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DienstWaffe vergessen

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Longchamp
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Longchamp » Do 17. Apr 2014, 09:24

yoda hat geschrieben:Es ist halt schwierig wenn die Polizisten das total anders sehen, die nehmen dir dann mal alles weg. Dagegen kann man dann vorgehen, die Waffen sind aber erstmal weg und behandelt worden ist man auch wie ein Verbrecher. Ich muss sagen, dass bei uns immer korrekte Polizisten die Verwahrungskontrolle durchgeführt haben, bei einem guten Freund war aber einmal ein richtiger Ungustl da, der ist mit Schuhen ins Schlafzimmer spaziert, Schuhe braucht er sich nicht ausziehen im Dienst hat er gesagt (muss er wenn sie dreckig sind, gibt ein Urteil), während der Kontrolle hat er dann gefragt "Wos brauchens den Dreck überhaupt??", das sind dann die wo es interessant wird wenn die Pistole nicht versperrt ist.

Aha ich denke eher das sind die Aussagen des Bekannten....da wird schon was anderes gewesen sein.
Irgendwie denken unwissende Polizisten machen was und das wars.
Weit gefehlt. Man muss alles begründen. Die Behörde schaut sich die Meldung an und sagt ob ein Waffenverbot ausgesprochen wird oder nicht....
Wenn so war wie er es geschildert hat dann war es ja rechtens also kein Problem...was ich net so glaube
Eventuell war er ja angsoffen....oder aggressiv...wer weiß was wirklich war, sowas wird der sicher nie zugeben. Hauptsache die Polizisten/Behörde ist schuld...
Zuletzt geändert von Longchamp am Do 17. Apr 2014, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Longchamp » Do 17. Apr 2014, 09:25

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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Longchamp » Do 17. Apr 2014, 09:28

Dude72 hat geschrieben:
gunny hat geschrieben:Wer ohne Schuld ist, oder dem noch nie was passiert ist, der werfe den ersten Stein............
Ist das dein Argument falls dir eines Tages eine Behörde dir dein Recht auf Waffenbesitz aberkennen möchte?

Hier gehts um den Vergleich wie mit einem privaten Wbk/Wp Besitzer wohl umgegangen wäre.
nur zur Info.
Das ist eine Dienstwaffe und der betreffende Polizist muss keine WBK oder WP haben.
Das sind zwei völlig verschiedene Rechtsmaterien...

Beim Privatmann gehts um die Verlässlichkeit...(Waffenrecht eventuell Strafrecht)
Beim Polizisten um seine Blödheit...(Dienstrecht unzwar ganz sicher mit Disziplinarverfahren in diesem Fall mit hoher Geldstrafe, minimum)

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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von yoda » Do 17. Apr 2014, 09:48

Longchamp hat geschrieben:Eventuell war er ja angsoffen....oder aggressiv...wer weiß was wirklich war, sowas wird der sicher nie zugeben. Hauptsache die Polizisten/Behörde ist schuld...
Wir werden es nie genau erfahren! ;)
Longchamp hat geschrieben:Beim Polizisten um seine Blödheit...(Dienstrecht unzwar ganz sicher mit Disziplinarverfahren in diesem Fall mit hoher Geldstrafe, minimum)
In den meisten Fällen bleibts wohl bei einem Zamschiss, mir fallen da genug Sachen ein wos theoretisch ein Disziplinarverfahren geben hätte müssen, vielleicht ist das bei der Polizei wo du herkommst anders und die bestrafen sich auch gegenseitig ganz streng nach Vorschrift.

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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Floody » Do 17. Apr 2014, 09:55

Longchamp hat geschrieben: Das ist eine Dienstwaffe und der betreffende Polizist muss keine WBK oder WP haben.
Das sind zwei völlig verschiedene Rechtsmaterien...

Beim Privatmann gehts um die Verlässlichkeit...(Waffenrecht eventuell Strafrecht)
Beim Polizisten um seine Blödheit...(Dienstrecht unzwar ganz sicher mit Disziplinarverfahren in diesem Fall mit hoher Geldstrafe, minimum)
Und dennoch bleibt eine Waffe über die tödlich sein kann, egal welches Rechtsmittel. Es ist einfach wie üblich das Zweierleimaß.

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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Bonfire » Do 17. Apr 2014, 10:34

yoda hat geschrieben:Es ist halt schwierig wenn die Polizisten das total anders sehen, die nehmen dir dann mal alles weg. Dagegen kann man dann vorgehen, die Waffen sind aber erstmal weg und behandelt worden ist man auch wie ein Verbrecher. Ich muss sagen, dass bei uns immer korrekte Polizisten die Verwahrungskontrolle durchgeführt haben, bei einem guten Freund war aber einmal ein richtiger Ungustl da, der ist mit Schuhen ins Schlafzimmer spaziert, Schuhe braucht er sich nicht ausziehen im Dienst hat er gesagt (muss er wenn sie dreckig sind, gibt ein Urteil), während der Kontrolle hat er dann gefragt "Wos brauchens den Dreck überhaupt??", das sind dann die wo es interessant wird wenn die Pistole nicht versperrt ist.
Hättest zu diesem Urteil zufällig was genaueres?

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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von yoda » Do 17. Apr 2014, 10:54

Da gibts ein paar Urteile musst mal auf Jusline suchen, die Frage ist halt wann der Verschmutzungsgrad ausreichend ist, ein paar kleine Steine die in der Sohle stecken und der Parkettboden ist beschädigt, ich würde mich ehrlich gesagt weigern jemanden mit Schuhen reinzulassen wenn ich die Kat. B in einem Wohnraum aufbewahren würde.

http://www.jusline.at/index.php?cpid=77 ... feed=51704" onclick="window.open(this.href);return false;
"Die dargestellte Rechtslage zeigt also, dass der vom Beschwerdeführer für den nicht gewährten Zutritt zum Wandsafe angeführte Grund entgegen den Ausführungen im angefochtenen Bescheid nicht von vornherein "ohne Bedeutung" ist, da ein erheblicher Verschmutzungsgrad des Schuhwerkes des Behördenorganes beim Betreten des Hauses eine nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen im vorliegenden Fall bewirken kann."
Zuletzt geändert von yoda am Do 17. Apr 2014, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von BigBen » Do 17. Apr 2014, 10:54

Es ist doch wie so oft ganz einfach: 99% (Hausnummer) der Polizisten machen ihren Job anständig und gewissenhaft, aber wie überall im leben gibt es halt keine absolute Sicherheit vor schwarzen Schafen. Wenn man an so ein schwarzes Schaf gerät, hat man halt Pech gehabt, da muss jeder für sich selbst entscheiden wie er damit umgeht - aber ist kein Grund, Polizeibeamte pauschal als Idioten abzustempeln.
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Mandella » Do 17. Apr 2014, 11:03

Bonfire hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Es ist halt schwierig wenn die Polizisten das total anders sehen, die nehmen dir dann mal alles weg. Dagegen kann man dann vorgehen, die Waffen sind aber erstmal weg und behandelt worden ist man auch wie ein Verbrecher. Ich muss sagen, dass bei uns immer korrekte Polizisten die Verwahrungskontrolle durchgeführt haben, bei einem guten Freund war aber einmal ein richtiger Ungustl da, der ist mit Schuhen ins Schlafzimmer spaziert, Schuhe braucht er sich nicht ausziehen im Dienst hat er gesagt (muss er wenn sie dreckig sind, gibt ein Urteil), während der Kontrolle hat er dann gefragt "Wos brauchens den Dreck überhaupt??", das sind dann die wo es interessant wird wenn die Pistole nicht versperrt ist.
Hättest zu diesem Urteil zufällig was genaueres?
Ich gehe davon aus, daß es aus dem Wald immer so herausschallt, wie man hineingerufen hat.
Wenn ein Beamter (der vielleicht eh schon nicht gut gelaunt ist und vielleicht sogar was gegen privaten Waffenbesitz hat) einem schräg kommt, muß man nicht zwangsläufig schräg zurückreden und eine Situation vielleicht noch zur Eskalation bringen.
Aber man muß sich auch nicht alles gefallen lassen.

Der Clou ist einfach immer höflich zu bleiben. Auch wenn sich der Andere nicht korrekt oder unhöflich verhält.
Denn sonst fühlt sich ein Beamter in seiner möglicherweise vorgefaßten negativen Meinung über Legalwaffenbesitzer bestätigt, und handelt auch so.
Mit Höflichkeit nimmt man solchen Leuten schon sehr viel Wind aus den Segeln.

Und wenn sich der Beamte tatsächlich unhöflich verhält und vielleicht noch das Eigentum oder die Wohnstätte des zu Kontrollierenden beschädigt oder beschmutzt, sollte man ihn höflich darauf hinweisen, daß er das sofort zu unterlassen hat.
Setzt er seine Beschädigung oder Beschmutzung der Wohnstätte des zu Kontrollierenden fort, dann sollte man sich spätestens jetzt seinen Namen und Dienstnummer geben lassen, ihn höflich auffordern die Wohnstätte sofort zu verlassen und ihm ankündigen, den Tathergang seinen Vorgesetzten zur Kenntnis zu bringen, damit diese einen anderen Beamten schicken können, der dann die Kontrolle durchführen kann.

Denn man verweigert ja nicht die Kontrolle, sondern nur daß das eigene Eigentum und/oder die Wohnstätte beschädigt und/oder verunreinigt wird.
Dazu hat kein Beamter, bei einer Kontrolle, das Recht.
Und klarerweise darf man die Meldung an die Vorgesetzen des entsprechenden Beamten nicht vergessen oder verzögern, sondern sollte sie unmittelbar machen.
Das ist sehr wichtig, denn sonst wird so eine Wegweisung gleich als Verweigerung der Kontrolle gewertet, wenn der Beamte dann schlecht drauf ist (was er zu nahezu 100% sein wird).

Aber meistens kann man mit Höflichkeit punkten und mit Freundlichkeit die ganze Situation von Haus aus komplett entschärfen.
Ein angebotenes Häferl Wasser oder Kaffee wirken wahre Wunder. Denn dadurch werden, vielleicht gefaßte, Vorurteile gleich mal aufgehoben.

Ich persönlich halte es lieber mit Höflichkeit und Freundlichkeit, so lange und gut es nur geht, und gehts nicht mehr, dann gibt es höflich noch andere Wege.
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von JoeK » Do 17. Apr 2014, 13:17

...und dann war da noch der "Kollege" der auf einem Posten im Dienst einem anderen "Kollegen" das Auge ausgeschossen hat und dann eben 1x bei der Beförderung nicht dabei war - nicht mal die Jagdkarte oder der private Waffenpass stand zur Debatte.

Wer mir erklären will dass nicht mit mindestens zweierlei Maß gemessen wird, der dürfte noch nicht viel von der Realität verstanden haben.
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Senf » Do 17. Apr 2014, 14:25

yoda hat geschrieben:
Mandella hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:"Wos brauchens den Dreck überhaupt??"
Antwort: " Is net Ihr Kaffee..."
Oder einfach ganz höflich: "Privatsache, aber danke für die Frage."
Ein anderer Freund von mir hat dem Polizisten, der auch etwas ungut war, gesagt er soll seine Waffe gleich mitnehmen, er holt sich am nächsten Tag eine Schwarze weil ihn nervt das mit der Verwahrungskontrolle. Woraufhin der Polizist meinte "Des derfns net!", der Freund hat ihm dann gesagt "Dawischn derf i mi net lossn!", keine dummen Kommentare seitens des Polizisten mehr, Verwahrungskontrolle beendet, alles in Ordnung :D
Genau darum drehts sich : "Dawischn derf i mi net lossn!"

Höflich sollte man von Haus aus sein. Wenn mir aber jemand ohne mir erkenntlichem Grund blöd kommt dann kann ich das auch. Da stehen sich nämlich 2 gleichwertige Personen gegenüber, nur aufgrund der Uniform darf man nicht einfach bei einem unbescholtenen Mitglied der Gesellschaft den Frust abbauen, den man den ganzen Tag über gesammelt hat.
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von JoeK » Do 17. Apr 2014, 14:33

es könnte sonst passieren dass ich meinen frust abbaue und ich wage zu behaupten dass ich den meisten "kontrollorganen" rhetorisch deutlich überlegen sein dürfte :)
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Mandella » Do 17. Apr 2014, 15:58

Ich sehe keinen Sinn darin, sich auf das Niveau eines unhöflichen "Kontrollors" zu begeben. Ganz egal wie unhöflich der auch immer sein mag.
Denn wer sagt nicht, daß die Unhöflichkeit nur eine Provokation ist, um eine Grundlage für eine "Amtshandlung" zu schaffen.
Wer auf so Unhöflichkeiten einsteigt, muß eben die Folgen tragen. Als Legalwaffenbesitzer sollte man über sowas eigentlich drüber stehen.

Solange man selbst höflich, freundlich und korrekt bleibt, kann einem selbst der unhöflichste Kontrollor nix anhaben und einen schon gar nicht aus der Reserve locken.
Der wird sich eher darüber ärgern, wenn ihm niemand auf die Unhöflichkeitsmasche einsteigt. Schon mal so überlegt? ;)
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Senf » Do 17. Apr 2014, 17:28

Mandella hat geschrieben:Ich sehe keinen Sinn darin, sich auf das Niveau eines unhöflichen "Kontrollors" zu begeben. Ganz egal wie unhöflich der auch immer sein mag.
Denn wer sagt nicht, daß die Unhöflichkeit nur eine Provokation ist, um eine Grundlage für eine "Amtshandlung" zu schaffen.
Wer auf so Unhöflichkeiten einsteigt, muß eben die Folgen tragen. Als Legalwaffenbesitzer sollte man über sowas eigentlich drüber stehen.

Solange man selbst höflich, freundlich und korrekt bleibt, kann einem selbst der unhöflichste Kontrollor nix anhaben und einen schon gar nicht aus der Reserve locken.
Der wird sich eher darüber ärgern, wenn ihm niemand auf die Unhöflichkeitsmasche einsteigt. Schon mal so überlegt? ;)
Wenn mir jemand wegen Unhöflichkeit einen Strick drehen kann, dann kann er es auch wenn ich höflich bin. Höfliche Umgangsformen sollten eigentlich Standard sein wenn man sich mit "Sie" anredet, aber nur wenns auch für beide Seiten gilt. Nur weil ich nicht jeden x-beliebigen Hiwi in Uniform mit "Jawohl Herr gnädigster Generalinspektor" anspreche und bei jeder Äusserung sofort wie aus der Pistole geschossen "Aber natürlich Herr Generalinspektor" oder "Selbstverständlich Herr Generalinspektor" antworte, kann mich keiner auch nur wegen irgendwas "beamtshandeln". Das hat mit drüberstehn nix zu tun. Natürlich steh ich drüber wenn mich wer blöd anredet, sonst gäbs schon wesentlich weniger Koffer in meiner Umgebung. Drüberstehn heißt für mich das ich mir das gesagte nicht zu Herzen nehme und wieder vergesse sobald mir die Person aus meinem Blickfeld verschwindet und nicht das ich auf mir herumhacken lasse, nur weil mir der Andere Probleme machen könnte.

Wie man in den Wald hineinruft, so hallt es zurück.
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Re: DienstWaffe vergessen

Beitrag von Mandella » Fr 18. Apr 2014, 06:51

Das Problem bei gegenseitiger Unhöflichkeit ist das unbewußte gegenseitige Aufschaukeln.
Da gibt dann eine Unhöflichkeit die Andere und ein Wort das Andere, und irgendwann wird aus einer Unhöflichkeit leicht eine Beleidigung.
Und unbedachte Worte können weitreichende Folgen haben, wenn eine Amtsperson das will.

Man darf auch niemals Höflichkeit und Freundlichkeit mit Unterwürfigkeit verwechseln. Das ist nicht das Selbe.
Ein höflicher Mensch kann ganz genauso auf seine Rechte bestehen, wie ein primitiver Rüpel.
Nur, daß er eben dabei nicht unhöflich oder gar beleidigend wird. Da liegt der springende Punkt.

Ich für meinen Teil bleibe lieber bei der Höflichkeit und halte mein Niveau.
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