Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Schwarzpulverrevolver

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Corcy
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 33
Registriert: So 4. Dez 2011, 17:55

Schwarzpulverrevolver

Beitrag von Corcy » So 25. Mai 2014, 11:57

Hallo liebe Schießgemeinde!
Ich möchte gerne folgendes wissen:
Ich bin gerade dabei mir einen Schwarzpulverrevolver der Marke Uberti Modell Dragoon zu kaufen (privat).
Soweit ich weiß nimmt der keinen Platz mehr auf der WBK weg.
Kann ich den somit über das zentrale Melderegister wie C Waffen melden, oder muss ich das bei der BH machen wie eine B Waffe?
Danke im Voraus!

Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4509
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: Schwarzpulverrevolver

Beitrag von Irwin J. Finster » So 25. Mai 2014, 12:02

Ist eine B-Waffe die aber keinen Platz belegt - also BH!
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Schwarzpulverrevolver

Beitrag von Thule » So 25. Mai 2014, 12:03

Ist nach wie vor eine Schußwaffe der Kategorie B und daher sind die Meldeverpflichtungen wie bei jeder anderen dieser Kategorie zugehörigen Schußwaffen. § 28 findet uneingeschränkt Anwendung. Meldung durch Beide (auch in einem Formular) an die Behörde des Dokumentenausstellers des Erwerbers.
Die Behörde rechnet so ein Modell einfach nicht zur Anzahl der erlaubten Schußwaffen der Kategorie B hinzu.
Es empfiehlt sich vielleicht auf die Meldung deutlich draufzuschreiben:
Schusswaffe der Kategorie B gem. § 23 Abs 2a WaffG deren Modell vor 1871 entwickelt wurde.

Corcy
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 33
Registriert: So 4. Dez 2011, 17:55

Re: Schwarzpulverrevolver

Beitrag von Corcy » Di 27. Mai 2014, 21:50

DANKE für die Antworten!!

Antworten