Nein, es wird auch nix schiefgehen.impact hat geschrieben:Kenn mich aus, danke Leute. Ich hab da was mit dem Eintrag von Zubehör verwechselt. Ich dachte ich brauche zB zuerst einen spezifischen Eintrag auf der WBK (zB Glock 17 9x19mm) um mir dann überhaupt erst so eine Waffe kaufen zu können.
Hat alles gepasst auf der BH. Während dem Antrag ist "Hells Bells" im Radio gelaufen, da kann eigentlich nichts schief gehen, oder?

Der Vollständigkeit wegen: Bei Kauf eines Wechselsystems - z.B. zu deiner Glock 17 ein Wechselsystem Glock 34 - brauchst du vom Händler eine Reservierungsbestätigung für das WS "Glock 34, SN 4711 zu vorhandener FFW Glock 17 SN 4712". Mit dieser und einem formlosen Schreiben beantragst du entweder eine neue WBK mit dem Eintrag "Zubehör" (sofern noch nicht beantragt) oder du ersucht nur um Eintrag als WS (wenn "Zubehör" schon auf der WBK steht). Dann bekommst du einen Bescheid ausgestellt, den du dir am besten selbst abholst um dort gleich zu unterschreiben, dass du auf weitere Rechtsmittel verzichtest. Denn sonst müsstest du die Einspruchsfrist abwarten und darfst dir erst danach das WS vom Händler holen. Dass du das WS dann tatsächlich gekauft hast meldet der Händler an die Behörde.