als privatkunde musst nix tun, ausser dir a kopie dieser meldung ( die du ueblicherweise bekommst ) aufzuheben....
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Beitrag von Hari75 » So 26. Jan 2014, 19:20

quote="gewo"]
Hari75 hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich aus wenn man von einem Händler eine gebrauchte Kategorie B Waffe kauft ?
Macht dieser die Meldung für das ZWR oder muß man dies als Käufer zusätzlich seiner Behörde melden ?


hi

bei kat b waffen ist der haendler gesetzlich verpflichtet die meldung an seine behoerde zu machen
egal, ob er ankauft oder verkauft

du als privatkunde musst nix tun, ausser dir a kopie dieser meldung ( die du ueblicherweise bekommst ) aufzuheben....[/quote]

Danke für deine Antwort. War etwas beunruhigt da ich keine Kopie dieser Meldung bekommen habe :(
Ich habe lediglich ein Ankauf/Verkauf Formular mit den Daten des Käufer, Verkäufer und der Waffe.
Werde mal beim Händler nachfragen ob ich das noch bekomme.

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