Habe im August meine letzte Erweiterung nach ca 1,5 Jahren ab der letzten Ausstellung gemacht und hab schon wieder Platzmangel

Der Glöckner hat geschrieben:Erste Erweiterung von 2 auf 4 nach §23/2b nach deutlich mehr als 2 Jahrzehnten 2014. Erweiterung auf Zubehör 2015, Erweiterung von 4 auf 7 nach §23/2 jetzt im September nach insgesamt 6 Werktagen (bis ich den Anruf bekommen hab, dass ich die Gebühr einzahlen soll weil mein Antrag genehmigt wurde). Ja, in Wien.
Masi hat geschrieben:meine Erweiterung ist auch durch
folgenden Weg habe ich eingeschlagen
9 Ergebnislisten
2 Vereinsbestätigungen
2 Empfehlungsschreiben
Schiessbuch
und natürlich Begründungsschreiben welche Waffe für was benötigt wird
WBK Erstantrag war im Oktober 2015, und erweitert habe ich auf 5 Plätze im April 16, das ganze in Wien, eigentlich war alles easy und sie waren sehr nett
Freezinger hat geschrieben:Der Glöckner hat geschrieben:Erste Erweiterung von 2 auf 4 nach §23/2b nach deutlich mehr als 2 Jahrzehnten 2014. Erweiterung auf Zubehör 2015, Erweiterung von 4 auf 7 nach §23/2 jetzt im September nach insgesamt 6 Werktagen (bis ich den Anruf bekommen hab, dass ich die Gebühr einzahlen soll weil mein Antrag genehmigt wurde). Ja, in Wien.
Was hast du alles vorlegen müssen (Ergebnislisten, Vereins-schreiben usw ...), um den Antrag auf 7 Plätze stellen zu können?
Der Glöckner hat geschrieben:Freezinger hat geschrieben:Der Glöckner hat geschrieben:Erste Erweiterung von 2 auf 4 nach §23/2b nach deutlich mehr als 2 Jahrzehnten 2014. Erweiterung auf Zubehör 2015, Erweiterung von 4 auf 7 nach §23/2 jetzt im September nach insgesamt 6 Werktagen (bis ich den Anruf bekommen hab, dass ich die Gebühr einzahlen soll weil mein Antrag genehmigt wurde). Ja, in Wien.
Was hast du alles vorlegen müssen (Ergebnislisten, Vereins-schreiben usw ...), um den Antrag auf 7 Plätze stellen zu können?
[*] Ein ausführlich formuliertes Antragsschreiben meinerseits (beschrieben, welche Bewerbe mit welcher Waffe geschossen werden und warum).
[*] Dazu passende Ergebnislisten der eigenen Waffen. GK-Präzi, KK-Präzi, Bewerbsergebnislisten von div. dynamischen Bewerben, Listen von Bewerben für Waffen mit Plastikrahmen, u.a.m. Insgesamt 5, 6 Dutzend aus den letzten 12 Monaten.
[*] Beschrieben welche Waffen für welche Bewerbsarten bei welchen Vereinsbewerben benötigt würden. Ich hatte keine Ergebnislisten mit Leihwaffen, weil der Verein keine Leihwaffen hat, was er auch bestätigte.
[*] Ein Schreiben des Vereins, welches mein Schreiben inhaltlich bestätigt und das Ansuchen somit quasi unterstützt.
[*] Wichtig: Fotos des/der Safes. Das bezieht sich auf den Schluss des Absatzes des §23/2 WaffG "...und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat."). Mit Angabe der Maße, des Gewichtes, ob verschraubt, Scharniere außen- oder inneliegend, einfach, doppelt oder mehrfachverriegelnd, Art des Schlosses, etc.
Letztlich muss meiner Meinung nach glaubhaft vermittelt werden, dass man dem Schießsport ernsthaft nachgeht und kein Waffennarr ist, wie es uns von verschiedenen Strömungen gerne nachgesagt wird. Den Antrag zu schreiben bedeutet ja auch eigenen Aufwand und dem sollte man sich schon ausführlich widmen. Platzierungen in den Listen im vorderen Drittel oder Viertel sind dem positiven Ausgang des Antrags sicher zuträglich - ein Vereinskollege wurde bei 4 auf 7 gänzlich abgelehnt, weil seine Platzierungen meistens im hinteren Drittel zu finden waren - und um sich als Sportschütze zu verbessern wären für die nächste Zeit 4 Stk. mehr als ausreichend. Auch in Wien passiert.
raptor hat geschrieben:Heute §23 2b Antrag abgegeben.........................................................................
.................................................. mehrere heurige Ergebnislisten. Nehme mal an, das wird reichen.
raptor hat geschrieben:Blöde Frage: muss man beim Antragstellen die alte WBK bereits abgeben oder erst wenn man die neue holt?
Freezinger hat geschrieben:Ich habe meine abgeben müssen!
raptor hat geschrieben:rupi hat geschrieben:wozu ?
Zur Sicherheit unter dem Motto "Hülft's nix, schad's nix.", um meine Eigenschaft als Sportler zu unterstreichen. Müssen hätte es nicht sein müssen, so wie ich es verstehe, müssten Vereinsausweis und Schützenpass ausreichen.
rupi hat geschrieben:raptor hat geschrieben:Heute §23 2b Antrag abgegeben.........................................................................
.................................................. mehrere heurige Ergebnislisten. Nehme mal an, das wird reichen.
wozu ?
Freezinger hat geschrieben:raptor hat geschrieben:Blöde Frage: muss man beim Antragstellen die alte WBK bereits abgeben oder erst wenn man die neue holt?
Ich habe meine abgeben müssen!