Das läuft unter dem Titel der "Überprüfung der Verläßlichkeit" lt. §25 Abs. 2 WaffG.yoda hat geschrieben:Wo steht das genau, ich finde nichts ?gewo hat geschrieben:deine waffenbehoerde darf dich vorladen wann sie es will und weshalb sie es will ....
lies einfach im waffengesetz nach
du hast in waffenrechtlichen dingen eine mitwirkungspflicht
wenn du dieser nicht nachkommst dann bist waffenrechtlich nicht mehr zuverlaessig
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ZWR-Doppelmeldungen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Di 5. Feb 2013, 16:59
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
was ist wenn die "neue" Waffe nicht im system ist weil der käufer sie nicht registriert hat und ich als verkäufer/vorbesitzer keinen Kaufvertrag habe?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Überhaupt nichts, solange mit der Waffe nichts passiert. Sollte die Waffe irgendwo gefunden werden, wird man sich natürlich zuerst an dich wenden, aber rein rechtlich können Sie dir da garantiert nichts tun wenn du keinen Kaufvertrag hast, du verstößt damit ja gegen kein Gesetz. Wir bauen z.B.: seit 15 Jahren vollkommen problemlos ganze Häuser ohne einen schriftlichen Vertrag, das wird zum größten Teil mündlich nur vereinbart und fertig. Rein rechtlich braucht man nur für ein Grundstück einen schriftlichen Kaufvertrag.BigBen hat geschrieben:was ist wenn die "neue" Waffe nicht im system ist weil der käufer sie nicht registriert hat und ich als verkäufer/vorbesitzer keinen Kaufvertrag habe?
Einmal mussten wir jemanden klagen, der trotz mängelfreier Leistung nicht zahlen wollte, schriftlichen Auftrag/Vertrag gab es nicht. Es stand bei Gericht nie zur Diskussion, dass die Leistung überhaupt beauftragt wurde, das war konkludent, keine Firma baut ein Haus ohne Auftrag. Das Geld haben wir natürlich in der geforderten Höhe bekommen, auch wenn es sich vom Aufwand her nicht gelohnt hat.
Und jetzt will man mir ohne Rechtsgrundlage erzählen, ich bräuchte einen Kaufvertrag wenn ich eine Kat. C Waffe an eine berechtige Person verkaufe und muss dann noch zur Behörde fahren wenn die wissen wollen ob ich das Ding noch habe ? Das schau ich mir aber an, die kriegen telefonisch die Auskunft "An eine berechtigte Person verkauft" und fertig.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Di 5. Feb 2013, 16:59
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Kaufvertrag aufsetzen ist eine wohlgemeinte Empfehlung und nichts Anderes. Ist jedem Waffenbesitzer selber überlassen ob es ihm die Sache das Wert ist oder nicht.yoda hat geschrieben:Und jetzt will man mir ohne Rechtsgrundlage erzählen, ich bräuchte einen Kaufvertrag wenn ich eine Kat. C Waffe an eine berechtige Person verkaufe und muss dann noch zur Behörde fahren wenn die wissen wollen ob ich das Ding noch habe ? Das schau ich mir aber an, die kriegen telefonisch die Auskunft "An eine berechtigte Person verkauft" und fertig.
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Wird sie neu erfasst .. ist doch nicht so schlimm. Als Verkäufer will ich immer nur sicher gehen, dass die Waffe dann bei mir auch nicht mehr eingetragen ist, deshalb gebe ich immer freiwillig eine Kopie der Meldung dazu - damit hoffentlich auch nichts falsch geht bei der Besitzeränderung.BigBen hat geschrieben:was ist wenn die "neue" Waffe nicht im system ist weil der käufer sie nicht registriert hat und ich als verkäufer/vorbesitzer keinen Kaufvertrag habe?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Die Registrierungsdaten müsste man lt. Waffengesetz 1996 §34 (4) dem Käufer bekanntgeben, damit es nicht zu einer Doppelregistrierung kommt, weiß halt kaum jemand und manches wird dann auch einfach garnicht registriert.Promo hat geschrieben:Wird sie neu erfasst .. ist doch nicht so schlimm. Als Verkäufer will ich immer nur sicher gehen, dass die Waffe dann bei mir auch nicht mehr eingetragen ist, deshalb gebe ich immer freiwillig eine Kopie der Meldung dazu - damit hoffentlich auch nichts falsch geht bei der Besitzeränderung.BigBen hat geschrieben:was ist wenn die "neue" Waffe nicht im system ist weil der käufer sie nicht registriert hat und ich als verkäufer/vorbesitzer keinen Kaufvertrag habe?
"(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben."
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Ja dann hat er meine Registrierungsdaten, toll - bringt mir aber nichts, wenn der Käufer sie nicht registriert.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Deshalb ist jedem zu raten einen KV zu machen. Der tut einem Käufer auch nicht weh da er sowieso registrieren muss und die Gewährleistung kann man auch gleich ausschließen.BigBen hat geschrieben:Ja dann hat er meine Registrierungsdaten, toll - bringt mir aber nichts, wenn der Käufer sie nicht registriert.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Ich hab ja selbst keine Regestrierungsdaten.
Ich habe damals online Nachregestriert und mir nix ausgedruckt. Stand ja nirgends, dass das notwendig ist.
Ich habe damals online Nachregestriert und mir nix ausgedruckt. Stand ja nirgends, dass das notwendig ist.
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Es bringt halt nicht viel, wenn die Waffe irgendwo gefunden wird, wird man sich an dich wenden, du kannst dann relativ schnell schriftlich belegen die Waffe verkauft zu haben, das ist der einzige Vorteil. Wenn die Waffe aber z.B. bei einem Banküberfall verwendet und dort zurückgelassen wird und du der Einzige bist auf den das Ding registriert ist, haut dir so oder so die Cobra die Tür ein, da hilft dir der Kaufvertrag dann auch nicht viel.Incite hat geschrieben:Deshalb ist jedem zu raten einen KV zu machen. Der tut einem Käufer auch nicht weh da er sowieso registrieren muss und die Gewährleistung kann man auch gleich ausschließen.BigBen hat geschrieben:Ja dann hat er meine Registrierungsdaten, toll - bringt mir aber nichts, wenn der Käufer sie nicht registriert.
lg
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Naja ist dann aber schon ein Unterschied ob ich nach 1 Tag dank Kaufvertrag wieder rauskomm und keine Anklage erhoben wird..oder ob ich bis zum Prozess in U-Haft sitzen darf...
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Re: ZWR-Doppelmeldungen?
So blöd sind die auch nicht, wenn die weder Kleidung noch Beute finden, die Beschreibung net passt, oder wenn du an dem Tag ohnehin arbeiten warst passiert dir da genau so viel/wenig wie mit Kaufvertrag, abgesehen davon dass der äußerst unwahrscheinliche Fall mal eintreten müsste. Aber logisch, schaden tut es nicht einen Kaufvertrag zu haben.BigBen hat geschrieben:Naja ist dann aber schon ein Unterschied ob ich nach 1 Tag dank Kaufvertrag wieder rauskomm und keine Anklage erhoben wird..oder ob ich bis zum Prozess in U-Haft sitzen darf...
Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Das mit dem Überfall ist aber ein Extremfall. Bis jetzt wurde jede Waffe die ich mit KV verkauft habe bei mir wieder ausgetragen.
Sollte dies einmal nicht passieren würde oder besser gesagt werde ich mit dem KV bei meinem SA antanzen und um Richtigstellungen bitten ob nicht die Waffe von der anderen Behörde/Händler falsch eingetragen wurde oÄ. Von einer Nicht-Meldung gehe ich natürlich nicht aus
lg
Sollte dies einmal nicht passieren würde oder besser gesagt werde ich mit dem KV bei meinem SA antanzen und um Richtigstellungen bitten ob nicht die Waffe von der anderen Behörde/Händler falsch eingetragen wurde oÄ. Von einer Nicht-Meldung gehe ich natürlich nicht aus

lg
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Re: ZWR-Doppelmeldungen?
Gratulation, dann sind deine Waffen im rechtlichen Sinn nicht gemeldet, weil das Gesetz explizit dann von der Erfüllung der Meldepflicht spricht, sobald der Meldepflichtige die Meldung in den Händen hält.Hane hat geschrieben:Ich hab ja selbst keine Regestrierungsdaten.
Ich habe damals online Nachregestriert und mir nix ausgedruckt. Stand ja nirgends, dass das notwendig ist.
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Re: ZWR-Doppelmeldungen?
also soviel ich mich erinnern kann, ist in der Anleitung zur Nachregestrierung nix davon gestanden, dass man das ausdrucken muss. Ich brauch ja den Schmarren nicht, ich weiß eh was ich im Schrank stehen hab und die Rechnungen und Meldungen vom Waffenbuch des Büxxers hab ich auch noch.
Aber theoretisch müsste man ja jetzt wieder reinkommen, oder? Dann könnte ich die Meldungen ja ausdrucken.
Aber theoretisch müsste man ja jetzt wieder reinkommen, oder? Dann könnte ich die Meldungen ja ausdrucken.