Promo hat geschrieben:Wissen tut man garnichts, ich habe lediglich eine spezielle Rechtssituation aus meiner Sicht dargelegt. Abgesehen davon ist es sowieso irrelevant ob sie vorher legal oder illegal waren,...
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Promo hat geschrieben:Wissen tut man garnichts, ich habe lediglich eine spezielle Rechtssituation aus meiner Sicht dargelegt. Abgesehen davon ist es sowieso irrelevant ob sie vorher legal oder illegal waren,...
spareribs hat geschrieben:ab 1. Mai 2015 gibts sowieso a Amnestie...
heisst konkret: ab da kann/darf man Kat C und D die noch nie gemeldet, oder vergessen zu melden waren, melden ohne irgendeine Strafe zu erwarten..
wer's nachlesen möchte : iwoe.at
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Hirschberg hat geschrieben:Die Witwe hat, wenn sie die Erbin ist, ab Einantwortung 6 Wochen Zeit die Waffen registrieren zu lassen.
Was sie vorher verkauft/überlässt muss sie nicht registrieren.
Für einen Erwerber beginnt die Sechswochenfrist mit dem Kaufdatum.
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsengg
gewo hat geschrieben:0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsengg
was sollte das an der meldepflicht aendern . .?
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen gg
Bell hat geschrieben:Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet?
rupi hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet?
mit 0000
Stickhead hat geschrieben:Das ist die normale Vorgangsweise laut "Leitfaden zum zentralen Waffenregister" (Seite 10).
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/do ... 120829.pdf