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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Mo 12. Sep 2016, 17:25

rubylaser694 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Was willst du mit dem Link jetzt genau sagen ? Die Vorschläge stammen von November 2015 wenn ich das richtig sehen, also nichts neues.
Das es um die Richtlinie geht und nicht um eine Verordnung!
weiss ned ...

es stimmt, es WAR BISHER eine richtline
die wieder evaluiert werden sollte

was sie jetzt wird

und jetzt soll daraus eine "regulation" (=verordnung) werden

liest sich fuer mich halt so ...

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_en.htm" onclick="window.open(this.href);return false;

auch die bereits gelaufene sache mit der deaktivierung von dekos war eine EU-verordnung soweit ich weiss, keine richtline ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Mo 12. Sep 2016, 17:27

Für mich liest sich das nicht so...sondern dass es primär um Anpassungen der bestehenden Richtlinie geht...
The Commission has today tabled proposals to amend the EU Firearms Directive...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rubylaser694 » Mo 12. Sep 2016, 18:54

gewo hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Was willst du mit dem Link jetzt genau sagen ? Die Vorschläge stammen von November 2015 wenn ich das richtig sehen, also nichts neues.
Das es um die Richtlinie geht und nicht um eine Verordnung!
weiss ned ...

es stimmt, es WAR BISHER eine richtline
die wieder evaluiert werden sollte

was sie jetzt wird

und jetzt soll daraus eine "regulation" (=verordnung) werden

liest sich fuer mich halt so ...

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_en.htm" onclick="window.open(this.href);return false;

auch die bereits gelaufene sache mit der deaktivierung von dekos war eine EU-verordnung soweit ich weiss, keine richtline ...
An Implementing Regulation on common minimum standards for deactivation of firearms
Ja, das mit den neuen Deaktivierungsregeln war eine Verordnung, die ist ja schon da. Das lief aber extra nebenher.
COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2015/2403 of 15 December 2015
establishing common guidelines on deactivation standards and techniques for ensuring that deactivated firearms are rendered irreversibly inoperable
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 062.01.ENG" onclick="window.open(this.href);return false;

Den ganzen restlichen Müll werden die in die Richtlinienänderung reinpacken und auf so manche Verordnungen verweisen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hailwood » Mo 12. Sep 2016, 20:52

Für mich liest sich das Ganze so.

Das was jetzt im Trilog verhandelt wird ist eine Directive=Richtlinie was bedeutet daß den Mitgliedsstaaten Freiheiten bei der Umsetzung bleiben. Ist auch auf jedem Papier von der EU welches ich bis jetzt gelesen habe sowohl auf Deutsch also auch auf Englisch so formuliert gewesen.

Die Regulation=Verordung zu Deaktivierung ist gleich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo gekommen da es im Osten anscheinend Nachholbedarf bei den Standarts zur Deaktivierung gegeben hat.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mo 12. Sep 2016, 22:00

Aber war die "Deko-VO" nicht eine Durchführungs-VO der Kommission ? Die ging doch ohne Abstimmung raus oder hab ich da im Herbst was verpassst ? Wenn ja dann korrigiert mich bitte.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hailwood » Mo 12. Sep 2016, 22:58

So ich habe wieder einmal vor ein paar Tagen ein Mail verfasst, und habe dieses an die österreichischen MEPs geschickt. Bis jetzt hat mir nur, wie so oft in dieser gesamten Geschichte Othmar Karas geantwortet, und das sehr ausführlich.

Sehr geehrter Herr DI XXXXX,



Im Namen der ÖVP-Delegation des Europäischen Parlaments darf ich mich bei Ihren für Ihre E-Mail sowie den Hinweis auf den Presseartikel bedanken. Als Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, in dem die Novellierung der Waffenrichtlinie behandelt wird, darf ich Ihr Anliegen beantworten.



Ich kann verstehen, dass der Kommissionsvorschlag zur Novellierung der Waffenrichtlinie sehr kontrovers wahrgenommen worden ist. Die Waffenrechtlinie selbst existiert bereits seit 1991 und wurde 2008 erstmals novelliert. Sie stellt die Grundlage für das österreichische Waffengesetz von 1996 dar, das von 2000 bis 2015 mehrfach in Österreich adaptiert worden ist.



Was ist nun der Stand der Dinge? Die Kommission selber hat diesen Vorschlag zur Novellierung der Waffenrichtlinie im November 2015 veröffentlicht. Eine Überarbeitung dieser Richtlinie war bereits im April 2015 vorgesehen. Auch der sich mit der Waffenrichtlinie befassende Ausschuss im Europäischen Parlament war mit dem ersten Entwurf des Kommissionsvorschlags zur Novellierung der Waffenrichtlinie nicht zufrieden und hat diesen dementsprechend maßgeblich modifiziert, damit Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen und Waffensammler weiterhin Zugang zu ihren legal erworbenen Waffen haben können. Es sind uns alle bekannten österreichischen Forderungen aus verschiedenen Verbänden in die Abänderungsanträge eingeflossen. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag, der zu berechtigten Sorgen bei Waffenbesitzern, Jägern, Sportschützen und Waffensammlern geführt hat, ist somit in dieser Form vom Tisch.



Lassen Sie mich bitte einige der vorgenommenen Änderungsvorschläge des zuständigen Parlamentsausschusses hierzu näher erläutern.



· Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah eine Begrenzung der Feuerwaffengenehmigung auf 5 Jahre vor. Genau diesen Vorschlag haben wir in dieser Form abgelehnt und stattdessen vorgeschlagen, dass die Waffengenehmigung weiter aktuell bleiben kann, sofern Mitgliedsstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen. Für Österreich ändert sich durch diese Bestimmung nichts, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt spätestens alle fünf Jahre die zuständige Genehmigungsbehörde eine Überprüfung der Verlässlichkeit durchführt.



· Der Kommissionsvorschlag sah zudem einen standardisierten medizinischen Test vor. Der Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments hingegen betont, dass eine Überprüfung relevanter medizinischer und psychologischer Eignungstests in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen stattfinden soll. Auch mit dieser Änderung ist der österreichische Gesetzgeber an keine Veränderungen an den derzeitigen psychologischen Eignungstest gebunden.



· Auch Waffensammler, die zuvor im Kommissionsvorschlag nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, finden nun durch den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments Erwähnung. Diese dürfen laut unserem Vorschlag nun auch weiterhin über Kategorie A Feuerwaffen verfügen, sofern ihre Aufbewahrung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt. Keinerlei Beschränkungen für Waffensammler liegen bei ausreichend deaktivierten Feuerwaffen vor.



· Halbautomatische zivile Feuerwaffen wären unter dem Kommissionsvorschlag als Waffen der Kategorie A eingestuft worden, was in der Tat für Jäger und Sportschützen zu Problemen geführt hätte. Der Vorschlag der Kommission sah vor halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten. Dieses etwaige Verbot ist durch die Intervention des Europäischen Parlaments nun abgehackt.



· Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Feuerwaffen umgebaut worden sind sowie halbautomatische Feuerwaffen, die auf eine Größe von 60cm verkleinert werden können oder über eine Munitionskapazität von über 21 Schuss und eine dazugehörigen Ladevorrichtung von über 20 Schuss verfügen, fallen in die Kategorie A. Allerdings sieht auch für diese Fälle die abgeänderte Version des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments vor, dass Mitgliedsstaaten Sportschützen hier Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen.



Wie Sie richtig erwähnt haben wurde letzte Woche im zuständigen Ausschuss beschlossen Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission zu beginnen. Dies ist ein häufig angewandtes Verfahren, das nach der ersten Lesung eines Legislativvorschlags der Kommission initiiert werden kann. Bei Trilogverhandlungen geht es nicht darum Verhandlungen heimlich abzuhalten, sondern zu einer Übereinkunft zu kommen, da die Position des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union bekannt ist. Die Kommission wurde von Frau Ford dazu aufgefordert vor Beginn der Trilogverhandlungen noch alle notwendigen Unterlagen und Statistiken bereitzustellen. Das Ergebnis der Trilogverhandlungen muss dann anschließend aber noch in aller Transparenz im Europäischen Parlament standhalten. Wenn das Verhandlungsergebnis im Parlament keine Mehrheit findet, dann wird es auch nicht verabschiedet werden.


Die Überarbeitung der Waffenrichtlinie soll hier ansetzen und einen Beitrag zur Sicherheit leisten, indem die Deaktivierung von Feuerwaffen sichergestellt werden soll, und indem Schreckschuss-, Signal- und Signalwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten nicht in Feuerwaffen umgebaut werden können sollen. Hierfür werden in Zusammenarbeit mit Sachverständigen technische Spezifikationen ausgearbeitet, die eine Reaktivierung oder einen Umbau massiv erschweren sollen.



Sie haben in diesem Zusammenhang auch Herrn Bernstein vom BKA Deutschland erwähnt sowie, dass es keinen Zusammenhang zwischen Terrorismus und legalem Waffenbesitz gibt. Ich möchte Sie gerne auf einen Evaluationsbericht zur Waffenrichtlinie aufmerksam machen, der die Problematik des Umbaus von Gas-Alarmwaffen sowie die Reaktivierung von Feuerwaffen thematisiert und dies mit polizeilichen Erkenntnissen dokumentiert. Sie können den Bericht in PDF-Form online in englischer Sprache aufrufen: https://www.sipri.org/sites/default/fil ... inal-1.pdf Auf den Seiten 44 bis 49 wird dieses Problem ausführlich thematisiert. In Österreich sind solche Fälle nicht bekannt. In 16 anderen EU-Mitgliedsstaaten sind derartige Fälle dokumentiert worden. Die Überarbeitung der Richtlinie soll somit sicherstellen, dass sämtliche relevante Informationen zu Feuerwaffen und essenziellen Einzelteilen gesammelt werden, was den staatlichen Behörden eine Nachverfolgung von Feuerwaffen und Einzelteilen ermöglichen und in Kombination mit den neuen Bestimmungen zur Deaktivierung von Feuerwaffen einen Umbau deutlich erschweren soll. In der Hinsicht trägt die Überarbeitung der Waffenrichtlinien zu einem Mehrwert bei, ohne dabei das österreichische Waffengesetz für legale Waffenbesitz zu verschärfen.

Es war der Fraktion der Europäischen Volkspartei ein sehr großes Anliegen die Sorgen von Bürgern, die an uns herangetreten sind, ernst zu nehmen und in den Kommissionsvorschlag einfließen zu lassen.



Auf meiner Internetseite und mittels meines Newsletters informiere ich regelmäßig zu den aktuellen Entwicklungen zur Waffenrichtlinie. Die Internetseite finden Sie unter http://www.othmar-karas.at" onclick="window.open(this.href);return false;. Sie können weitere Informationen auch auf meiner Facebookseite oder über meinen Twitteraccount finden. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie auch meinen Sondernewsletter, wo ich im Detail über die Verhandlungen und Änderungsanträge zu der Waffenrichtlinie berichte.



Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein konnte und würde mich freuen, mit Ihnen weiterhin in Kontakt zu bleiben.



Mit den besten Grüßen,

Othmar Karas

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Di 13. Sep 2016, 07:49

Gut dann hätt mas jetzt schwarz auf weiss... es wird eine allgemeine Magazinbeschränkung auf 20 Schuss geben. Es besteht "natürlich" die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen zu erteilen... :headslap: wieviele das sein werden könn ma uns ja denken... wer sich gleich beschwert und schon Mags besitzt wird sie bekommen, alle anderen schaun durch die Finger... da kann er noch so geschwulstig daherschreiben... Die Salami ist wieder ein Stück kürzer geworden.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Di 13. Sep 2016, 07:53

Beschlossen ist noch garnichts, die Magazinbeschränkung kann z.B. immer noch durch das Parlament abgelehnt werden - was aber eher unwahrscheinlich ist. Fakt ist aber auch, dass der Karas mittlerweile in den Bereichen TTIP, CETA usw. sein wahres Gesicht gezeigt hast und jetzt klar ist wessen Interessen er verfolgt.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Di 13. Sep 2016, 08:11

Also, wie Ben bereits sagte, beschlossen ist nichts. Soviel ist sicher.

Von Bedeutung wird jetzt sein, ob das, was Vicky beim letzten IMCO Meeting und der Vorab-Abstimmung über die Eröffnung des Trilogs relativ klar hat druchblicken lassen, auch wirklich durchgezogen wird:
>>Ohne die bei der Kommission angeforderte Infos keine Eröffnung des Trilogs<<

Ich hoffe, Vicky hat auch die E*** das so durchzuziehen. Denn bisher wurde auf Anfragen von der Kommission wie folgt geantwortet (ich schätze mal ins Blaue):
85% gar nix (unbeantwortet)
14% BS und Lügen (http://firearms-united.com/tag/elzbieta-bienkowska/" onclick="window.open(this.href);return false;)
1% Wahrheit (http://prolegal.de/wp-content/uploads/2 ... gerous.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;)

Was ich hoffe: Die Kommission macht genauso weiter wie bisher, liefert nicht das, was die MEPs haben wollen und der ganze Prozess versumpft.
Was ich glaube: Man wird trotzdem mim Trilog beginnen und sich argumentativ da irgendwie herauswinden.

Wer's noch nicht gemacht hat: Vicky schreiben! MEPs informieren ist gut, aber die Verhandlungsführerin vom IMCO im anstehenden Trilog zu informieren und zu bestärken, bei einer harten Linie zu bleiben, wenn die Kommission nicht liefert, ist m.E. aktuell zielführender. Denn seien wir ehrlich. Einige MEPs werden dagegenstimmen und unseren Respekt ernten, aber die allermeisten werden gemäß Fraktionslinie abstimmen und sich keine weiteren Gedanken mehr über das Amendment zur Direktive machen, denn die Ausschüsse haben ja dann schon eh alles ausverhandelt...

Ich hoffe ja irgendwie noch auf die Slowaken (und ggf. die Malteser) als Ratsverantwortliche im Trilog ... aber diese Hoffnung ist nicht wirklich begründet, wenn man sich den damaligen Ratsbeschluss so anschaut.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bdave » Di 13. Sep 2016, 09:38

Weiß jemand wie dann die parlamentarische Abstimmung über die Richtlinie aufgebaut ist? Heißts da einfach Richtlinie Ja, Nein, Bitte nicht mitstimmen wir haben zu viele Stimmen?
Oder können die MEPs auch über Teilbereiche aus der Richtlinie abstimmen?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Di 13. Sep 2016, 09:42

Ich glaub im Parlament kann nur über einen konkreten Richtlinien-Vorschlag als Ganzes abgestimmt werden...sonst würde sowas ja nie zu einem Ende kommen und deshalb gibt es ja die ganzen Ausschüsse, Beratungsrunden, Trialog usw. im Vorfeld.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bdave » Di 13. Sep 2016, 10:24

Ja das hab ich eh befürchtet. Da werden aber viele MEPs wsl. schwer zu überzeugen sein, gegen die Richtlinie zu stimmen. Sind doch sooo viele positive und wichtige Maßnahmen drin :whistle:

Da muss man dann halt auch Opfer bringen, wie zB. die high capacity Magazine, die eh nur Massenmörder brauchen.

Ich werd natürlich auch wieder mehrmals Mails an alle MEPs raushauen, falls das Ding dann aber wirklich zur Abstimmung kommt, wird es denk ich trotzdem knapp für uns werden.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rubylaser694 » Di 13. Sep 2016, 10:32

Maddin hat geschrieben:Aber war die "Deko-VO" nicht eine Durchführungs-VO der Kommission ? Die ging doch ohne Abstimmung raus oder hab ich da im Herbst was verpassst ? Wenn ja dann korrigiert mich bitte.
Das war anscheinend ein Erlass der EU Kommsission auf Grund von Verträgen!
Hier der Werdegang der Verordnung!
Miscellaneous information
•Author: Europäische Kommission
•Form: Durchführungsverordnung
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (1), insbesondere auf Anhang I Abschnitt III zweiter Absatz,
in Erwägung nachstehender Gründe:

"blabla punkt 1 bis 13"

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32015R2403" onclick="window.open(this.href);return false;

Aus Wikipedia...
Durchführungsrechtsakte
Im Prinzip sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, für die Durchführung von Gesetzgebungsakten entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Nach Art. 291 AEUV kann die Kommission oder in Sonderfällen der Rat ermächtigt werden, Durchführungsrechtsakte zu erlassen

Rechtsakte aufgrund der Verträge
Neben den genannten Verfahren gibt es weitere Rechtsakte ohne Gesetzgebungscharakter, die die Organe der Europäischen Union jeweils nach Maßgabe der in den Verträgen vorgesehenen Regelungen treffen. Neben den Gesetzgebungsorganen Rat und Parlament können solche Rechtsakte auch von anderen Institutionen, etwa der Europäischen Kommission oder der Europäischen Zentralbank, erlassen werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetz ... rechtsakte" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Di 13. Sep 2016, 11:09

BigBen hat geschrieben:Ich glaub im Parlament kann nur über einen konkreten Richtlinien-Vorschlag als Ganzes abgestimmt werden...sonst würde sowas ja nie zu einem Ende kommen und deshalb gibt es ja die ganzen Ausschüsse, Beratungsrunden, Trialog usw. im Vorfeld.
Sehe ich auch so.

Eine Zusammenfassung über den Gesetzgebungsprozess zusammengestellt von FU/GRA ... wenn man mehr nachlesen möchte:
https://firearms-united.com/wp-content/ ... e-June.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Bdave hat geschrieben:Ich werd natürlich auch wieder mehrmals Mails an alle MEPs raushauen, falls das Ding dann aber wirklich zur Abstimmung kommt, wird es denk ich trotzdem knapp für uns werden.
Die haben da schon zu viel "Arbeit" investiert ... es wird zur Abstimmung kommen ... früher oder später ... und ich befürchte, dass im Trilog die Sache noch schlechter für uns gedreht wird. Mit jeder Runde von "Kompromissen" wird's schlimmer für uns. :evil:
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von diver99 » Di 13. Sep 2016, 11:18

Trotz der ganzen Schwarzmalerei, die hier schon wieder betrieben wird: ich bin der Meinung, dass die Stimmung innerhalb der EU momentan FÜR uns spricht.
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