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WBK Antrag Strategie

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lagavulin
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Lagavulin » Fr 14. Okt 2016, 11:22

impact hat geschrieben:Kenn mich aus, danke Leute. Ich hab da was mit dem Eintrag von Zubehör verwechselt. Ich dachte ich brauche zB zuerst einen spezifischen Eintrag auf der WBK (zB Glock 17 9x19mm) um mir dann überhaupt erst so eine Waffe kaufen zu können.

Hat alles gepasst auf der BH. Während dem Antrag ist "Hells Bells" im Radio gelaufen, da kann eigentlich nichts schief gehen, oder? :D
Nein, es wird auch nix schiefgehen. :)

Der Vollständigkeit wegen: Bei Kauf eines Wechselsystems - z.B. zu deiner Glock 17 ein Wechselsystem Glock 34 - brauchst du vom Händler eine Reservierungsbestätigung für das WS "Glock 34, SN 4711 zu vorhandener FFW Glock 17 SN 4712". Mit dieser und einem formlosen Schreiben beantragst du entweder eine neue WBK mit dem Eintrag "Zubehör" (sofern noch nicht beantragt) oder du ersucht nur um Eintrag als WS (wenn "Zubehör" schon auf der WBK steht). Dann bekommst du einen Bescheid ausgestellt, den du dir am besten selbst abholst um dort gleich zu unterschreiben, dass du auf weitere Rechtsmittel verzichtest. Denn sonst müsstest du die Einspruchsfrist abwarten und darfst dir erst danach das WS vom Händler holen. Dass du das WS dann tatsächlich gekauft hast meldet der Händler an die Behörde.
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von XxShockwavexX » Fr 14. Okt 2016, 11:45

Hatte überhaupt keine Probleme beim Antrag.

Ich gab an zuerst SV, Sportschiessen und dann Sammeln. Hab ich auch beim psychologischen Gutachten angegeben, dass ich sehr sammel interessiert bin bzw auch schon Messer Sammlungen und Karten Sammlungen habe. Wurde alles brav notiert.

Kaufe mir aber erst Kategorie C Waffen und dann nutze ich nächstes Jahr meine freien Plätze der WBK.

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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Robiwan » Fr 14. Okt 2016, 12:38

Der Sachbearbeiter der meinen Antrag bearbeitete hat (in Abstimmung mit mir) "sportliche Aktivitäten" eingetragen. Er hat gemeint damit ist auch nicht-vereinstrukturiertes Schießen ("wenn man einfach so ein bissl schießen will") abgedeckt.
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von rupi » Fr 14. Okt 2016, 12:45

Der Glöckner hat geschrieben:Dann bekommst du einen Bescheid ausgestellt, den du dir am besten selbst abholst um dort gleich zu unterschreiben, dass du auf weitere Rechtsmittel verzichtest. Denn sonst müsstest du die Einspruchsfrist abwarten und darfst dir erst danach das WS vom Händler holen
so ein Blödsinn

was hastn du für eine Spezialisten-BH ?
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Lagavulin » Fr 14. Okt 2016, 12:48

rupi hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:Dann bekommst du einen Bescheid ausgestellt, den du dir am besten selbst abholst um dort gleich zu unterschreiben, dass du auf weitere Rechtsmittel verzichtest. Denn sonst müsstest du die Einspruchsfrist abwarten und darfst dir erst danach das WS vom Händler holen
so ein Blödsinn

was hastn du für eine Spezialisten-BH ?
Nix "Blödsinn". War so. Wien.
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von rupi » Fr 14. Okt 2016, 12:50

Der Glöckner hat geschrieben:Wien.
Alles klar
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Maddin » Fr 14. Okt 2016, 13:14

Der Antrag ist nicht das Problem, da brauchst Du wie bereits erwähnt wurde keine große Strategie.

Strategie ist dann aber bei der Erweiterung gefragt, das kann von Behörde zu Behörde teils sehr unterschiedlich sein. Bei manchen Behörden brauchst 6 Listen von bereits bestehenden Waffen, sowie Listen der genauen Waffe auf die erweitert werden soll. Ob es dafür in deiner Nähe Wettbewerbe gibt oder nicht ist denen egal...Ebenso ob deine bisherigen eingetragenen Schmuckstücke reine SV-Geräte sind. Interessiert die nicht...

Bei anderen Behörden: "kommst vorbei wennst mehr Plätze brauchst"...

Naja... :roll:

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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Lagavulin » Fr 14. Okt 2016, 13:17

rupi hat geschrieben: Alles klar
Tut aber nicht weh.
Und bei euch geht's mittels Bescheid gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist...!?
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von rupi » Fr 14. Okt 2016, 13:30

Der Glöckner hat geschrieben:
rupi hat geschrieben: Alles klar
Tut aber nicht weh.
Und bei euch geht's mittels Bescheid gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist...!?
du bekommst sofort einen Bescheid der besagt dass dein Antrag bewilligt wurde

fertig


es werden zwar 4 Wochen Beschwerdefrist eingeräumt, aber warum sollte ich meinen eigenen Antrag der genauso angeommen wurde wie ich wollte anfechten ?


aber der Bescheid ist ab Ausstellung gültig
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von cas81 » Fr 14. Okt 2016, 13:39

Maddin hat geschrieben:...sowie Listen der genauen Waffe auf die erweitert werden soll.
Und was machens, wenn ich mit einem 1911er 45er Geschossen hab, das so abgebe, sage, dass ich genau so einen haben will und mir dann eine G21 kaufe? Oder gar einen Halbautomaten? Versuchens dann mir das wegzunehmen?



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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Lagavulin » Fr 14. Okt 2016, 13:42

rupi hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:
rupi hat geschrieben: Alles klar
Tut aber nicht weh.
Und bei euch geht's mittels Bescheid gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist...!?
du bekommst sofort einen Bescheid der besagt dass dein Antrag bewilligt wurde

fertig


es werden zwar 4 Wochen Beschwerdefrist eingeräumt, aber warum sollte ich meinen eigenen Antrag der genauso angeommen wurde wie ich wollte anfechten ?


aber der Bescheid ist ab Ausstellung gültig
"Sofort" geht in Wien schon deswegen nicht, weil du nicht dort (LPD-Wien/Waffenreferat) einreichen kannst, wo der WBK Antrag und Wechselsystem-Bescheid bearbeitet bzw. ausgestellt wird, da du den Antrag in einem Bezirkskommissariat abgeben musst. Das war bis vor ein paar Jahren anders, aber Wurst. Das Kommissariat nimmt den Antrag nur entgegen, da kriegst gar keine verbindlichen Mitteilungen, eben der Zuständigkeit wegen.

Da das 2, 3 Wochen dauern kann könntest du es dir ja in der Zwischenzeit überlegt haben das WS zu kaufen (oder die geplante Kohle wurde kurzfristig für etwas anderes dringender benötigt oder oder...) - daher erscheint es schon aus dieser Sicht heraus durchaus sinnvoll, dass man unterschreibt auf Rechtsmittel zu verzichten.
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von emanuel2408 » Fr 14. Okt 2016, 13:45

Eine WBK hat Bescheidcharakter, sprich mit Zustellung dieser wäre eine Beschwerde grundsätzlich möglich. Das ist aber sinnlos, wenn dem Antrag vollinhaltlich entsprochen wurde.

Mir wäre es in Wien auch neu, dass die LPD einen Bescheid ausstellt und einen Rechtsmittelverzicht zur Aushändigung verlangt.

Selbst wenn, unterschreib ich eben, wenn meinem Antrag entsprochen wurde...


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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Lagavulin » Fr 14. Okt 2016, 13:46

cas81 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:...sowie Listen der genauen Waffe auf die erweitert werden soll.
Und was machens, wenn ich mit einem 1911er 45er Geschossen hab, das so abgebe, sage, dass ich genau so einen haben will und mir dann eine G21 kaufe? Oder gar einen Halbautomaten? Versuchens dann mir das wegzunehmen?



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Nein. Sieh es so: Der Beamte braucht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eine Rechtfertigung, warum er dir erlaubt hat mehr Waffen zu besitzen. Im Gesetzestext findet man in dem Zusammenhang immer wieder den Begriff "Ermessen". Da reicht eben nicht im Antrag "ich will mehr" sondern eine schlüssige Begründung mit Nachweis. Wenn du es dir dann anders überlegst ist das deine Sache.
emanuel2408 hat geschrieben:Eine WBK hat Bescheidcharakter, sprich mit Zustellung dieser wäre eine Beschwerde grundsätzlich möglich. Das ist aber sinnlos, wenn dem Antrag vollinhaltlich entsprochen wurde.

Mir wäre es in Wien auch neu, dass die LPD einen Bescheid ausstellt und einen Rechtsmittelverzicht zur Aushändigung verlangt.

Selbst wenn, unterschreib ich eben, wenn meinem Antrag entsprochen wurde...
Ist mir 2015 bei Genehmigung eines WS so gegangen.

Richtig. Deswegen schrieb ich ja auch "Tut aber nicht weh".
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Maddin » Fr 14. Okt 2016, 14:45

cas81 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:...sowie Listen der genauen Waffe auf die erweitert werden soll.
Und was machens, wenn ich mit einem 1911er 45er Geschossen hab, das so abgebe, sage, dass ich genau so einen haben will und mir dann eine G21 kaufe? Oder gar einen Halbautomaten? Versuchens dann mir das wegzunehmen?



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Nix machens, aber ein 1911er und eine Glock wird hier nicht das Problem sein. Es geht da eher um andere Waffen wie du richtig erkannt hast, wie .223 HA oder Selbstladeflinten, wo man in gewissen Teilen von Österreich nicht gesegnet ist was Wettkämpfe und Trainingsmöglichkeiten betrifft (in Kärtnen soll es da eigenartige Vorfälle mit Schießstandbetreibern geben). Vereinsbestätigung für besagte Waffen wird dann auch noch verlangt, also eine weitere Hürde.

Bei manchen BH's wird das dann noch mit dem Kaliber verstärkt, offenbar wird es sehr restriktiv gehandelt wenn man sich eine Waffe im bereits vorhandenen Kaliber zulegen möchte, zumindest was den Antrag bei der BH betrifft. Was man sich dann nach Erweiterung kauft ist ja für die Behörde selbst uninteressant, sie wollen aber doch recht viel wissen und anschwindeln sollte man sie natürlich nicht.

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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Maddin » Fr 14. Okt 2016, 14:51

Der Glöckner hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:...sowie Listen der genauen Waffe auf die erweitert werden soll.
Und was machens, wenn ich mit einem 1911er 45er Geschossen hab, das so abgebe, sage, dass ich genau so einen haben will und mir dann eine G21 kaufe? Oder gar einen Halbautomaten? Versuchens dann mir das wegzunehmen?



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Nein. Sieh es so: Der Beamte braucht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eine Rechtfertigung, warum er dir erlaubt hat mehr Waffen zu besitzen. Im Gesetzestext findet man in dem Zusammenhang immer wieder den Begriff "Ermessen". Da reicht eben nicht im Antrag "ich will mehr" sondern eine schlüssige Begründung mit Nachweis. Wenn du es dir dann anders überlegst ist das deine Sache.
Naja die schlüssige Begründung mit Nachweis wird ja von den Behörden teils auch sehr weit interpretiert. Warum brauche ich beispielsweise Listen mit den bereits vorhandenen Waffen, das hat ja im Prinzip nichts mit einer Erweiterung zu tun ? Wenn ich der Behörde klar mache, dass ich mit diesen Waffen nicht am sportlichen Schießen teilnehme, da reine SV-Geräte, dann kannst dir die erste Erweiterung vor 5 Jahren abschminken.

Gut bei Pistolen mag das alles kein wirkliches Problem sein, wenn es aber in Richtung HA (zB. Flinte) geht schon eher.

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