So ich habe wieder einmal vor ein paar Tagen ein Mail verfasst, und habe dieses an die österreichischen MEPs geschickt. Bis jetzt hat mir nur, wie so oft in dieser gesamten Geschichte Othmar Karas geantwortet, und das sehr ausführlich.
Sehr geehrter Herr DI XXXXX,
Im Namen der ÖVP-Delegation des Europäischen Parlaments darf ich mich bei Ihren für Ihre E-Mail sowie den Hinweis auf den Presseartikel bedanken. Als Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, in dem die Novellierung der Waffenrichtlinie behandelt wird, darf ich Ihr Anliegen beantworten.
Ich kann verstehen, dass der Kommissionsvorschlag zur Novellierung der Waffenrichtlinie sehr kontrovers wahrgenommen worden ist. Die Waffenrechtlinie selbst existiert bereits seit 1991 und wurde 2008 erstmals novelliert. Sie stellt die Grundlage für das österreichische Waffengesetz von 1996 dar, das von 2000 bis 2015 mehrfach in Österreich adaptiert worden ist.
Was ist nun der Stand der Dinge? Die Kommission selber hat diesen Vorschlag zur Novellierung der Waffenrichtlinie im November 2015 veröffentlicht. Eine Überarbeitung dieser Richtlinie war bereits im April 2015 vorgesehen. Auch der sich mit der Waffenrichtlinie befassende Ausschuss im Europäischen Parlament war mit dem ersten Entwurf des Kommissionsvorschlags zur Novellierung der Waffenrichtlinie nicht zufrieden und hat diesen dementsprechend maßgeblich modifiziert, damit Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen und Waffensammler weiterhin Zugang zu ihren legal erworbenen Waffen haben können. Es sind uns alle bekannten österreichischen Forderungen aus verschiedenen Verbänden in die Abänderungsanträge eingeflossen. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag, der zu berechtigten Sorgen bei Waffenbesitzern, Jägern, Sportschützen und Waffensammlern geführt hat, ist somit in dieser Form vom Tisch.
Lassen Sie mich bitte einige der vorgenommenen Änderungsvorschläge des zuständigen Parlamentsausschusses hierzu näher erläutern.
· Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah eine Begrenzung der Feuerwaffengenehmigung auf 5 Jahre vor. Genau diesen Vorschlag haben wir in dieser Form abgelehnt und stattdessen vorgeschlagen, dass die Waffengenehmigung weiter aktuell bleiben kann, sofern Mitgliedsstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen. Für Österreich ändert sich durch diese Bestimmung nichts, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt spätestens alle fünf Jahre die zuständige Genehmigungsbehörde eine Überprüfung der Verlässlichkeit durchführt.
· Der Kommissionsvorschlag sah zudem einen standardisierten medizinischen Test vor. Der Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments hingegen betont, dass eine Überprüfung relevanter medizinischer und psychologischer Eignungstests in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen stattfinden soll. Auch mit dieser Änderung ist der österreichische Gesetzgeber an keine Veränderungen an den derzeitigen psychologischen Eignungstest gebunden.
· Auch Waffensammler, die zuvor im Kommissionsvorschlag nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, finden nun durch den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments Erwähnung. Diese dürfen laut unserem Vorschlag nun auch weiterhin über Kategorie A Feuerwaffen verfügen, sofern ihre Aufbewahrung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt. Keinerlei Beschränkungen für Waffensammler liegen bei ausreichend deaktivierten Feuerwaffen vor.
· Halbautomatische zivile Feuerwaffen wären unter dem Kommissionsvorschlag als Waffen der Kategorie A eingestuft worden, was in der Tat für Jäger und Sportschützen zu Problemen geführt hätte. Der Vorschlag der Kommission sah vor halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten. Dieses etwaige Verbot ist durch die Intervention des Europäischen Parlaments nun abgehackt.
· Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Feuerwaffen umgebaut worden sind sowie halbautomatische Feuerwaffen, die auf eine Größe von 60cm verkleinert werden können oder über eine Munitionskapazität von über 21 Schuss und eine dazugehörigen Ladevorrichtung von über 20 Schuss verfügen, fallen in die Kategorie A. Allerdings sieht auch für diese Fälle die abgeänderte Version des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments vor, dass Mitgliedsstaaten Sportschützen hier Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen.
Wie Sie richtig erwähnt haben wurde letzte Woche im zuständigen Ausschuss beschlossen Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission zu beginnen. Dies ist ein häufig angewandtes Verfahren, das nach der ersten Lesung eines Legislativvorschlags der Kommission initiiert werden kann. Bei Trilogverhandlungen geht es nicht darum Verhandlungen heimlich abzuhalten, sondern zu einer Übereinkunft zu kommen, da die Position des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union bekannt ist. Die Kommission wurde von Frau Ford dazu aufgefordert vor Beginn der Trilogverhandlungen noch alle notwendigen Unterlagen und Statistiken bereitzustellen. Das Ergebnis der Trilogverhandlungen muss dann anschließend aber noch in aller Transparenz im Europäischen Parlament standhalten. Wenn das Verhandlungsergebnis im Parlament keine Mehrheit findet, dann wird es auch nicht verabschiedet werden.
Die Überarbeitung der Waffenrichtlinie soll hier ansetzen und einen Beitrag zur Sicherheit leisten, indem die Deaktivierung von Feuerwaffen sichergestellt werden soll, und indem Schreckschuss-, Signal- und Signalwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten nicht in Feuerwaffen umgebaut werden können sollen. Hierfür werden in Zusammenarbeit mit Sachverständigen technische Spezifikationen ausgearbeitet, die eine Reaktivierung oder einen Umbau massiv erschweren sollen.
Sie haben in diesem Zusammenhang auch Herrn Bernstein vom BKA Deutschland erwähnt sowie, dass es keinen Zusammenhang zwischen Terrorismus und legalem Waffenbesitz gibt. Ich möchte Sie gerne auf einen Evaluationsbericht zur Waffenrichtlinie aufmerksam machen, der die Problematik des Umbaus von Gas-Alarmwaffen sowie die Reaktivierung von Feuerwaffen thematisiert und dies mit polizeilichen Erkenntnissen dokumentiert. Sie können den Bericht in PDF-Form online in englischer Sprache aufrufen:
https://www.sipri.org/sites/default/fil ... inal-1.pdf Auf den Seiten 44 bis 49 wird dieses Problem ausführlich thematisiert. In Österreich sind solche Fälle nicht bekannt. In 16 anderen EU-Mitgliedsstaaten sind derartige Fälle dokumentiert worden. Die Überarbeitung der Richtlinie soll somit sicherstellen, dass sämtliche relevante Informationen zu Feuerwaffen und essenziellen Einzelteilen gesammelt werden, was den staatlichen Behörden eine Nachverfolgung von Feuerwaffen und Einzelteilen ermöglichen und in Kombination mit den neuen Bestimmungen zur Deaktivierung von Feuerwaffen einen Umbau deutlich erschweren soll. In der Hinsicht trägt die Überarbeitung der Waffenrichtlinien zu einem Mehrwert bei, ohne dabei das österreichische Waffengesetz für legale Waffenbesitz zu verschärfen.
Es war der Fraktion der Europäischen Volkspartei ein sehr großes Anliegen die Sorgen von Bürgern, die an uns herangetreten sind, ernst zu nehmen und in den Kommissionsvorschlag einfließen zu lassen.
Auf meiner Internetseite und mittels meines Newsletters informiere ich regelmäßig zu den aktuellen Entwicklungen zur Waffenrichtlinie. Die Internetseite finden Sie unter
http://www.othmar-karas.at" onclick="window.open(this.href);return false;. Sie können weitere Informationen auch auf meiner Facebookseite oder über meinen Twitteraccount finden. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie auch meinen Sondernewsletter, wo ich im Detail über die Verhandlungen und Änderungsanträge zu der Waffenrichtlinie berichte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein konnte und würde mich freuen, mit Ihnen weiterhin in Kontakt zu bleiben.
Mit den besten Grüßen,
Othmar Karas