
Bald geht auch denn Toleranzromantiker und Realitätsverweigerer die Argumente aus.
Stellts euch vor die hätten diese zwei netten Männer aus'n Ostblock ''eignaht''


Also ich finde das ganz okay''Angezeigt auf freiem Fuss''



Ich bin so ein "Toleranzromantiker" und "Pikachu", aber bei solchen Sachen bin ich komplett auf eurer Seite. Dieses kriminelle Pack kann scheißen gehn, fette USA Strafen sind angebracht (außer Todesstrafe). Und auch das Selbstverteidigungsrecht in der eigenen Wohnung is ein WITZ. Grundsätzlich darf ich nur schießn, wenn der Einbrecher selbst eine Schusswaffe hat... ja dann darf ich nur schießn, wenns eh schon zu spät is. Immerhin steckt der Einbrecher seine Waffe net in einen schön versperrten Koffer sondern hat die schnell greifbarAlaskan hat geschrieben:Ja Ja die Wöd steht nimma laung![]()
Bald geht auch denn Toleranzromantiker und Realitätsverweigerer die Argumente aus.
Stellts euch vor die hätten diese zwei netten Männer aus'n Ostblock ''eignaht''......Menschenrechtler ,Nazi schimpfende Links Faschisten würden eine Demo abhalten...bevorzugt in Wien natürlich
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Also ich finde das ganz okay''Angezeigt auf freiem Fuss''![]()
...seids doch mal Tollerant herst!
Glaube ich dir nicht, denn du bist kein Killer! Heißt ja auch nicht umsonst: Schieße oder schieße nicht - Du wirst es immer bereuen.Dauerfeuer hat geschrieben:Also eines kann ich dir garantieren. Sollte jemals ein Einbrecher mir in meinen 4 waenden versuchen, was an zu tun, dann hab ich sicher keine Gewissensbisse, wenn ich mich wehreSteirer hat geschrieben:@ yoda
Außerdem müsste er damit leben 2 Menschen getötet zu haben. Rechtmäßig oder nicht - sicher kein Lercherlschaß!
Du darfst dich schon noch wehren wenn dein Leib und Leben in Gefahr ist. Welche Waffe du dazu verwendest ist komplett unerheblich, musst nicht zwingend auf Schraubenzieher wechseln wenn ein Einbrecher z.B. mit demselbigen auf dich einsticht.austria_fighter7 hat geschrieben:Und auch das Selbstverteidigungsrecht in der eigenen Wohnung is ein WITZ. Grundsätzlich darf ich nur schießn, wenn der Einbrecher selbst eine Schusswaffe hat...
naja, wenn ich aber in sein Bein schieße, während er mit nem Schraubenzieher auf mich losgehen will, möcht ich mir nicht vorstellen, wie mich die Justiz dann in der Luft zerreisstZev hat geschrieben:Du darfst dich schon noch wehren wenn dein Leib und Leben in Gefahr ist. Welche Waffe du dazu verwendest ist komplett unerheblich, musst nicht zwingend auf Schraubenzieher wechseln wenn ein Einbrecher z.B. mit demselbigen auf dich einsticht.austria_fighter7 hat geschrieben:Und auch das Selbstverteidigungsrecht in der eigenen Wohnung is ein WITZ. Grundsätzlich darf ich nur schießn, wenn der Einbrecher selbst eine Schusswaffe hat...