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WBK erweitern in Wien

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von masterman04 » Mo 3. Okt 2016, 22:16

Wollte mal fragen, in welchen Abständen ihr so eine zusätzliche Erweiterung (nach der ersten Erweiterung) gemacht habt?
Habe im August meine letzte Erweiterung nach ca 1,5 Jahren ab der letzten Ausstellung gemacht und hab schon wieder Platzmangel :(

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Lagavulin » Do 6. Okt 2016, 09:12

Erste Erweiterung von 2 auf 4 nach §23/2b nach deutlich mehr als 2 Jahrzehnten 2014. Erweiterung auf Zubehör 2015, Erweiterung von 4 auf 7 nach §23/2 jetzt im September nach insgesamt 6 Werktagen (bis ich den Anruf bekommen hab, dass ich die Gebühr einzahlen soll weil mein Antrag genehmigt wurde). Ja, in Wien.
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Freezinger » Do 6. Okt 2016, 09:29

Der Glöckner hat geschrieben:Erste Erweiterung von 2 auf 4 nach §23/2b nach deutlich mehr als 2 Jahrzehnten 2014. Erweiterung auf Zubehör 2015, Erweiterung von 4 auf 7 nach §23/2 jetzt im September nach insgesamt 6 Werktagen (bis ich den Anruf bekommen hab, dass ich die Gebühr einzahlen soll weil mein Antrag genehmigt wurde). Ja, in Wien.


Was hast du alles vorlegen müssen (Ergebnislisten, Vereins-schreiben usw ...), um den Antrag auf 7 Plätze stellen zu können?

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Freezinger » Do 6. Okt 2016, 09:34

Masi hat geschrieben:meine Erweiterung ist auch durch

folgenden Weg habe ich eingeschlagen

9 Ergebnislisten
2 Vereinsbestätigungen
2 Empfehlungsschreiben
Schiessbuch
und natürlich Begründungsschreiben welche Waffe für was benötigt wird

WBK Erstantrag war im Oktober 2015, und erweitert habe ich auf 5 Plätze im April 16, das ganze in Wien, eigentlich war alles easy und sie waren sehr nett


Bez. Schießbuch, waren die Einträge in Schießbuch auch von Schießaufsicht bestätigt?

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Lagavulin » Do 6. Okt 2016, 12:27

Freezinger hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:Erste Erweiterung von 2 auf 4 nach §23/2b nach deutlich mehr als 2 Jahrzehnten 2014. Erweiterung auf Zubehör 2015, Erweiterung von 4 auf 7 nach §23/2 jetzt im September nach insgesamt 6 Werktagen (bis ich den Anruf bekommen hab, dass ich die Gebühr einzahlen soll weil mein Antrag genehmigt wurde). Ja, in Wien.


Was hast du alles vorlegen müssen (Ergebnislisten, Vereins-schreiben usw ...), um den Antrag auf 7 Plätze stellen zu können?


[*] Ein ausführlich formuliertes Antragsschreiben meinerseits (beschrieben, welche Bewerbe mit welcher Waffe geschossen werden und warum).
[*] Dazu passende Ergebnislisten der eigenen Waffen. GK-Präzi, KK-Präzi, Bewerbsergebnislisten von div. dynamischen Bewerben, Listen von Bewerben für Waffen mit Plastikrahmen, u.a.m. Insgesamt 5, 6 Dutzend aus den letzten 12 Monaten.
[*] Beschrieben welche Waffen für welche Bewerbsarten bei welchen Vereinsbewerben benötigt würden. Ich hatte keine Ergebnislisten mit Leihwaffen, weil der Verein keine Leihwaffen hat, was er auch bestätigte.
[*] Ein Schreiben des Vereins, welches mein Schreiben inhaltlich bestätigt und das Ansuchen somit quasi unterstützt.
[*] Wichtig: Fotos des/der Safes. Das bezieht sich auf den Schluss des Absatzes des §23/2 WaffG "...und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat."). Mit Angabe der Maße, des Gewichtes, ob verschraubt, Scharniere außen- oder inneliegend, einfach, doppelt oder mehrfachverriegelnd, Art des Schlosses, etc.

Letztlich muss meiner Meinung nach glaubhaft vermittelt werden, dass man dem Schießsport ernsthaft nachgeht und kein Waffennarr ist, wie es uns von verschiedenen Strömungen gerne nachgesagt wird. Den Antrag zu schreiben bedeutet ja auch eigenen Aufwand und dem sollte man sich schon ausführlich widmen. Platzierungen in den Listen im vorderen Drittel oder Viertel sind dem positiven Ausgang des Antrags sicher zuträglich - ein Vereinskollege wurde bei 4 auf 7 gänzlich abgelehnt, weil seine Platzierungen meistens im hinteren Drittel zu finden waren - und um sich als Sportschütze zu verbessern wären für die nächste Zeit 4 Stk. mehr als ausreichend. Auch in Wien passiert.
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Freezinger » Do 6. Okt 2016, 17:24

Der Glöckner hat geschrieben:
Freezinger hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:Erste Erweiterung von 2 auf 4 nach §23/2b nach deutlich mehr als 2 Jahrzehnten 2014. Erweiterung auf Zubehör 2015, Erweiterung von 4 auf 7 nach §23/2 jetzt im September nach insgesamt 6 Werktagen (bis ich den Anruf bekommen hab, dass ich die Gebühr einzahlen soll weil mein Antrag genehmigt wurde). Ja, in Wien.


Was hast du alles vorlegen müssen (Ergebnislisten, Vereins-schreiben usw ...), um den Antrag auf 7 Plätze stellen zu können?


[*] Ein ausführlich formuliertes Antragsschreiben meinerseits (beschrieben, welche Bewerbe mit welcher Waffe geschossen werden und warum).
[*] Dazu passende Ergebnislisten der eigenen Waffen. GK-Präzi, KK-Präzi, Bewerbsergebnislisten von div. dynamischen Bewerben, Listen von Bewerben für Waffen mit Plastikrahmen, u.a.m. Insgesamt 5, 6 Dutzend aus den letzten 12 Monaten.
[*] Beschrieben welche Waffen für welche Bewerbsarten bei welchen Vereinsbewerben benötigt würden. Ich hatte keine Ergebnislisten mit Leihwaffen, weil der Verein keine Leihwaffen hat, was er auch bestätigte.
[*] Ein Schreiben des Vereins, welches mein Schreiben inhaltlich bestätigt und das Ansuchen somit quasi unterstützt.
[*] Wichtig: Fotos des/der Safes. Das bezieht sich auf den Schluss des Absatzes des §23/2 WaffG "...und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat."). Mit Angabe der Maße, des Gewichtes, ob verschraubt, Scharniere außen- oder inneliegend, einfach, doppelt oder mehrfachverriegelnd, Art des Schlosses, etc.

Letztlich muss meiner Meinung nach glaubhaft vermittelt werden, dass man dem Schießsport ernsthaft nachgeht und kein Waffennarr ist, wie es uns von verschiedenen Strömungen gerne nachgesagt wird. Den Antrag zu schreiben bedeutet ja auch eigenen Aufwand und dem sollte man sich schon ausführlich widmen. Platzierungen in den Listen im vorderen Drittel oder Viertel sind dem positiven Ausgang des Antrags sicher zuträglich - ein Vereinskollege wurde bei 4 auf 7 gänzlich abgelehnt, weil seine Platzierungen meistens im hinteren Drittel zu finden waren - und um sich als Sportschütze zu verbessern wären für die nächste Zeit 4 Stk. mehr als ausreichend. Auch in Wien passiert.


Danke für die ausführliche Beschreibung.

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von raptor » Sa 15. Okt 2016, 16:54

Blöde Frage: muss man beim Antragstellen die alte WBK bereits abgeben oder erst wenn man die neue holt?

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Myon » Sa 15. Okt 2016, 17:03

Kannst du dir aussuchen, etweder abgeben und die neue heimschicken lassen oder behalten und dann 1:1 tauschen.

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Lagavulin » Sa 15. Okt 2016, 17:57

In Wien und Eisenstadt kannst du es dir nicht aussuchen: Man wird angerufen, wenn die neue WBK fertig ist, geht mit der alten hin, bekommt die neue und unterschreibt dafür.

Anderfalls hättest du in der Zwischenzeit keinen Berechtigungsnachweis für deinen Waffenbesitz. Könntest keine Munition kaufen, u.U. keinen Stand mieten, etc.
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von rupi » Do 20. Okt 2016, 12:00

raptor hat geschrieben:Heute §23 2b Antrag abgegeben.........................................................................

.................................................. mehrere heurige Ergebnislisten. Nehme mal an, das wird reichen.

wozu ?
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Freezinger » Do 20. Okt 2016, 12:16

raptor hat geschrieben:Blöde Frage: muss man beim Antragstellen die alte WBK bereits abgeben oder erst wenn man die neue holt?


Ich habe meine abgeben müssen!

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von raptor » Do 20. Okt 2016, 16:16

Freezinger hat geschrieben:Ich habe meine abgeben müssen!


Ich nicht.

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von rupi » Do 20. Okt 2016, 16:18

raptor hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:wozu ?


Zur Sicherheit unter dem Motto "Hülft's nix, schad's nix.", um meine Eigenschaft als Sportler zu unterstreichen. Müssen hätte es nicht sein müssen, so wie ich es verstehe, müssten Vereinsausweis und Schützenpass ausreichen.

und warum erweiterst dann ned normal nach § 23 (2) ?
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Lagavulin » Do 20. Okt 2016, 20:18

rupi hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:Heute §23 2b Antrag abgegeben.........................................................................

.................................................. mehrere heurige Ergebnislisten. Nehme mal an, das wird reichen.

wozu ?


Ich habe meine erste Erweiterung seinerzeit auch nach §23/2b gemacht und Ergebnislisten dazugegeben. Da ich damals bei keinem Verein war habe ich damit meine schießsportlichen Atkivitäten belegt...


Freezinger hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:Blöde Frage: muss man beim Antragstellen die alte WBK bereits abgeben oder erst wenn man die neue holt?


Ich habe meine abgeben müssen!

IN WIEN!??? :o
Zuletzt geändert von Lagavulin am Do 20. Okt 2016, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von raptor » Do 20. Okt 2016, 22:18

Abgeben *müssen* kommt mir auch komisch vor.

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