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Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .50 BMG
- Beiträge: 2278
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
- Wohnort: Graz
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Denkst echt dass es auf die paar Sec ankommt 2 Murmeln aus der Schaftsocke zu ziehen... ?
Ich würde sagen JA - es könnte im SV-Fall durchaus darauf ankommen!
Nicht jeder der seine Familie oder sein Haus im Ernstfall schützen muss ist ein trainierter CAS Schütze...
Finsteres Schlafzimmer - Stress - da wäre für mich die bereitliegende Hahnflinte die bessere Wahl!
Ich würde sagen JA - es könnte im SV-Fall durchaus darauf ankommen!
Nicht jeder der seine Familie oder sein Haus im Ernstfall schützen muss ist ein trainierter CAS Schütze...
Finsteres Schlafzimmer - Stress - da wäre für mich die bereitliegende Hahnflinte die bessere Wahl!
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Und wie wäre es mit zwei Patronen drinnen gebrochen auf einem passenden Halter?
Ich sehe das/was drinnen ist.
Sie ist absolut sicher.
Beim schließen ist sie sofort schussbereit wenn ich das will, oder eben auch nicht...
_______________________________
Geschrieben von und mit dem Handy, also keine Garantie für die Rechtschreiung. ;-P
Ich sehe das/was drinnen ist.
Sie ist absolut sicher.
Beim schließen ist sie sofort schussbereit wenn ich das will, oder eben auch nicht...
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Geschrieben von und mit dem Handy, also keine Garantie für die Rechtschreiung. ;-P
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Centershot hat geschrieben: 1. Entsichern...

http://www.youtube.com/watch?v=bTalnzcO0xk
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
sind bei uns schreckschußpistolen die ein gummikugel rausschießen erlaubt oder sind es kat c? in ungarn darf man das zur selbstverteigung ohne meldepflicht erwerben und verwenden
https://www.youtube.com/watch?v=cvnQheSK7Iw" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.youtube.com/watch?v=cvnQheSK7Iw" onclick="window.open(this.href);return false;
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
geh hörts doch mit dem Schaiss auf.....schreckschußpistolen die ein gummikugel....
Wenns kein Gewalttäter ist, musst und derfst eh net schießen
Wenns doch einer ist, dann glaubst doch net im Ernst, Du kannst den damit aufhalten?
Des is doch alles nur Placebo, die dem Bürger glauben machen sollen, er könnt sich eh wehren und man hat ihm eh seine Verteidigungsmöglickeit lassen. Und für Wichtigmacher, die sich damit stark vorkommen.
Wennst bemerkst, des is a Trugschluss, ists zu spät.
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
aber um die Frage wegen "erlaubt" zu beantworten:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels
ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
trifft zu
§ 45. Ausnahmebestimmungen
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung
von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt
trifft net zu
is wohl eine FFW , ausser das des BMI die irgendwann mal freigegeben hätte, (was aber ehr unwahrscheinlich ist)
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels
ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
trifft zu
§ 45. Ausnahmebestimmungen
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung
von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt
trifft net zu
is wohl eine FFW , ausser das des BMI die irgendwann mal freigegeben hätte, (was aber ehr unwahrscheinlich ist)
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Mit einer Flinte will aber auch erst mal durch die Wohnung patrouilliert sein...
Ich hör was und hab jetzt ne Flinte, jetzt wird alles gut is sooo nicht ganz zutreffend..
Sowas sollte man sich beibringen lassen und dann auch üben...
Von so Pseudo-Selbstschutz"Waffen" halt ich auch wenig..
Wenn jemand ins Haus einbricht während du da bist... Bei dem würde ich immer davon ausgehen dass er entsprechende Mittel dabei hat und sich von Gummigepöff nicht aufhalten lässt...
Ich hör was und hab jetzt ne Flinte, jetzt wird alles gut is sooo nicht ganz zutreffend..
Sowas sollte man sich beibringen lassen und dann auch üben...
Von so Pseudo-Selbstschutz"Waffen" halt ich auch wenig..
Wenn jemand ins Haus einbricht während du da bist... Bei dem würde ich immer davon ausgehen dass er entsprechende Mittel dabei hat und sich von Gummigepöff nicht aufhalten lässt...
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- .50 BMG
- Beiträge: 2278
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
- Wohnort: Graz
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Ist zwar Kat "B"...aber durchaus auch ein "ziemlich starkes Argument"...und ist unter € 700,- derzeit noch fabriksneu zu bekommen...weil aus Russland wahrscheinlich in absehbarer Zeit keine Nachlieferungen mehr erfolgen werden.
Geiles Gerät...muss man einmal in der Hand halten:
IZMASH Saiga 12 (12/76)
Geiles Gerät...muss man einmal in der Hand halten:
IZMASH Saiga 12 (12/76)
Re: AW: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
@Raven
Das sind durchaus Argumente, vor allem die Kontrolle ob denn wirklich geladen oder nicht.
Da wir hier alle grundsätzlich davon ausgehen "jede Waffe ist geladen zu betrachten" - behandle ich meine auch so.
Und da bei mir NUR die Coachgun geladen ist und ausser meiner Freundin niemand sonst Zugriff darauf hat, wird sie auch so gehandhabt.
Bei der Baikal (MP-43 KH) kann man unbeabsichtigt die Sicherung nicht lösen. Was sich mit feuchten Händen sogar als großer Nachteil herausstellen kann. Und selbst wenn, sind die Hähne noch immer solange fest arretiert, bis der Abzug gedrückt wird. Erst dann kann es passieren das ein Hahn gegen den Schlagbolzen gedrückt wird. Und selbst dann wird nur wirklich ausreichend der Bolzen zum Zündhütchen geschlagen, wenn der Hahn mit Kraft darauf schlägt.
Für mich eine ausgesprochen gute, sichere und durchdachte Waffe.
Das sind durchaus Argumente, vor allem die Kontrolle ob denn wirklich geladen oder nicht.
Da wir hier alle grundsätzlich davon ausgehen "jede Waffe ist geladen zu betrachten" - behandle ich meine auch so.
Und da bei mir NUR die Coachgun geladen ist und ausser meiner Freundin niemand sonst Zugriff darauf hat, wird sie auch so gehandhabt.
Bei der Baikal (MP-43 KH) kann man unbeabsichtigt die Sicherung nicht lösen. Was sich mit feuchten Händen sogar als großer Nachteil herausstellen kann. Und selbst wenn, sind die Hähne noch immer solange fest arretiert, bis der Abzug gedrückt wird. Erst dann kann es passieren das ein Hahn gegen den Schlagbolzen gedrückt wird. Und selbst dann wird nur wirklich ausreichend der Bolzen zum Zündhütchen geschlagen, wenn der Hahn mit Kraft darauf schlägt.
Für mich eine ausgesprochen gute, sichere und durchdachte Waffe.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
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- .50 BMG
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Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Nur zur Info, weil das Wort gefallen ist. Ich hab eine Double Defense, zuletzt bei 2 IPSC Bewerben mit je 100 Schuss plus gewesen, nicht ein einziges Problem gehabt.
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Ich würde das Geld was eine Flinte kostet lieber in eine ordentliche Türen und Fenster Sicherung investieren!
Ist glaube ich jeden mehr geholfen als ne Knarre unterm Bett, das hat nur einen Vorteil....der mutmaßliche
Eindringling muss nicht seine eigene Waffe mitschleppen
Und viele laden sie Ihm auch noch oder legen die Mun nebenbei
Kleines Experiment....lasst mal eure Frau/Freundin wenn Ihr mal so richtig im Tiefschlaf seit irgend wo
im Haus oder Wohnung etwas lautes runterfallen. Dann soll Sie Stoppen wie lange man braucht bis man wirklich mitbekommen hat was eigentlich gerade los ist.
Nur zur Info....ich habe weiter geschlafen
MfG
Ist glaube ich jeden mehr geholfen als ne Knarre unterm Bett, das hat nur einen Vorteil....der mutmaßliche
Eindringling muss nicht seine eigene Waffe mitschleppen

Und viele laden sie Ihm auch noch oder legen die Mun nebenbei

Kleines Experiment....lasst mal eure Frau/Freundin wenn Ihr mal so richtig im Tiefschlaf seit irgend wo
im Haus oder Wohnung etwas lautes runterfallen. Dann soll Sie Stoppen wie lange man braucht bis man wirklich mitbekommen hat was eigentlich gerade los ist.
Nur zur Info....ich habe weiter geschlafen

MfG
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- .50 BMG
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Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
schön, jetzt wissen wir, was DU machen würdest.
mach es also.
kannst sogar ein Buch darüber schreiben.
wird Dich keiner hier aufhalten ....
mach es also.
kannst sogar ein Buch darüber schreiben.
wird Dich keiner hier aufhalten ....
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
Moment mal - sind wir hier im Türen und Fensterforum? Oder im BMI-Einbruch-Ratgeberforum? Oder...domi155 hat geschrieben:Ich würde das Geld was eine Flinte kostet lieber in eine ordentliche Türen und Fenster Sicherung investieren!
Ist glaube ich jeden mehr geholfen als ne Knarre unterm Bett, das hat nur einen Vorteil....der mutmaßliche
Eindringling muss nicht seine eigene Waffe mitschleppen![]()
Und viele laden sie Ihm auch noch oder legen die Mun nebenbei![]()
Kleines Experiment....lasst mal eure Frau/Freundin wenn Ihr mal so richtig im Tiefschlaf seit irgend wo
im Haus oder Wohnung etwas lautes runterfallen. Dann soll Sie Stoppen wie lange man braucht bis man wirklich mitbekommen hat was eigentlich gerade los ist.
Nur zur Info....ich habe weiter geschlafen![]()
MfG
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


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- .50 BMG
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- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Erlaubte Waffe für Heimverteidigung und Verwahrung
nö, es is nur so, weil ER net aufwacht und ihm ein Einbrecher IHM des sowieso wegnehmen tät, brauchen sich andere darüber keine Gedanken machen ...
Stör ihn net dabei ... sei froh, dasses so Gute noch gibt!
Stör ihn net dabei ... sei froh, dasses so Gute noch gibt!