Bonfire hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Es ist halt schwierig wenn die Polizisten das total anders sehen, die nehmen dir dann mal alles weg. Dagegen kann man dann vorgehen, die Waffen sind aber erstmal weg und behandelt worden ist man auch wie ein Verbrecher. Ich muss sagen, dass bei uns immer korrekte Polizisten die Verwahrungskontrolle durchgeführt haben, bei einem guten Freund war aber einmal ein richtiger Ungustl da, der ist mit Schuhen ins Schlafzimmer spaziert, Schuhe braucht er sich nicht ausziehen im Dienst hat er gesagt (muss er wenn sie dreckig sind, gibt ein Urteil), während der Kontrolle hat er dann gefragt "Wos brauchens den Dreck überhaupt??", das sind dann die wo es interessant wird wenn die Pistole nicht versperrt ist.
Hättest zu diesem Urteil zufällig was genaueres?
Ich gehe davon aus, daß es aus dem Wald immer so herausschallt, wie man hineingerufen hat.
Wenn ein Beamter (der vielleicht eh schon nicht gut gelaunt ist und vielleicht sogar was gegen privaten Waffenbesitz hat) einem schräg kommt, muß man nicht zwangsläufig schräg zurückreden und eine Situation vielleicht noch zur Eskalation bringen.
Aber man muß sich auch nicht alles gefallen lassen.
Der Clou ist einfach immer höflich zu bleiben. Auch wenn sich der Andere nicht korrekt oder unhöflich verhält.
Denn sonst fühlt sich ein Beamter in seiner möglicherweise vorgefaßten negativen Meinung über Legalwaffenbesitzer bestätigt, und handelt auch so.
Mit Höflichkeit nimmt man solchen Leuten schon sehr viel Wind aus den Segeln.
Und wenn sich der Beamte tatsächlich unhöflich verhält und vielleicht noch das Eigentum oder die Wohnstätte des zu Kontrollierenden beschädigt oder beschmutzt, sollte man ihn höflich darauf hinweisen, daß er das sofort zu unterlassen hat.
Setzt er seine Beschädigung oder Beschmutzung der Wohnstätte des zu Kontrollierenden fort, dann sollte man sich spätestens jetzt seinen Namen und Dienstnummer geben lassen, ihn höflich auffordern die Wohnstätte sofort zu verlassen und ihm ankündigen, den Tathergang seinen Vorgesetzten zur Kenntnis zu bringen, damit diese einen anderen Beamten schicken können, der dann die Kontrolle durchführen kann.
Denn man verweigert ja nicht die Kontrolle, sondern nur daß das eigene Eigentum und/oder die Wohnstätte beschädigt und/oder verunreinigt wird.
Dazu hat kein Beamter, bei einer Kontrolle, das Recht.
Und klarerweise darf man die Meldung an die Vorgesetzen des entsprechenden Beamten nicht vergessen oder verzögern, sondern sollte sie unmittelbar machen.
Das ist sehr wichtig, denn sonst wird so eine Wegweisung gleich als Verweigerung der Kontrolle gewertet, wenn der Beamte dann schlecht drauf ist (was er zu nahezu 100% sein wird).
Aber meistens kann man mit Höflichkeit punkten und mit Freundlichkeit die ganze Situation von Haus aus komplett entschärfen.
Ein angebotenes Häferl Wasser oder Kaffee wirken wahre Wunder. Denn dadurch werden, vielleicht gefaßte, Vorurteile gleich mal aufgehoben.
Ich persönlich halte es lieber mit Höflichkeit und Freundlichkeit, so lange und gut es nur geht, und gehts nicht mehr, dann gibt es höflich noch andere Wege.