Promo hat geschrieben:Wissen tut man garnichts, ich habe lediglich eine spezielle Rechtssituation aus meiner Sicht dargelegt. Abgesehen davon ist es sowieso irrelevant ob sie vorher legal oder illegal waren,...
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Noch nicht registrierte C Waffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
spareribs hat geschrieben:ab 1. Mai 2015 gibts sowieso a Amnestie...
heisst konkret: ab da kann/darf man Kat C und D die noch nie gemeldet, oder vergessen zu melden waren, melden ohne irgendeine Strafe zu erwarten..
wer's nachlesen möchte : iwoe.at
[/color]
Leider finde ich keinen Gesetzestext dazu ... kannst du bitte den LINK zum Verband Artikel hinterlegen?
Vielen Dank im Voraus.
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
bitte sehr !
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=14&t=19958
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Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Noch nicht registrierte C Waffen
Genau dieses Thema habe ich gesucht!
Wie sieht die Sache jetzt im Jahr 2017 aus?
Müssten die Waffen erst auf die Witwe und dann auf den Erwerber gemeldet werden, oder könnte sie gleich der Erwerber registrieren lassen?
"Zu spät, aber freiwillig registriert" ist ja keine Verw.Übertretung.
Und der neue Besitzer registriert "bevor die Behörde davon erfahren hat".
Gibts da dann Konsequenzen für "die Witwe"?
Oder könnte das Auswirkungen auf die "§8-Verläßlichkeit" der Erwerbers haben?
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Wie sieht die Sache jetzt im Jahr 2017 aus?
Müssten die Waffen erst auf die Witwe und dann auf den Erwerber gemeldet werden, oder könnte sie gleich der Erwerber registrieren lassen?
"Zu spät, aber freiwillig registriert" ist ja keine Verw.Übertretung.
Und der neue Besitzer registriert "bevor die Behörde davon erfahren hat".
Gibts da dann Konsequenzen für "die Witwe"?
Oder könnte das Auswirkungen auf die "§8-Verläßlichkeit" der Erwerbers haben?
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- Hirschberg
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- Beiträge: 1126
- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Die Witwe hat, wenn sie die Erbin ist, ab Einantwortung 6 Wochen Zeit die Waffen registrieren zu lassen.
Was sie vorher verkauft/überlässt muss sie nicht registrieren.
Für einen Erwerber beginnt die Sechswochenfrist mit dem Kaufdatum.
Was sie vorher verkauft/überlässt muss sie nicht registrieren.
Für einen Erwerber beginnt die Sechswochenfrist mit dem Kaufdatum.
Gruß
H.
H.
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Einfach hier unter "Biete" einstellen und schneller als 6 Wochen den Verkauf abschließen.
Man findet ja immer wieder Altbestand den der Käufer dann registriert. Ich würds gleich nur mit mündlichem Vertrag gegen Cash verkaufen.
Man findet ja immer wieder Altbestand den der Käufer dann registriert. Ich würds gleich nur mit mündlichem Vertrag gegen Cash verkaufen.
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Hirschberg hat geschrieben:Die Witwe hat, wenn sie die Erbin ist, ab Einantwortung 6 Wochen Zeit die Waffen registrieren zu lassen.
Was sie vorher verkauft/überlässt muss sie nicht registrieren.
Für einen Erwerber beginnt die Sechswochenfrist mit dem Kaufdatum.
Ahhh, jetzt ist mir klar, wo mir ein Puzzleteil gefehlt hat!
Eigentlich hat sie Zeit "bis die Behörde davon Kenntnis erlangt", um die Waffe zu registrieren, ohne eine Verwaltungsübertretung zu begehen.
Sollte aber das Ableben (Besitzerwechsel) des früheren Besitzers länger als 6 Wochen her sein, muss sie sie jedenfalls registrieren, bevor sie überlassen werden darf.
Wenns weniger lang her ist, könnte die Registrierung weggelassen werden.
Der jetzige Erwerber hat dann wieder 6 Wochen Zeit, muss aber jedenfalls registrieren.
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- 0riginal_Tiroler
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Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen gg
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Re: Noch nicht registrierte C Waffen
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen gg
was sollte das an der meldepflicht aendern . .?
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- 0riginal_Tiroler
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Re: Noch nicht registrierte C Waffen
gewo hat geschrieben:0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen gg
was sollte das an der meldepflicht aendern . .?
Nichts
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Re: Noch nicht registrierte C Waffen
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen gg
Auf so eine, wie du es richtig nennst, DUMME Idee wäre ich auch nie gekommen.
Falls du die Problemstellung falsch verstanden hast:
Es geht darum, wie man im beschriebenen Fall rechtlich korrekt vorgeht und nicht darum, eine Waffe "verschwinden" zu lassen.
Weiß ja nicht, wie du das machst, aber als WBK-Besitzer/legale Waffenbesitzer halten wir uns an die rechtlichen Vorschriften (auch, wenn uns manche... naja, lass ma das...).
Weil, weißt eh: Fuaschrift is Fuaschrift!!
Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet?
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Bell hat geschrieben:Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet?
mit 0000
member the old PD design ? oh I member
Noch nicht registrierte C Waffen
rupi hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet?
mit 0000
edit: danke für die info
Zuletzt geändert von Bell am Fr 11. Aug 2017, 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Das ist die normale Vorgangsweise laut "Leitfaden zum zentralen Waffenregister" (Seite 10).
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/do ... 120829.pdf
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/do ... 120829.pdf
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Noch nicht registrierte C Waffen
Stickhead hat geschrieben:Das ist die normale Vorgangsweise laut "Leitfaden zum zentralen Waffenregister" (Seite 10).
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/do ... 120829.pdf
hab ich mittlerweile schon gelesen.
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