Hallo liebe Schießgemeinde!
Ich möchte gerne folgendes wissen:
Ich bin gerade dabei mir einen Schwarzpulverrevolver der Marke Uberti Modell Dragoon zu kaufen (privat).
Soweit ich weiß nimmt der keinen Platz mehr auf der WBK weg.
Kann ich den somit über das zentrale Melderegister wie C Waffen melden, oder muss ich das bei der BH machen wie eine B Waffe?
Danke im Voraus!
Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Schwarzpulverrevolver
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Schwarzpulverrevolver
Ist eine B-Waffe die aber keinen Platz belegt - also BH!
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: Schwarzpulverrevolver
Ist nach wie vor eine Schußwaffe der Kategorie B und daher sind die Meldeverpflichtungen wie bei jeder anderen dieser Kategorie zugehörigen Schußwaffen. § 28 findet uneingeschränkt Anwendung. Meldung durch Beide (auch in einem Formular) an die Behörde des Dokumentenausstellers des Erwerbers.
Die Behörde rechnet so ein Modell einfach nicht zur Anzahl der erlaubten Schußwaffen der Kategorie B hinzu.
Es empfiehlt sich vielleicht auf die Meldung deutlich draufzuschreiben:
Schusswaffe der Kategorie B gem. § 23 Abs 2a WaffG deren Modell vor 1871 entwickelt wurde.
Die Behörde rechnet so ein Modell einfach nicht zur Anzahl der erlaubten Schußwaffen der Kategorie B hinzu.
Es empfiehlt sich vielleicht auf die Meldung deutlich draufzuschreiben:
Schusswaffe der Kategorie B gem. § 23 Abs 2a WaffG deren Modell vor 1871 entwickelt wurde.
Re: Schwarzpulverrevolver
DANKE für die Antworten!!