
http://www.youtube.com/watch?v=pf31EZ9gAJk
Senf hat geschrieben:...
Ja dieser Teil der KM-Verordnung wird m.M.n durch WaffG §18 Abs. 4 teilweise abgeändert wenn man eine WBK o.Ä. hat.
Edith: habs grad gefunden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
§18 Kriegsmaterial
1.Der Erwerb, der Besitz und das Führen von KM sind verboten.
...
bla bla bla
...
4. Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.
...soweit es sich nicht um...
...
....
Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 d):
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1. ........
2. Gewehrpatronen mit Rauchgeschoß, Markierungsgeschoß, Hartkerngeschoß und Brandgeschoß
sind uneingeschränkt Kriegsmaterial. Gewehrpatronen mit Forum oder mit Treibspiegelgeschoss können, müssen aber nicht Kriegsmaterial sein.
3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Forum und Schrotpatronen mit Forum.
3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Forum
und Schrotpatronen mit Forum.
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
wenn ich mich recht erinnere werden die bei den übungsschiessgeräten für´n kürassier panzer in den kasernen eigenen schiessständen verwendet...
auch wird man damit nicht gern auf schiessständen gesehen wegen der brandgefahr.
Tacticoll hat geschrieben:Wenn man den Aufwand nicht scheut könnte man vielleicht versuchen welche zu basteln.
Raven hat geschrieben:Und was soll man reinfüllen was sich sicher nicht vorzeitig entzünden kann und dir beim laden die Finger abreisst???
Streichholzköpfe?
Eigentlich müsste man nur das Geschoß ziehen, Hohlbohren, Mit Leuchtmasse füllen und wieder neu vercrimpen..
Aber wer soll sich sowas denn antun?
Und was soll man reinfüllen was sich sicher nicht vorzeitig entzünden kann und dir beim laden die Finger abreisst???
Streichholzköpfe?
Is einfach zu gefährlich sowas...
Ganz selberladen fällt unter die Kategorie - wir basteln und unsere eigenen Zündhütchen für dies auf Youtube anleitungen gibt...
Ich würds mich nicht trauen...
PyroG 2010
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.
Der pyrotechnische Satz, der meist aus einem Gemisch aus PVC, Magnesiumpulver und Strontiumnitrat besteht
Eigentlich müsste man nur das Geschoß ziehen, Hohlbohren, Mit Leuchtmasse füllen und wieder neu vercrimpen..
PyroG 2010
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.