
Dadurch ist bei uns im Büro herzeigen und fummeln auch kein Problem (man kann jetzt denken was man will

mfg
Mir hat mal ein Richter gesagt "... lassen Sie sich nie auf einen Rechtsstreit ein. Niemand kann Ihnen sagen, welcher Richter wie entscheidet..."BigBen hat geschrieben:Ich hatte diesbezüglich hier im Forum schonmal eine Diskussion mit gewo diesbezüglich...sein Standpunkt ist, sofern im Dienstvertrag, Hausordnung etc. nicht explizit verboten, ist der Transport und die sichere Verwahrung am Arbeitsplatz waffen- und arbeitsrechtlich OK. Mein Standpunkt als Arbeitgeber ist, das ich das nicht unbedingt hinnehmen muss wenn Mitarbeiter ohne zu Fragen Waffen in der Firma verwahren und ich vor Gericht vermutlich recht kriegen würde.Dauerfeuer hat geschrieben:Eine Waffe mit in die firma nehmen, weil halt praktisch is, werden wohl die wenigsten Chefs ohne Konsequenzen einfach so hinnehmen.
Wie das jetzt wirklich ist kann dir glaub ich nur ein Richter sagen...aber allein wegen dem Betriebsklima wäre es vermutlich besser zumindest den Vorgesetzten vorher um Erlaubnis zu fragen als dann womöglich für böse Überraschungen zu sorgen falls wirklich wer draufkommt.
Fummeln im Büro immer super -> Vorausgesetzt man hat hübsche Kolleginnen... HAHAstrikeanywhere87 hat geschrieben:Da hab ich wieder mal Glück dass mein Chef leidenschaftlicher Jäger ist![]()
Dadurch ist bei uns im Büro herzeigen und fummeln auch kein Problem (man kann jetzt denken was man will)
mfg
ja kloar ...................reibs uns nur unter de nasn..........Da hab ich wieder mal Glück dass mein Chef leidenschaftlicher Jäger ist
Dadurch ist bei uns im Büro herzeigen und fummeln auch kein Problem (man kann jetzt denken was man will)
würd ich auch so sehen !Mein Standpunkt als Arbeitgeber ist, das ich das nicht unbedingt hinnehmen muss wenn Mitarbeiter ohne zu Fragen Waffen in der Firma verwahren
aber allein wegen dem Betriebsklima wäre es vermutlich besser zumindest den Vorgesetzten vorher um Erlaubnis zu fragen als dann womöglich für böse Überraschungen zu sorgen falls wirklich wer draufkommt.
Ich bin mir ziemlich sicher, eine Entlassung hält vor dem Arbeitsgericht nicht. Welche Begründung sollte da greifen?1patrick hat geschrieben:
Aber ich bin mir sicher des es bei uns ernsthafte Konsequenzen hätte, wenn bei einer Taschenschau eine Glock oder was auch immer auftauchen würde... Bin mir ziemlich sicher, dass dies eine Entlassung nach sich ziehen würde...
wennst in einer Fa. hackelst wo der werksschutz kontrolliert und du klärst das vorher net ab..............dann is da aber eh net zu helfen !Hane hat geschrieben:
Aber ich bin mir sicher des es bei uns ernsthafte Konsequenzen hätte, wenn bei einer Taschenschau eine Glock oder was auch immer auftauchen würde...
genau !.....solange es net ausdrücklich verboten is ?Ich bin mir ziemlich sicher, eine Entlassung hält vor dem Arbeitsgericht nicht. Welche Begründung sollte da greifen?
Als ob man in ÖSterreich dafür eine Begründung brauchen würde? Bei einer Fristlosen, ja aber bei einer normalen Entlassung braucht es wohl keine... Ist die Sache vom Chef ob er dich in der Firma will oder nicht... Er muss eine Entlassung ja nicht rechtfertigen...Hane hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher, eine Entlassung hält vor dem Arbeitsgericht nicht. Welche Begründung sollte da greifen?1patrick hat geschrieben:
Aber ich bin mir sicher des es bei uns ernsthafte Konsequenzen hätte, wenn bei einer Taschenschau eine Glock oder was auch immer auftauchen würde... Bin mir ziemlich sicher, dass dies eine Entlassung nach sich ziehen würde...
Bringt zwar dann auch nichts, wird man halt schlimmstenfalls gekündigt, glaub ich zwar auch nicht, aber Entlassung spielt es nicht.
Der Unterschied ist doch egal für des Beispiel... Aber es gibt wohl nicht viele Chefs die kein Problem mit dem "Lochstanzer" von Mitarbeitern in ihrer Firma hätten...IT Guy hat geschrieben:google bitte den Unterschied von Kündigung und Entlassung. Danach lies nochmal den Beitrag von Hane.
Im "Runderlass" steht ausdrücklich, dass die Verwahrung von Kat. B im Auto keinesfalls als sicher gelten kann. Wer es nicht glaubt oder denkt, dass er die Lösung gefunden hat, wie es doch geht - bitte ausprobieren. Es ist dasselbe mit denjenigen, die meinen, dass sie einen Lauf oder einen Verschluss im Hosensack/in der Jackentasche/sonstwo am Körper bei sich haben dürfen. Mangels Judikatur werden wir es erst dann genau wissen, wenn einmal einer erwischt wird. Bis dahin können wir im Ergebnis nur raten.Blaine hat geschrieben:soweit ich es jetzt in diversen quellen gelesen habe, reicht ein versperrtes auto nicht aus um waffen der kat B aufzubewahren
wie sieht es aber aus wenn ich in dem fahrzeug einen kleinen wertschutz tresor verbaut hab (fix verschraubt und nicht von außen sichtbar) ?
da muß dann genauso das ganze auto geklaut werden wie zuhause der tresor aus der wand gerissen werden muss...