Kunde registriert die Waffe jedoch nie und was geschieht eigentlich dann? Theoretisch wäre die Waffe ja dann dokumentarisch „verschwunden“ weil das Waffenbuch des Händlers seit Einführung des ZWR keine Relevanz mehr hat (muss er eigentlich überhaupt noch eines führen?) und höchstens als Nachweis des Verkaufs dienen kann.
Ich red da konkret von einem Fall aus dem Bekanntenkreis: Kollega hat einen kk-Einzellader von seinem Opa geerbt und hängt verständlicherweise an dem Stück. Irgendwas an dem ziemlich wertlosen Drum war aber hin und daher hat er sich nach langen Suchen ein solches gebrauchtes Modell bei einem Büchser als Ersatzteilspender geholt. Drei Tage Abkühlfrist eh klar, weil keine WBK und kein WP. Gemeldet hat er allerdings nie etwas sondern hat den Schießstock ausgebanelt und den Rest zerflext. (Die Waffe vom Opa ist allerdings ordnungsgemäß im ZWR)
Was kann ihm passieren? Gibt’s eine routinemäßige Datenweitergabe vom Händler zur Behörde, weil im Waffenbuch und buchhalterisch ist er ja erfasst?
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