transportieren dann wird dir ein "Führen" eher ned unterstellt werden - ohne angestecktes Magazin

lg sepp

BITTE !sepp hat geschrieben:Wenns unbedingt sein müsste würde ich zumindest das Magazin und die Munition getrennt von der Waffe
transportieren dann wird dir ein "Führen" eher ned unterstellt werden - ohne angestecktes Magazin
lg sepp
den kenn ich nichtIT Guy hat geschrieben: Im Aktenkoffer -> führen
Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Ok, also eine weitere komplette Unsinnigkeit im österreichischen WaffG bzw. dessen Interpretation (für die ja reichlich Spielraum ist).Stickhead hat geschrieben:Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Floody +1
hiBud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
hiStickhead hat geschrieben:Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
higewo hat geschrieben:hiBud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
den terminus kenne ich weder aus dem waffengesetz noch aus verordnungen oder aus erlaessen..
quelle?
Mach ich immer so. Geht ja quasi ned anders, fang ja nicht bei einem Bewerb dort vor Ort an 200 Schuss zu laden ...gewo hat geschrieben:
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meiner meinung ist einiges zum thema " fuehren einer waffe" im kepplinger seinem kommentar sehr unausgegoren
er ist a auch der ansicht dass alleine schon das mitfuehren von vorgeladenen magazinen - auch wenn diese nicht in der waffe stecken - als fuehren zu sehen ist
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