Maddin hat geschrieben:ehrlicherjoe hat geschrieben:https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679924/Skript_5.pdf
"Der EuGH stellte in einem Gutachten 1996 fest, dass hierfür zunächst eine primärrechtliche Grundlage
geschaffen werden müsse"
Da die EU nicht beitretten konnte ( weil nur einzelne Länder Beitreten können, keine Länder bunde) wurde ein Primärrecht in der EU geschaffen welches dies ermöglicht.
Somit ist es Inerhalb der EU ein Primärecht.
Inerhalb einzelner Länder sieht das anders aus, jedoch kommt dann wieder zu tragen dass EU Recht über nationalen Recht steht
Aber wie soll das EU Recht jetzt höher gewichtet sein als die EMRK ? Das geht ja gar nicht, kein EU-Recht kann die EMRK aushebeln. Darüber kann sich auch die EU nicht wegsetzen bei ihrer Gesetzgebung. Die sind ebenfalls an die Grundrechte der EMRK und der GRC gebunden. Und im Endeffekt entscheidet der VfGH oder der EGMR darüber.
Ausschließlich der EuGH kann die Gültigkeit unionsrechtlicher Rechtsvorschriften prüfen, dem VfGH steht das nicht zu.
EGMR hier auch nicht, nur EuGH.
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