kemira hat geschrieben:Mir haben auch schon diensterfahrene Polizisten erklärt, schon ein volles Magazin (neben der Waffe im Tresor gelagert) würde zum Verlust der Zuverlässigkeit führen, weil ein volles Magazin rechtlich als geladene Waffe gelten würde, und ich dürfte, wenn ich eine Waffe zur Reinigung auseinandergenommen am Wohnzimmertisch liegen habe, niemandem die Haustür öffnen, weil dieser Jemand an der Haustür nach Betreten der Wohnräume dann ja Zugriff auf wesentliche Waffenteile erlangen könne.
bullshit
was zulaessig ist und was nicht steht in
- gesetzen
- verordnungen
- erlaessen
und hoechstgerichtlichen urteilen
alles anderen ist erlaubt
es koennen aber natuerlich auch gesetze mit reinspielen die a priori mit dem waffenrecht garnichts zu tun haben
das oben genannte szenario ist aber jedenfalls zulaessig
polizisten lesen vereinzelt offenbar auch mehr zeitungen als gesetztestexte ...