BigBen hat geschrieben:was ist wenn die "neue" Waffe nicht im system ist weil der käufer sie nicht registriert hat und ich als verkäufer/vorbesitzer keinen Kaufvertrag habe?
Überhaupt nichts, solange mit der Waffe nichts passiert. Sollte die Waffe irgendwo gefunden werden, wird man sich natürlich zuerst an dich wenden, aber rein rechtlich können Sie dir da garantiert nichts tun wenn du keinen Kaufvertrag hast, du verstößt damit ja gegen kein Gesetz. Wir bauen z.B.: seit 15 Jahren vollkommen problemlos ganze Häuser ohne einen schriftlichen Vertrag, das wird zum größten Teil mündlich nur vereinbart und fertig. Rein rechtlich braucht man nur für ein Grundstück einen schriftlichen Kaufvertrag.
Einmal mussten wir jemanden klagen, der trotz mängelfreier Leistung nicht zahlen wollte, schriftlichen Auftrag/Vertrag gab es nicht. Es stand bei Gericht nie zur Diskussion, dass die Leistung überhaupt beauftragt wurde, das war konkludent, keine Firma baut ein Haus ohne Auftrag. Das Geld haben wir natürlich in der geforderten Höhe bekommen, auch wenn es sich vom Aufwand her nicht gelohnt hat.
Und jetzt will man mir ohne Rechtsgrundlage erzählen, ich bräuchte einen Kaufvertrag wenn ich eine Kat. C Waffe an eine berechtige Person verkaufe und muss dann noch zur Behörde fahren wenn die wissen wollen ob ich das Ding noch habe ? Das schau ich mir aber an, die kriegen telefonisch die Auskunft "An eine berechtigte Person verkauft" und fertig.