stepic hat geschrieben:Herzlichen Dank. Muss ich bei Käufen von privat ab Juli irgendwie überprüfen, ob der Kollege das Eisen eh brav im ZWR gemeldet hat?
hi
der VERKÄUFER ist der der GESETZLICH VERPFLICHTET ist dir die meldebestätigung zu zeigen.
wenn er es nicht tur hat ER eine verwaltungsuebertretung begangen
du als KÄUFER machst dich aber - wie schon vorher gesagt - NICHT strafbar damit wenn du so eine waffe ankauftsund du bist auch NICHT verpflichtet eine anzeige zu erstatten (auch als haendler nicht)
PS:
nach meiner erfahrung aus den letzten wochen sind schon sehr viele waffe registriert die dzt privat verkauft werden
bei rund 2/3 der personen die zu uns kommen und sagen sie haetten die waffe jemandem abgekauft und sie ist noch nicht im ZWR registriert, ist das gegenteil der fall, die waffe ist schon eingetragen
da ich oft beide geschaeftspartner kenne stellt sich dann - oft noch hier im laden - meistens raus dass der haendler von dem die waffe zwischen oktober 2012 und jetzt angekauft wurde diese meldung ins ZWR offenbar automatisch gemacht hat ohne dass der kaeufer was davon wusste, bzw dass waffen in der zeit in einen europaeischen feuerwaffenpass eingetragen worden sind und auf diese weise automatisch ihren weg ins ZWR gefunden haben.