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Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von gewo » Fr 20. Jun 2014, 13:37

Stickhead hat geschrieben:Bei der Online-Nachregistrierung auch? Kann mich nicht daran erinnern.


hi

bei der online nachregistrierung ist es rechtlich ja garnicht nicht moeglich, dass die waffe schon im ZWR steht
denn dann waere sie ja nach dem 30.9.2012 erworben worden ..

daher wird auf vorbesitzer gar nicht geprueft
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von gewo » Fr 20. Jun 2014, 13:50

IT Guy hat geschrieben:...
Muss ich den kennen? Weil im Gesetz steht
Auszug aus WaffG §33 hat geschrieben:... Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer und gegebenenfalls den Namen des Vorbesitzers der zu registrierenden Schusswaffe bekannt zu geben. ...

und "gegebenenfalls" ist ja nicht verpflichtend.....


hi

naja,

gegebenenfalls heisst wohl, WENN das teil schon im ZWR eingetragen ist

es ist in 30% der faelle mich als haendler NICHT moeglich rauszufinden WER der vorbesitzer war, modell kannst eh vergessen weil oft ungenau und seriennummern sind oft doppelt bis zehnfach vorhanden

wenn ich zehn naganten mit der selben nummer imn ZWR finde, die du als kunde jetzt registrieren kommst ...
wie soll ich wissen WELCHEN von denen ich jetzt auf dich "umhaenge"?
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von IT Guy » Fr 20. Jun 2014, 13:59

Ja ok. Leuchtet ein. Wenn ich jetzt sage "vom Franz Müller" und die 10 die aufscheinen keiner bei einem Müller hinterlegt sind?

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von yoda » Fr 20. Jun 2014, 14:52

IT Guy hat geschrieben:Ja ok. Leuchtet ein. Wenn ich jetzt sage "vom Franz Müller" und die 10 die aufscheinen keiner bei einem Müller hinterlegt sind?

Dann hat der Hr. Müller vielleicht nichts registriert, du kannst aber trotzdem problemlos registrieren.

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von IT Guy » Fr 20. Jun 2014, 15:07

gewo hat geschrieben:...
wenn ich zehn naganten mit der selben nummer imn ZWR finde, die du als kunde jetzt registrieren kommst ...

Tschuldigung, i glaub i bin heut a bisserl langsam. Heißt dass, das jeder Händler, der eine Seriennummer ins ZWR eingibt, sieht wer die Waffe jetzt registriert hat? Mit Namen usw.?

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von gewo » Fr 20. Jun 2014, 15:14

IT Guy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
wenn ich zehn naganten mit der selben nummer imn ZWR finde, die du als kunde jetzt registrieren kommst ...

Tschuldigung, i glaub i bin heut a bisserl langsam. Heißt dass, das jeder Händler, der eine Seriennummer ins ZWR eingibt, sieht wer die Waffe jetzt registriert hat? Mit Namen usw.?


hi

eben nicht
das ist ja das problem
deshalb brauche ich ja den namen
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von stepic » So 22. Jun 2014, 10:47

Sind Flinten-Neukäufe zu registrieren? Gilt die Freiwilligkeit nur für den Altbestand?

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von rupi » So 22. Jun 2014, 10:51

stepic hat geschrieben:Sind Flinten-Neukäufe zu registrieren? Gilt die Freiwilligkeit nur für den Altbestand?

ja und ja
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von stepic » So 22. Jun 2014, 13:05

Herzlichen Dank. Muss ich bei Käufen von privat ab Juli irgendwie überprüfen, ob der Kollege das Eisen eh brav im ZWR gemeldet hat?

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von gewo » So 22. Jun 2014, 13:11

stepic hat geschrieben:Herzlichen Dank. Muss ich bei Käufen von privat ab Juli irgendwie überprüfen, ob der Kollege das Eisen eh brav im ZWR gemeldet hat?


hi

der VERKÄUFER ist der der GESETZLICH VERPFLICHTET ist dir die meldebestätigung zu zeigen.
wenn er es nicht tur hat ER eine verwaltungsuebertretung begangen

du als KÄUFER machst dich aber - wie schon vorher gesagt - NICHT strafbar damit wenn du so eine waffe ankauftsund du bist auch NICHT verpflichtet eine anzeige zu erstatten (auch als haendler nicht)


PS:

nach meiner erfahrung aus den letzten wochen sind schon sehr viele waffe registriert die dzt privat verkauft werden

bei rund 2/3 der personen die zu uns kommen und sagen sie haetten die waffe jemandem abgekauft und sie ist noch nicht im ZWR registriert, ist das gegenteil der fall, die waffe ist schon eingetragen

da ich oft beide geschaeftspartner kenne stellt sich dann - oft noch hier im laden - meistens raus dass der haendler von dem die waffe zwischen oktober 2012 und jetzt angekauft wurde diese meldung ins ZWR offenbar automatisch gemacht hat ohne dass der kaeufer was davon wusste, bzw dass waffen in der zeit in einen europaeischen feuerwaffenpass eingetragen worden sind und auf diese weise automatisch ihren weg ins ZWR gefunden haben.
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von stepic » So 22. Jun 2014, 13:27

Vielen Dank!

- Welche Frist gilt eigentlich ab Kauf für den Eintrag ins ZWR? Mir ist ja völlig egal, ob der Verkäufer die eingetragen hat.

- Wie trag ich Waffen überhaupt wieder aus, wenn ich sie verkauf!? Ist das überhaupt vorgesehen?

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von gewo » So 22. Jun 2014, 13:38

stepic hat geschrieben:Vielen Dank!
- Welche Frist gilt eigentlich ab Kauf für den Eintrag ins ZWR? Mir ist ja völlig egal, ob der Verkäufer die eingetragen hat.
- Wie trag ich Waffen überhaupt wieder aus, wenn ich sie verkauf!? Ist das überhaupt vorgesehen?


hi

der kaeufer ist verpflichtet innerhalb von SECHS WOCHEN ab der faktischen UEBERNAHME der waffe (also nicht zwingend ab dem kaufzeitpunkt) die meldung ins ZWR vornehmen zu lassen.
fuer den fall des auslaufens der nachregistrierungspflicht am 30.6.2014 wurde seitens des BMI klargestellt dass die ABGABE des auftrages zur meldung spaetestens am 30.6. zum geschaeftsschluss des entsprechenden haendlers ausreichend fuer das erfuellen der meldeverpflichtung ist.
ich kann mich aber nicht erinnern ob das nur fuer das auslaufen der uebergangsfrist so zugestanden wurde oder ob das generell so ist. im prinzip muss man die ausgestellte ZWR meldung zum ablaufen der sechs wochen frist bereits in haenden haben.


sobald der kaeufer deiner waffe die waffe auf sich meldet ist sie von deinem ZWR bestand ausgetragen
ein manuelle austragen ist an sich nicht vorgesehen
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von stepic » So 22. Jun 2014, 13:57

toll, danke gewo!

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von stepic » Mo 23. Jun 2014, 10:18

Was macht man mit Waffen, auf denen grad mal der Hersteller vermerkt wurde? Modell, Seriennummer, Kaufdatum - ja, das wenn ich (noch) wüsste.

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von MauserM03 » Mo 23. Jun 2014, 10:21

Kaufdatum nicht bekannt - in der ZWR Hilfe nachlesen dort steht was in diesem Fall eingetragenwerden soll

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