gewo hat geschrieben:fuer "totes recht" halte ich es nicht
ich denke dass es da durchaus konkrete verfolgungshandlungen geben kann wenn da ein konkreter fall an die oeffentlichkeit kommt ...
ich sagte nicht "totes recht", nur zahnlos.
einen de-facto gebrauchsgegenstand der keinerlei kontrolle / abgabevoraussetzungen (abgesehen vom alter) bedarf so zu regelementieren wird immer eine theoretische regelung bleiben. ich gehe davon aus, dass die zahl der verfolgungen daraus dramatisch klein ist im vergleich zur zahl der übertretungen, wie da herinnen indirekt auch schon bestätigt wurde.
ich schätze mal das ist genauso wie mit der spekulationsfrist bei den aktien oder mit diversen "nebeneinkünften" die du bei deiner jahreserklärung nicht angibst und somit versteuerst. kontrollierbar sind nur die einkünfte aus kontrollierbarer quelle = ständiger dienstgeber. wobei das sicher öfter geahndet wird. wer alle steuern brav bezahlt, bezahlt jedenfalls zuviel, darauf ist das system gar nicht ausgelegt
man wäre auch geradezu versucht, es als "kavaliersdelikt" zu betrachten, wenn nicht just die verstöße gegen das WaffG wesentlich härtere konsequenzen für uns haben können als für ONU.
wie gesagt, die rechtliche lage ist denke ich eindeutig und nun muss sich jeder entscheiden....
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)