Jedenfalls hab ich mir eine kleine Liste zusammengestellt mit den wichtigsten Punkten bezüglich des Wisches auf den sich die Innen und Justizminister geeinigt haben:
- Medizinische Untersuchungen / Psychotest mind. alle 5 Jahre erneuern lassen
- aufrollen des derzeit gültigen Rechts alle paar Jahre (ca 5) um auf Veränderungen reagieren zu können (siehe 3D-Drucker)
- Onlinekäufe sind noch immer machbar, müssen aber von einem Händler, oder einer anderen authorisierten Person, mittels einer "face to face" Übergabe abgewickelt werden
- Mindestalter auf 18 jahre heruntergesetzt (mit Elterneinwilligung sogar drunter)
- als "good cause" (Rechtfertigung) gelten nurnoch Jagd und Sportschießen
- gemeinsame Lagerung von Waffe und Munition nur in einem Safe möglich (ohne Safe = getrennte Lagerung!)
- spezielle Makierung von Schusswaffen um besser Nachvollziehen zu können "Wer, Was , Wann, Wo, ..."
- "essential parts" (relevante Teile): Gehhäuse, Lauf, Verschluss, Schlitten und Trommel
- "high capacity" Magazine sind verboten **
- Führen unterliegt den nationalen Gesetzen
- Schweiz, Island, ... werden die neuen Gesetze wsl auch übernehmen müssen
Änderungen bei den Kategorien:
Kat. A
- auf halbauto umgebaute ex-vollauto Waffen
- Halbautomaten, die entweder mehr 21 Schuss hintereinander (Kurzwaffen), oder 11 für Langwaffen, abgeben können
- Langwaffen die sich auf unter 60cm verkürzen lassen
- "High capacity mags" (21+ für KW und 11+ für LW)
- kurze (< 60cm) Repetierer
- kurze "einschüssige * " Zentralfeuerwaffen
- Randfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge < 28cm
- halbautomatische Randfeuerwaffen mit 3+ Schussabgabe ohne nachzuladen
- halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit 3+, aber weniger als 12, Schussabgabe ohne nachzuladen
- Flinten (egal ob Halbauto oder Repetierer) mit einer Lauflänge unter 60cm
- Halbautomaten die wie Vollautomaten ("militärisch") aussehen
- Repetierer
- "eischüssige * " Langwaffen mit gezogenem Lauf
- Halbautomaten die weder A, noch B sind (Browning Auto 5 mit 3er Magazin z.B.)
- "eischüssige * " Randfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge > 28cm
- Signal-, Schreckschuss-, Salut- und Dekowaffen
- "eischüssige * " Langwaffen mit glatten Lauf (diese werden erst erfasst NACHDEM das neue Gesetz in kraft tritt!)
Ich hoffe ich habe nix vergessen.
LG