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Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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JJB
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Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von JJB » Sa 27. Feb 2016, 22:50

Guten Abend!

Wie sieht denn das aus, wenn ich von einem Kollegen seine Pistole mit nehme zum Waffenmeister?
Brauche ich da irgend ein Schreiben, dass ich seine Waffe mit habe zum Waffenmeister?

Falls ja, was muss da alles drin stehen?

Vielen Dank!

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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von gewo » Sa 27. Feb 2016, 22:51

JJB hat geschrieben:Guten Abend!
Wie sieht denn das aus, wenn ich von einem Kollegen seine Pistole mit nehme zum Waffenmeister?
Brauche ich da irgend ein Schreiben, dass ich seine Waffe mit habe zum Waffenmeister?
Falls ja, was muss da alles drin stehen?
Vielen Dank!


hast du einen platz frei auf deinem waffenrechtlichen dokument?
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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von JJB » Sa 27. Feb 2016, 22:56

Nein, habe ich nicht mehr.
Wusste nicht, dass dies von Bedeutung ist

gewo
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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von gewo » Sa 27. Feb 2016, 22:57

JJB hat geschrieben:Nein, habe ich nicht mehr.
Wusste nicht, dass dies von Bedeutung ist


ueber was habt ihr beim waffenfuehrerschein so geplaudert?`
autos?

;-)
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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von JJB » Sa 27. Feb 2016, 23:03

Das heißt also, ich darf nicht?

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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von gewo » Sa 27. Feb 2016, 23:07

JJB hat geschrieben:Das heißt also, ich darf nicht?


waffen haben keine mascherln

es ist zwar wesentlich WER fuer WELCHE waffe verantwortlich ist, also wer ihr eigentuemer ist
aber zb am transport ist es egal WELCHE waffe du (rechtmaessig) mithast

es ist nur wesentlich dass du nicht auf mehr als jene anzahl von waffen zugriff hast die in deiner WBK eingetragen sind

wenn du zwei waffen zuhause im safe hast und eine waffe des kollegen zum waffemnmeister mitnimmst hast du zugriff auf drei waffen

auch wenn zb eine waffe beim haedler liegt zur reparatur kannst du auf sie zugreifen
es ist ja deine waffe
kannst sie ja jederzeit abholen


moeglich waere das du dem kollegen eine waffe von dir mitbringst
ihr macht eine gegenseitige ueberlassung (schriftform ist vom vorteil aber nicht bedingung)
dann hat ER eine deiner waffen
und DU eine seiner waffen

damit ist die stueckzahl nicht ueberschritten
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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von JJB » Sa 27. Feb 2016, 23:12

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Er hat noch Plätze frei, somit werden wir dies nach Deinem Vorschlag auch so handhaben.

Vielen Dank!

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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen

Beitrag von gewo » Sa 27. Feb 2016, 23:52

JJB hat geschrieben:Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Er hat noch Plätze frei, somit werden wir dies nach Deinem Vorschlag auch so handhaben.
Vielen Dank!


guter plan

im falle irgendeiner art von kontrolle ist es aber auch wichtig dass du es genau so formulierst wie ihr es gemacht habt

ihr habt eure waffen GEGENSEITIG UEBERLASSEN
somit ueberschreitet keiner von euch seine stueckzahl

der begriff "AUSGEBORGT" oder fuer ihn "MITGENOMMEN" fuer sich wenn er mal wo in einem protokoll steht ist schaedlich

denn "ausgeborgt" oder "mitgenommen" beschreiben einen vorgang bei dem der besitzstand sich nicht geaendert hat

nur "GEGENSEITIG UEBERLASSEN" beschreibt richtig den vorgang der erfolgt ist und der es dir ermoeglicht die waffe zum angegebenen zweck mit zu haben
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